Tools:
Update via:
§ 51 - Bundesmeldegesetz (BMG)
Artikel 1 G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.11.2015, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 210-7 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |
Geltung ab 01.11.2015, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 210-7 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |
§ 51 Auskunftssperren
(1) 1Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. 2Ein ähnliches schutzwürdiges Interesse ist insbesondere der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugten Nachstellungen. 3Bei der Feststellung, ob Tatsachen im Sinne des Satzes 1 vorliegen, ist auch zu berücksichtigen, ob die betroffene oder eine andere Person einem Personenkreis angehört, der sich auf Grund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht.
(2) 1Sofern nach Anhörung der betroffenen Person eine Gefahr nach Absatz 1 nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Melderegisterauskunft nicht zulässig. 2Ist die betroffene Person nicht erreichbar, ist in den Fällen, in denen eine Auskunftssperre auf Veranlassung einer in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6 bis 9 und 11 genannten Behörde von Amts wegen eingetragen wurde, die veranlassende Stelle anzuhören. 3Sofern eine Auskunft nicht erteilt wird, erhält die ersuchende Person oder Stelle eine Mitteilung, die keine Rückschlüsse darauf zulassen darf, ob zu der betroffenen Person keine Daten vorhanden sind oder eine Auskunftssperre besteht.
(3) Wurde eine Auskunftssperre eingetragen, sind die betroffene Person und, sofern die Eintragung auf Veranlassung einer in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6 bis 9 und 11 genannten Behörde von Amts wegen erfolgte, zusätzlich die veranlassende Stelle über jedes Ersuchen um eine Melderegisterauskunft unverzüglich zu unterrichten.
(4) 1Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. 2Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. 3Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. 4Wurde die Sperre von einer in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6 bis 9 und 11 genannten Behörde veranlasst, ist diese zu unterrichten, wenn die betroffene Person nicht erreichbar ist.
(5) Die Melderegisterauskunft ist ferner nicht zulässig,
- 1.
- soweit die Einsicht in ein Personenstandsregister nach § 63 Absatz 1 des Personenstandsgesetzes nicht gestattet werden darf und
- 2.
- in den Fällen des § 1758 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 19. Juni 2024 BGBl. 2024 I Nr. 206 m.W.v. 1. November 2024
Frühere Fassungen von § 51 BMG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.11.2024 | Artikel 3 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206 |
aktuell vorher | 07.04.2021 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) vom 15.01.2021 BGBl. I S. 530 |
aktuell vorher | 03.04.2021 | Artikel 4 Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.03.2021 BGBl. I S. 441 |
aktuell vorher | 26.11.2019 | Artikel 16 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626 |
aktuell vorher | 01.11.2016 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften vom 11.10.2016 BGBl. I S. 2218 |
aktuell | vor 01.11.2016 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 51 BMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BMG Speicherung von Daten (vom 01.11.2024)
... f) Geschlecht, g) Sterbedatum sowie h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 10. derzeitige ... der Meldebehörde, h) Sterbedatum sowie i) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 16. zu minderjährigen Kindern ... e) Anschrift im Inland, f) Sterbedatum, g) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 17. Ausstellungsbehörde, ...
§ 11 BMG Auskunftsbeschränkungen (vom 01.05.2022)
... zu minderjährigen Kindern handelt und für diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist oder 4. wenn das ...
§ 13 BMG Aufbewahrung von Daten (vom 01.11.2024)
... der Abgabenordnung, derzeitige und frühere Anschriften, Auszugsdatum, Auskunftssperren nach § 51 Absatz 1 sowie Sterbedatum, Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch der Staat. Satz 2 gilt ...
§ 23 BMG Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (vom 01.05.2022)
... Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, für die eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist, dürfen nicht in dem ...
§ 23a BMG Elektronische Anmeldung (vom 27.07.2022)
... Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, für die eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist, dürfen nicht in dem ...
§ 33 BMG Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden (vom 27.06.2024)
... unterrichten. (4) Speichert die Meldebehörde eine Auskunftssperre nach § 51 im Melderegister oder hebt die Meldebehörde eine Auskunftssperre auf, so hat sie ... zu unterrichten. Diese Meldebehörden haben die Auskunftssperre nach § 51 unverzüglich im Melderegister zu speichern und im Falle der Aufhebung zu löschen. ...
§ 34 BMG Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen (vom 27.06.2024)
... f) Geschlecht, g) Sterbedatum sowie h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 12. Familienstand; bei Verheirateten oder ... und Wegzugsanschrift, h) Sterbedatum sowie i) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 14. zu minderjährigen Kindern ... e) Anschrift im Inland, f) Sterbedatum sowie g) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 15. Auskunftssperren nach § 51 und ... nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie 16. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei ... Akten oder Dateisystemen geworden sind. (5) Wurde eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 auf Veranlassung einer in Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6 bis 9 und 11 genannten Behörde ... wenn diese nicht erreichbar ist, nach Anhörung der veranlassenden Stelle, eine Gefahr nach § 51 Absatz 1 nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Übermittlung in diesen Fällen nicht ...
§ 34a BMG Personensuche und freie Suche im automatisierten Abruf (vom 27.06.2024)
... Daten festgelegt sind. (5) Ist im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 eingetragen, erhält die abrufende Stelle eine Mitteilung, die keine Rückschlüsse ... und 14 werden nicht übermittelt, wenn für diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 gespeichert ist. (6) Ist die abrufende Stelle eine der in § 34 Absatz 4 Satz 1 ...
§ 38 BMG Auswahldaten für automatisierte Abrufe und für Datenübermittlungen über Personengruppen (vom 01.11.2022)
... Zuzugs aus dem Ausland nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 sowie Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sind als Auswahldaten nicht zulässig. ...
§ 39a BMG Datenbestätigung für öffentliche Stellen (vom 01.05.2022)
... die Meldebehörde diese Tatsache mit. Ist im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 eingetragen oder ist zu der betroffenen Person kein übereinstimmender Datensatz vorhanden, ...
§ 41 BMG Zweckbindung übermittelter Daten und Hinweise (vom 26.11.2019)
... sie ihnen übermittelt oder weitergegeben wurden. In den Fällen der §§ 51 und 52 ist eine Verarbeitung der übermittelten oder weitergegebenen Daten und Hinweise nur ...
§ 42 BMG Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (vom 01.05.2022)
... f) Geschlecht, g) Sterbedatum sowie h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 8. Geschlecht, 9. derzeitige ... 14. Zahl der minderjährigen Kinder, 15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie 16. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei ... Haupt- und Nebenwohnung, und letzte frühere Anschrift, 8. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie 9. Sterbedatum. (3) ...
§ 47 BMG Zweckbindung der Melderegisterauskunft
... nach den §§ 45 und 46 sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 darf der Empfänger die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren ...
§ 49 BMG Automatisierte Melderegisterauskunft (vom 01.05.2022)
... zur unverzüglichen Unterrichtung der betroffenen Person und der veranlassenden Stelle nach § 51 Absatz 3 bleibt ...
§ 49a BMG Datenbestätigung (vom 01.05.2022)
... oder Stelle. Ist dies nicht der Fall oder ist im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 eingetragen, erhält die anfragende Person oder ... ist, sind über sie betreffende Anfragen unverzüglich zu unterrichten. § 51 Absatz 3 und 5 gilt entsprechend. (4) § 10 Absatz 2 sowie § 40 Absatz 1, 3 und 4 gelten ...
§ 50 BMG Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen (vom 26.11.2019)
... von Auskünften nach den Absätzen 1 bis 3 unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 vorliegt. Eine Auskunft nach Absatz 3 darf außerdem nicht erteilt werden, wenn ein ...
§ 52 BMG Bedingter Sperrvermerk (vom 07.04.2021)
... (2) In diesen Fällen darf, soweit nicht die Voraussetzungen des § 51 Absatz 1 bis 3 vorliegen, eine Melderegisterauskunft nur erteilt werden, wenn eine Beeinträchtigung ...
Zitat in folgenden Normen
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 72 AufenthV Mitteilungen der Meldebehörden (vom 01.02.2017)
... oder des Lebenspartners, 10. die eingetragenen Auskunftssperren gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes und deren Wegfall und 11. das Ordnungsmerkmal der ... der Sterbetag, 10. bei einer eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes die Auskunftssperre und deren ...
AZR-Gesetz
G. v. 02.09.1994 BGBl. I S. 2265; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 4 AZRG Übermittlungssperren (vom 01.11.2022)
... der betroffenen Person oder einer anderen Person beeinträchtigt werden können. § 51 Absatz 1 und 5 des Bundesmeldegesetzes gilt entsprechend. Eine Übermittlungssperre wird ferner gespeichert, sobald die ... wird ferner gespeichert, sobald die Meldebehörde eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes an die Registerbehörde übermittelt; bei Wegfall der Auskunftssperre ist die ...
§ 6 AZRG Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung (vom 01.11.2024)
... 5c und die frühere Anschrift im Bundesgebiet und das Auszugsdatum sowie Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes und deren Wegfall. (2a) Zusätzlich übermitteln die in Absatz 1 ...
Bundesmeldedatenabrufverordnung (BMeldDAV)
V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3209; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 6 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 6 BMeldDAV Trefferliste für die Personensuche
... verstorben ist. (2) Die Daten von Personen, für die eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes im Melderegister eingetragen ist, werden in der Trefferliste nicht ...
§ 8 BMeldDAV Abrufdaten für die freie Suche
... Stelle bestimmt. (3) Die Daten von Personen, für die eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes im Melderegister eingetragen ist, werden in einer Ergebnisliste nicht ...
Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (BMeldDigiV)
Artikel 1 V. v. 20.04.2022 BGBl. I S. 683; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 238
§ 5 BMeldDigiV Abrufdaten für die Meldebescheinigung
... Daten von Personen nach Satz 1 Nummer 7, 13 und 14, für die eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes im Melderegister ...
§ 7 BMeldDigiV Abruf einer beschränkten Selbstauskunft aus dem Melderegister (vom 27.06.2024)
... und Übermitt- lungssperren mit Ausnahme der Auskunftssperren nach § 51 Absatz 5 Nummer 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes 1801 bis 1802, 19. ... von Personen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 14 und 15, für die eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes im Melderegister ...
§ 9 BMeldDigiV Elektronische Anmeldung (vom 01.11.2024)
... Daten von Personen nach Absatz 1 Nummer 9, 15 und 16, für die eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes im Melderegister ...
Bundeswahlgesetz
neugefasst durch B. v. 23.07.1993 BGBl. I S. 1288, 1594; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 91
§ 17 BWahlG Wählerverzeichnis und Wahlschein (vom 10.05.2016)
... Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. (2) Ein Wahlberechtigter, der im ...
Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
§ 34 BWO Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge (vom 18.09.2024)
... erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, wird anstelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift ... erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, wird anstelle seines Wohnortes der Ort seiner Erreichbarkeitsanschrift verwendet; ...
§ 38 BWO Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge (vom 18.09.2024)
... dem Kreiswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist anstelle seines Wohnortes der Ort seiner Erreichbarkeitsanschrift zu ...
§ 43 BWO Bekanntmachung der Landeslisten (vom 18.09.2024)
... Landeswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist anstelle seines Wohnortes der Ort seiner Erreichbarkeitsanschrift zu ...
Europawahlordnung (EuWO)
neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
§ 37 EuWO Bekanntmachung der Wahlvorschläge (vom 15.05.2023)
... dem Bundeswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist an Stelle seines Wohnortes der Ort seiner Erreichbarkeitsanschrift zu ...
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 68 StPO Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben, Zeugenschutz (vom 01.07.2021)
... die Staatsanwaltschaft von Amts wegen bei der Meldebehörde eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes , wenn der Zeuge zustimmt. (5) Die Absätze 2 bis 4 gelten auch nach ...
Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022)
G. v. 03.03.2017 BGBl. I S. 388; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
§ 9 ZensVorbG 2022 Übermittlung von Daten der Meldebehörden
... einschließlich der Einwohnerinnen und Einwohner mit Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes und Einwohnerinnen und Einwohner mit bedingtem Sperrvermerk gemäß § 52 des ...
Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 882c ZPO Eintragungsanordnung (vom 01.11.2017)
... Anhaltspunkte dafür, dass zugunsten des Schuldners eine Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen oder ein bedingter Sperrvermerk gemäß § 52 des Bundesmeldegesetzes ...
§ 882f ZPO Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (vom 26.11.2019)
... wenn glaubhaft gemacht wird, dass zugunsten des Schuldners eine Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen oder ein bedingter Sperrvermerk gemäß § 52 des Bundesmeldegesetzes ...
Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1950; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 5 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 9 2. BMeldDÜV Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern (vom 01.11.2023)
... Auszugsdatum 1301, 1306, 9. Auskunftssperren nach § 51 BMG ...
§ 11 2. BMeldDÜV Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister (vom 01.05.2024)
... Nummer 9 des AZR-Gesetzes unverzüglich die Eintragung einer Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes und deren Wegfall an das Ausländerzentralregister. Zum Zweck der eindeutigen ...
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 4 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 52
... erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß
§ 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, wird anstelle seines Wohnortes (Hauptwohnung) der Ort seiner ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, wird anstelle seines Wohnortes der Ort seiner Erreichbarkeitsanschrift verwendet; ... dem Kreiswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist anstelle seines Wohnortes der Ort seiner Erreichbarkeitsanschrift zu ... Landeswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist anstelle seines Wohnortes der Ort seiner Erreichbarkeitsanschrift zu ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 585
Artikel 1 11. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 19. In Anlage 5 (zu § 20 Absatz 1) wird in Nummer 1 Satz 4 vor den Wörtern „ § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes " das Wort „den" gestrichen. 20. Die Anlage 11 (zu § 28 Absatz 3 ...
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 1. BMGuaÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... h, Nummer 15 Buchstabe i und Nummer 16 Buchstabe g werden jeweils nach der Angabe „§ 51 " die Wörter „und bedingte Sperrvermerke nach § 52" eingefügt. ... werden." 3. In § 11 Absatz 2 Nummer 3 werden nach der Angabe „§ 51 " die Wörter „oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52" ... gestrichen. cc) In Nummer 10 Buchstabe g werden nach der Angabe „§ 51 " die Wörter „und bedingte Sperrvermerke nach § 52" eingefügt. ... bb) In Nummer 7 Buchstabe h und Nummer 15 werden jeweils nach der Angabe „§ 51 " die Wörter „und bedingte Sperrvermerke nach § 52" eingefügt. ... 52" eingefügt. b) In Absatz 2 Nummer 6 werden nach der Angabe „§ 51 " die Wörter „und bedingte Sperrvermerke nach § 52" eingefügt. ... „oberste" durch das Wort „zuständige" ersetzt. 16. In § 51 Absatz 3 wird nach dem Wort „Melderegisterauskunft" das Wort ...
Artikel 3 1. BMGuaÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... gestrichen und werden nach der Klammer die Wörter „und Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes" eingefügt. bb) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: ... eintreten kann, 10. Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes." ...
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
Artikel 3 SBGGEG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... § 51 Absatz 5 Nummer 1 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 22. ...
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 441; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 4 ReHaKrBG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... § 51 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. März 2021 ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EuKoPfVODG Änderung der Zivilprozessordnung
... dafür, dass zugunsten des Schuldners eine Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen oder ein bedingter Sperrvermerk gemäß § 52 des ... glaubhaft gemacht wird, dass zugunsten des Schuldners eine Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen oder ein bedingter Sperrvermerk gemäß § 52 des ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... die Staatsanwaltschaft von Amts wegen bei der Meldebehörde eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes , wenn der Zeuge zustimmt." 7. Nach § 95 wird folgender § 95a ...
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738
Artikel 2 MeldFortG Folgeänderungen (vom 26.11.2014)
... „§ 21 Absatz 5 des Melderechtsrahmengesetzes" durch die Wörter „§ 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes" ersetzt. (2) Die Bundeswahlordnung in der ... entsprechenden Landesmeldegesetzen" durch die Wörter „§ 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes" ersetzt. 3. In Anlage 5 (zu § 20 Absatz 1) ... entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze" durch die Wörter „§ 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes" ersetzt. (3) Die Europawahlordnung in der ... entsprechenden Landesmeldegesetzen" durch die Wörter „§ 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes" ersetzt. 4. In Anlage 5 (zu § 19 Absatz 1) ... entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze" durch die Wörter „§ 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes" ersetzt. (4) In § 22 Absatz 2 Satz 3 des ... geändert worden ist, wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „§ 51 Absatz 1 und 5 des Bundesmeldegesetzes gilt entsprechend. Eine Übermittlungssperre wird auch ...
Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Artikel 1 StARModG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... 22. In § 33 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „und Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes " gestrichen. 23. § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 ...
Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 1 AZRWEG Änderung des AZR-Gesetzes
... wird ferner gespeichert, sobald die Meldebehörde eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes an die Registerbehörde übermittelt; bei Wegfall der Auskunftssperre ist die ... 5c und die frühere Anschrift im Bundesgebiet und das Auszugsdatum sowie Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes und deren Wegfall" ersetzt. c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ...
Artikel 7 AZRWEG Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... Nummer 9 des AZR-Gesetzes unverzüglich die Eintragung einer Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes und deren Wegfall an das Ausländerzentralregister. Zum Zweck der eindeutigen Zuordnung sind ...
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes
V. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2249
Artikel 1 MeldeRÄndV Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... Wort „Hauptwohnung" ein Komma und die Wörter „Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 des Bundesmeldegesetzes" und wird nach dem Komma am ...
Artikel 3 MeldeRÄndV Weitere Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... „10. Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes 1801." 2. Absatz 2 ... „11. Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes 1801. ...
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3074
Artikel 1 14. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... des Lebenspartners, 10. die eingetragenen Auskunftssperren gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes und deren Wegfall und 11. das Ordnungsmerkmal der ... der Sterbetag, 10. bei einer eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes die Auskunftssperre und deren ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 16 2. DSAnpUG-EU Änderung des Bundesmeldegesetzes
... zu minderjährigen Kindern handelt und für diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist oder 4. wenn das ... „§ 36 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend." 31. In § 51 Absatz 1 wird nach dem Wort „wegen" das Wort „unentgeltlich" eingefügt. ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 1 2. BMGÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, für die eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist, dürfen nicht in dem ... „bei Zuzug aus dem Ausland" das Wort „auch" gestrichen. 11. In § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 und 4 Satz 4 werden jeweils die Wörter „Nummer 1, 6, 7, 8 und 9" durch die Wörter ...
Artikel 5 2. BMGÄndG Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes
... nach dem Wort „Auszugsdatum" ein Komma und die Wörter „Auskunftssperren nach § 51 Absatz 1" eingefügt. bb) Satz 4 wird wie folgt geändert: ... Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, für die eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist, dürfen nicht in dem ... Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, für die eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist, dürfen nicht in dem ... f) Geschlecht, g) Sterbedatum sowie h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 12. Familienstand; bei Verheirateten oder ... und Wegzugsanschrift, h) Sterbedatum sowie i) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 14. zu minderjährigen Kindern ... Anschrift im Inland, f) Sterbedatum sowie g) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 15. Auskunftssperren nach § 51 und ... nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52, 15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie 16. Sterbedatum und Sterbeort sowie ... Daten festgelegt sind. (5) Ist im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 eingetragen, erhält die abrufende Stelle eine Mitteilung, die keine Rückschlüsse ... und 14 werden nicht übermittelt, wenn für diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 gespeichert ist." 11. Dem § 37 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ... Zuzugs aus dem Ausland nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 sowie Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sind als Auswahldaten nicht zulässig. Für ... teilt die Meldebehörde diese Tatsache mit. Ist im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 eingetragen oder ist zu der betroffenen Person kein übereinstimmender Datensatz vorhanden, ... zur unverzüglichen Unterrichtung der betroffenen Person und der veranlassenden Stelle nach § 51 Absatz 3 bleibt unberührt." 18. Nach § 49 wird folgender § 49a ... Person oder Stelle. Ist dies nicht der Fall oder ist im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 eingetragen, erhält die anfragende Person oder ... eingetragen ist, sind über sie betreffende Anfragen unverzüglich zu unterrichten. § 51 Absatz 3 und 5 gilt entsprechend. (4) § 10 Absatz 2 sowie § 40 Absatz 1, 3 und 4 gelten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/51_BMG.htm