Artikel 10 - Cannabisgesetz (CanG)

Artikel 10 Änderung der Arbeitsstättenverordnung


Artikel 10 ändert mWv. 1. April 2024 ArbStättV § 5

In § 5 Absatz 1 Satz 1 der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) geändert worden ist, wird das Wort „Tabakrauch" durch die Wörter „Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten" ersetzt.



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