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Anlage 4 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Geltung ab 01.04.2013; FNA: 9233-2 Ordnung des Straßenverkehrs
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Geltung ab 01.04.2013; FNA: 9233-2 Ordnung des Straßenverkehrs
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Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3) Verkehrseinrichtungen
Anlage 4 wird in 8 Vorschriften zitiert
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lfd. Nr. | Zeichen | Ge- oder Verbot Erläuterungen |
Abschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen | ||
1 | Zeichen 600 Absperrschranke | |
2 | Zeichen 605 Leitbake Pfeilbake Schraffenbake | |
3 | Zeichen 628 Leitschwelle mit Pfeilbake mit Schraffenbake | |
4 | Zeichen 629 Leitbord mit Pfeilbake mit Schraffenbake | |
5 | Zeichen 610 Leitkegel | |
6 | Zeichen 615 Fahrbare Absperrtafel | |
7 | Zeichen 616 Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil | |
zu 1 bis 7 | Ge- oder Verbot Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekenn- zeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei. Erläuterung 1. Warnleuchten an diesen Einrichtungen zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gel- bes Licht oder gelbes Blinklicht. 2. Zusammen mit der Absperrtafel können überfahrbare Warnschwellen verwendet sein, die quer zur Fahrtrich- tung vor der Absperrtafel ausgelegt sind. | |
Abschnitt 2 Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen | ||
8 | Zeichen 625 Richtungstafel in Kurven | Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form angebracht sein. |
9 | Zeichen 626 Leitplatte | |
10 | Zeichen 627 Leitmal | Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschrän- kende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen und Gerüsten. |
Abschnitt 3 Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs | ||
11 | Zeichen 620 Leitpfosten (links) (rechts) | Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen. |
Abschnitt 4 Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit | ||
12 | Zeichen 630 Parkwarntafel |
Zitierungen von Anlage 4 StVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 StVO Verkehrsbeeinträchtigungen
... die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 4 ) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen ...
§ 39 StVO Verkehrszeichen (vom 01.09.2023)
... (BGBl. I 2013 S. 382)] (9) Die in den Anlagen 1 bis 4 abgebildeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen können auch mit den im ...
§ 43 StVO Verkehrseinrichtungen
... vor. (3) Verkehrseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4 . Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten ... nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Die durch Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 Nummer 1 bis 7 ) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren. ...
§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis (vom 11.10.2024)
... die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 ) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind; 12. von dem Nacht- und ... die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 ) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind (Absatz 1 Satz 1 Nummer 11). ...
Zitat in folgenden Normen
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 11.10.2024)
... Straßenfläche befahren § 43 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 7 (Zeichen 600, 605, 628, 629, 610, 615, 616) Spalte 3 § 49 ... beachtet, wobei die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 4 zu § 43 Absatz 3 StVO) gekennzeichnet ist. § 41 Absatz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 06.10.2017 BGBl. I S. 3549, 2018 I S. 53
Artikel 3 53. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (vom 19.10.2017)
... achtet, wobei die Straßenfläche zusätzlich durch Ver- kehrseinrichtungen ( Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 4 zu § 43 Absatz 3) gekennzeichnet ist. § 41 Absatz 1 ...
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Artikel 2 56. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... beachtet, wobei die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 4 zu § 43 Absatz 3 StVO) gekennzeichnet ist. § 41 Absatz 1 ...
Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 1 StVOuaÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 ) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind (Absatz 1 Satz 1 Nummer 11). ...
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