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Zitierungen von § 4 BinSchPersFührEBefähPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BinSchPersFührEBefähPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersFührEBefähPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung sowie der Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung
V. v. 14.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 193
Artikel 1 BinSchPersBefähPrVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung
... veröffentlicht die von ihr zur Verfügung gestellten Hilfsmittel." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Veröffentlichung Unbeschadet ... gestellten Hilfsmittel." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Veröffentlichung Unbeschadet des Satzes 2 darf die Prüfungsbehörde die ...
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