§ 20 Marktprämie
1Der Anspruch auf die Zahlung der Marktprämie nach
§ 19 Absatz 1 Nummer 1 besteht nur für Kalendermonate, in denen
- 1.
- der Strom direkt vermarktet wird,
- 2.
- der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber das Recht einräumt, diesen Strom als „Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, gefördert nach dem EEG" zu kennzeichnen, und
- 3.
- der Strom in einem Bilanz- oder Unterbilanzkreis bilanziert wird, in dem ausschließlich bilanziert wird:
- a)
- Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, der in der Veräußerungsform der Marktprämie direkt vermarktet wird, oder
- b)
- Strom, der nicht unter Buchstabe a fällt und dessen Einstellung in den Bilanz- oder Unterbilanzkreis nicht von dem Anlagenbetreiber oder dem Direktvermarktungsunternehmer zu vertreten ist.
2Abweichend von Satz 1 Nummer 3 setzt der Anspruch auf die Zahlung der Marktprämie nach
§ 19 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 und Absatz 3b oder Absatz 3c voraus, dass der gesamte an der betroffenen Einspeisestelle in ein Netz eingespeiste Strom in einem gesonderten Bilanz- oder Unterbilanzkreis bilanziert wird, in dem ausschließlich Strom bilanziert wird, bei dem der förderfähige Anteil aus dem Stromspeicher nach der Abgrenzungs- oder Pauschaloption bestimmt wird oder dessen Einstellung in den Bilanz- oder Unterbilanzkreis nicht von dem Anlagenbetreiber oder dem Direktvermarktungsunternehmer zu vertreten ist.
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interne Verweise§ 19 EEG 2023 Zahlungsanspruch (vom 25.02.2025) ... erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf 1. die Marktprämie nach § 20 , 2. eine Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, ...
§ 58 EEG 2023 Weitere Bestimmungen (vom 01.01.2023) ... nach dem Energiefinanzierungsgesetz. (2) Die den Übertragungsnetzbetreibern nach § 20 Nummer 2 eingeräumten oder nach § 56 Nummer 2 weitergeleiteten Rechte, den vergüteten Strom ...
§ 79a EEG 2023 Regionalnachweise (vom 01.01.2023) ... Umweltbundesamt 1. stellt Anlagenbetreibern auf Antrag Regionalnachweise für nach § 20 direkt vermarkteten Strom aus erneuerbaren Energien aus, 2. überträgt auf ...
§ 81 EEG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023) ... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55b, 70, 71, 80, 100, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023) ... elektrische Arbeit pro Kilowattstunde auch abweichend von den Bestimmungen in den §§ 19 bis 55a und Anlage 1 und 3 zu leisten sind, b) unter welchen Voraussetzungen die ... Kosten und zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung in Abweichung von den §§ 19 bis 27, 51 bis 55b, 11. zum Umfang der Zahlungen und zur anteiligen Zahlung des ... Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 86 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 25.02.2025) ... Strom aus Anlagen nach Absatz 1 sind, abweichend von Absatz 1, § 19 Absatz 3 bis 3c sowie § 20 Satz 2 dieses Gesetzes anstelle von § 19 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. ...
Zitat in folgenden NormenGrenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 EEGAusbGuEnFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... durch einen Zuschlag zu vergebenden Zahlungsansprüche, auch abweichend von den §§ 19 bis 35a und 51 bis 55a, insbesondere a) zu der Zahlung einer technologieneutralen ... über Anlage 1 hinausgehenden, weiteren Referenzwerten liegt, bb) dazu, dass die §§ 20 und 24 bis 27 ganz oder in Teilen auch auf den Anspruch auf Erstattung anzuwenden sind oder dass ... durch einen Zuschlag zu vergebenden Zahlungsansprüche, auch abweichend von den §§ 19 bis 35a und 51 bis 55a, insbesondere a) zu der Zahlung einer technologieneutralen ... über Anlage 1 hinausgehenden, weiteren Referenzwerten liegt, bb) dazu, dass die §§ 20 und 24 bis 27 ganz oder in Teilen auch auf den Anspruch auf Erstattung anzuwenden sind oder dass ...
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... die Voraussetzungen nach Absatz 4 Nummer 1 oder Nummer 2 erfüllt." 12. In § 20 Nummer 2 werden die Wörter „finanziert aus der EEG-Umlage" durch die Wörter ... nach dem Energiefinanzierungsgesetz. (2) Die den Übertragungsnetzbetreibern nach § 20 Nummer 2 eingeräumten oder nach § 56 Nummer 2 weitergeleiteten Rechte, den vergüteten Strom ... einhalten, c) nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55b geleistet werden, d) Zahlungen nach den §§ 52, 55 und 55b ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 4 EnWGEÜVÄndG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... anzuwenden, soweit der Anspruch nach Satz 1 geltend gemacht wird." 8. Dem § 20 werden die folgenden Sätze angefügt: „Abweichend von Satz 1 Nummer 3 ... Strom aus Anlagen nach Absatz 1 sind, abweichend von Absatz 1, § 19 Absatz 3 bis 3c sowie § 20 Satz 2 dieses Gesetzes anstelle von § 19 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... die Wörter „Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2 oder Nummer 3" ersetzt. 14. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Marktprämie Der Anspruch auf ... 2 oder Nummer 3" ersetzt. 14. § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Marktprämie Der Anspruch auf die Zahlung der Marktprämie nach § 19 ... in der am 31. Dezember 2020 geltenden Fassung anzuwenden; 3. die §§ 10b und 20 dieses Gesetzes sind anstelle von § 20 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. ... Fassung anzuwenden; 3. die §§ 10b und 20 dieses Gesetzes sind anstelle von § 20 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2020 geltenden Fassung anzuwenden, wobei hier auch § 52 Absatz 1 Satz ... - „AW" der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ 19 bis 54 in Cent pro Kilowattstunde, - „MW" der jeweilige Monatsmarktwert in ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung § 21a Sonstige ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 20 " durch die Angabe „§ 21b" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe ... Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf 1. die Marktprämie nach § 20 oder 2. eine Einspeisevergütung nach § 21. (2) Der Anspruch nach ... nach Absatz 1 besteht auch bei einem gemischten Einsatz mit Speichergasen. § 20 Marktprämie (1) Der Anspruch auf die Zahlung der Marktprämie nach § 19 ... folgenden Veräußerungsformen zuordnen: 1. der Marktprämie nach § 20 , 2. der Einspeisevergütung nach § 21, auch in der Form der ... folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 und 3 wird jeweils die Angabe „§ 20 " durch die Angabe „§ 21b" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) ... 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. ... erheben und weiterleiten und dass nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55a geleistet werden und hierbei die Saldierung nach § 57 Absatz 4 berücksichtigt ... Nummer 4 wird Nummer 12 und die Angabe „§ 36" wird durch die Angabe „§ 20 Absatz 2" ersetzt. cc) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 13. d) Der ... elektrische Arbeit pro Kilowattstunde auch abweichend von den Bestimmungen in den §§ 19 bis 55a und Anlage 1 und 3 zu leisten sind, b) unter welchen Voraussetzungen die ... Kosten und zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung in Abweichung von den §§ 19 bis 27, 51 bis 54, 11. zum Umfang der Zahlungen und zur anteiligen Zahlung des ... der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ... die Buchstaben a bis k vorzulegen sind, 4. auch abweichend von den §§ 5 bis 55a a) zu regeln, dass bestimmte Flächentypen oder Regionen als Standorte ... Preisbildung und dem Ablauf der Ausschreibungen, 2. abweichend von den §§ 19 bis 35a zu Art, Form und Inhalt der durch einen Zuschlag zu vergebenden Zahlungsansprüche ... 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung die §§ 20 bis 20b, 23 bis 33, 46 Nummer 2 sowie die Anlagen 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der ... des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung sind die §§ 20 , 21, 34 bis 36 und Anlage 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2016 ... 31. Dezember 2016 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass abweichend von § 20 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung ... a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „mit Ausnahme der §§ 1 bis 6, 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „mit ... Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 ... ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „nach § 20 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „nach § 21b des ...
Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 1 MietStrFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf 1. die Marktprämie nach § 20 , 2. eine Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 und 2 oder 3. ... der folgenden Veräußerungsformen zuordnen: 1. der Marktprämie nach § 20 , 2. der Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 und 2, auch in der Form der ...
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Zitate in aufgehobenen TitelnFreiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)
Artikel 1 V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108; aufgehoben durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
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