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Zitierungen von § 4 BinSchPersFührEBefähPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BinSchPersFührEBefähPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchPersFührEBefähPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung sowie der Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung
V. v. 14.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 193
Artikel 1 BinSchPersBefähPrVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung
... veröffentlicht die von ihr zur Verfügung gestellten Hilfsmittel." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Veröffentlichung Unbeschadet ... gestellten Hilfsmittel." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Veröffentlichung Unbeschadet des Satzes 2 darf die Prüfungsbehörde die ...
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