§ 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung
(1)
1Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, die nicht verwertet werden, sind verpflichtet, diese zu beseitigen, soweit in
§ 17 nichts anderes bestimmt ist.
2Durch die Behandlung von Abfällen sind deren Menge und Schädlichkeit zu vermindern.
3Energie oder Abfälle, die bei der Beseitigung anfallen, sind hochwertig zu nutzen;
§ 8 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(2) 1Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. 2Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere dann vor, wenn
- 1.
- die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt wird,
- 2.
- Tiere oder Pflanzen gefährdet werden,
- 3.
- Gewässer oder Böden schädlich beeinflusst werden,
- 4.
- schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt werden,
- 5.
- die Ziele oder Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung nicht beachtet oder die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Städtebaus nicht berücksichtigt werden oder
- 6.
- die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in sonstiger Weise gefährdet oder gestört wird.
(3)
1Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 erforderlich ist, sind Abfälle zur Beseitigung getrennt zu sammeln und zu behandeln.
2§ 9 Absatz 2 und 3 und
§ 9a gelten entsprechend.
(4) Die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien darf spätestens ab dem 1. Januar 2035 höchstens 10 Gewichtsprozent des gesamten Siedlungsabfallaufkommens betragen.
Frühere Fassungen von § 15 KrWG
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interne Verweise§ 3 KrWG Begriffsbestimmungen (vom 29.10.2020) ... Abfälle. (5a) Siedlungsabfälle im Sinne von § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 4 , § 30 Absatz 6 Nummer 9 Buchstabe b sind gemischt und getrennt gesammelte Abfälle ...
§ 10 KrWG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft (vom 29.10.2020) ... Weise geeignet ist, Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, vor allem der in § 15 Absatz 2 Satz 2 genannten Schutzgüter, herbeizuführen, nach Herkunftsbereich, Anfallstelle oder ...
§ 16 KrWG Anforderungen an die Abfallbeseitigung (vom 29.10.2020) ... 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der Pflichten nach § 15 entsprechend dem Stand der Technik Anforderungen an die Beseitigung von Abfällen nach ... Sammlung, Einsammlung, Beförderung, Lagerung und Ablagerung nach Maßgabe des § 15 auf Grund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge besondere Anforderungen zu stellen sind, in Verkehr ...
§ 17 KrWG Überlassungspflichten (vom 29.10.2020) ... Abweichend von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese ...
§ 29 KrWG Durchführung der Abfallbeseitigung ... Betreiber einer Abfallbeseitigungsanlage verpflichten, einem Beseitigungspflichtigen nach § 15 sowie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Sinne des § 20 die ... Gesetzes nicht entgegenstehen; die Erfüllung der Grundpflichten gemäß § 15 muss sichergestellt sein. Die zuständige Behörde hat von demjenigen ...
§ 36 KrWG Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen ... nicht beeinträchtigt wird, insbesondere a) keine Gefahren für die in § 15 Absatz 2 Satz 2 genannten Schutzgüter hervorgerufen werden können, b) Vorsorge gegen die ... hervorgerufen werden können, b) Vorsorge gegen die Beeinträchtigungen der in § 15 Absatz 2 Satz 2 genannten Schutzgüter in erster Linie durch bauliche, betriebliche oder organisatorische ...
§ 43 KrWG Anforderungen an Deponien (vom 13.04.2013) ... werden, inwieweit die nach Absatz 1 zur Vorsorge gegen Beeinträchtigungen der in § 15 Absatz 2 Satz 2 genannten Schutzgüter festgelegten Anforderungen nach Ablauf bestimmter ...
§ 47 KrWG Allgemeine Überwachung (vom 16.07.2021) ... Behörde zur Prüfung der Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach den §§ 7 und 15 das Betreten der Grundstücke sowie der Geschäfts- und Betriebsräume zu den ...
Zitat in folgenden NormenDeponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV)
V. v. 21.06.2021 BGBl. I S. 1841
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 896; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
Gewinnungsabfallverordnung (GewinnungsAbfV)
Artikel 2 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900, 947; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 29 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV)
Artikel 1 V. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2644; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
§ 3 POP-Abfall-ÜberwV Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot ... zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Absatz 2 bis 4 und § 8 Absatz 1 oder nach § 15 Absatz 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderlich ist. (2) Soweit die getrennte Sammlung nach Absatz 1 erforderlich ist, ist ... 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder nach § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gemeinwohlverträglich beseitigt wird sowie 3. das Vermischungsverfahren dem Stand ... Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder b) eine gemeinwohlverträgliche Beseitigung nach § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sicherzustellen, und 2. die Trennung technisch möglich und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012) ... 10 und 11 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. (20) Die Bioabfallverordnung vom 21. ... 10 Absatz 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. (29) Die ... 10 Absatz 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 2. § 9 wird wie folgt ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 AbfRRL-UG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ... 5a eingefügt: „(5a) Siedlungsabfälle im Sinne von § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 4 , § 30 Absatz 6 Nummer 9 Buchstabe b sind gemischt und getrennt gesammelte Abfälle ... c) Absatz 3 wird Absatz 2 und die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben. 13. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ...
Zitate in aufgehobenen TitelnElektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
G. v. 16.03.2005 BGBl. I S. 762; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Verpackungsverordnung (VerpackV)
V. v. 21.08.1998 BGBl. I S. 2379; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 10 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Anhang I VerpackV (zu § 6) (vom 01.06.2012) ... den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung gemäß § 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu beseitigen; dabei sind sie den öffentlich-rechtlichen ...
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