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Anlage 4 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3) Verkehrseinrichtungen


Anlage 4 wird in 8 Vorschriften zitiert

123
lfd. Nr. ZeichenGe- oder Verbot
Erläuterungen
Abschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen

1Zeichen 600
Zeichen 600 Absperrschranke (BGBl. I 2013 S. 425)

Absperrschranke
 
2Zeichen 605
Zeichen 605 Leitbake Pfeilbake Schraffenbake (BGBl. I 2013 S. 425)

Leitbake Pfeilbake Schraffenbake
 
3Zeichen 628
Zeichen 628 Leitschwelle mit Pfeilbake mit Schraffenbake (BGBl. I 2013 S. 425)

Leitschwelle mit Pfeilbake mit Schraffenbake
 
4Zeichen 629
Zeichen 629 Leitbord mit Pfeilbake mit Schraffenbake (BGBl. I 2013 S. 425)

Leitbord mit Pfeilbake mit Schraffenbake
 
5Zeichen 610
Zeichen 610 Leitkegel (BGBl. I 2013 S. 425)

Leitkegel
 
6Zeichen 615
Zeichen 615 Fahrbare Absperrtafel (BGBl. I 2013 S. 426)

Fahrbare Absperrtafel
 
7Zeichen 616
Zeichen 616 Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (BGBl. I 2013 S. 426)

Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
 
zu 1
bis 7
 Ge- oder Verbot
Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekenn-
zeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser
Fläche vorbei.
Erläuterung
1. Warnleuchten an diesen Einrichtungen zeigen rotes
Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gel-
bes Licht oder gelbes Blinklicht.
2. Zusammen mit der Absperrtafel können überfahrbare
Warnschwellen verwendet sein, die quer zur Fahrtrich-
tung vor der Absperrtafel ausgelegt sind.
Abschnitt 2 Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen

8Zeichen 625
Zeichen 625 Richtungstafel in Kurven (BGBl. I 2013 S. 426)

Richtungstafel in Kurven
Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form
angebracht sein.
9Zeichen 626
Zeichen 626 Leitplatte (BGBl. I 2013 S. 426)

Leitplatte
 
10Zeichen 627
Zeichen 627 Leitmal (BGBl. I 2013 S. 426)

Leitmal
Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschrän-
kende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der
senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung
beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen und Gerüsten.
Abschnitt 3 Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs
11Zeichen 620
Zeichen 620 Leitpfosten (links) (rechts) (BGBl. I 2013 S. 427)

Leitpfosten (links) (rechts)
Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an
den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von
50 m und in Kurven verdichtet stehen.
Abschnitt 4 Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei

Dunkelheit
12Zeichen 630
Zeichen 630 Parkwarntafel (BGBl. I 2013 S. 427)

Parkwarntafel
 




 

Zitierungen von Anlage 4 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 StVO Verkehrsbeeinträchtigungen
... die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 4 ) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen ...
§ 39 StVO Verkehrszeichen (vom 01.09.2023)
... (BGBl. I 2013 S. 382)] (9) Die in den Anlagen 1 bis 4 abgebildeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen können auch mit den im ...
§ 43 StVO Verkehrseinrichtungen
... vor. (3) Verkehrseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4 . Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten ... nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Die durch Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 Nummer 1 bis 7 ) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren.  ...
§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis (vom 11.10.2024)
... die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 ) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind; 12. von dem Nacht- und ... die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 ) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind (Absatz 1 Satz 1 Nummer 11).  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 11.10.2024)
... Straßenfläche befahren § 43 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 7 (Zeichen 600, 605, 628, 629, 610, 615, 616) Spalte 3 § 49 ... beachtet, wobei die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 4 zu § 43 Absatz 3 StVO) gekennzeichnet ist. § 41 Absatz 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 06.10.2017 BGBl. I S. 3549, 2018 I S. 53
Artikel 3 53. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (vom 19.10.2017)
... achtet, wobei die Straßenfläche zusätzlich durch Ver- kehrseinrichtungen ( Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 4 zu § 43 Absatz 3) gekennzeichnet ist. § 41 Absatz 1 ...

Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Artikel 2 56. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... beachtet, wobei die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 4 zu § 43 Absatz 3 StVO) gekennzeichnet ist. § 41 Absatz 1 ...

Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 1 StVOuaÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen ( Anlage 4 ) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind (Absatz 1 Satz 1 Nummer 11).  ...