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Anlage 1 - Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

neugefasst durch B. v. 07.11.1990 BGBl. I S. 2479; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 18.05.1975; FNA: 7104-6 Genehmigungsbedürftige Gewerbe
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Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)



A. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler


1. Kundenberatung

1.1
Serviceerwartungen des Kunden

1.2
Besuchsvorbereitung/Kundengespräch/Kundensituation

1.3
Kundenbetreuung

2. Grundlagen des Maklergeschäfts

2.1
Teilmärkte des Immobilienmarktes

2.2
Preisbildung am Immobilienmarkt

2.3
Objektangebot und Objektanalyse

2.4
Die Wertermittlung

2.5
Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen

2.6
Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich

2.7
Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich

3. Rechtliche Grundlagen

3.1 Bürgerliches Gesetzbuch

3.1.1
Allgemeines Vertragsrecht

3.1.2
Maklervertragsrecht

3.1.3
Mietrecht

3.1.4
Grundstückskaufvertragsrecht

3.1.5
Bauträgervertragsrecht

3.2
Grundbuchrecht

3.3 Wohnungseigentumsgesetz

3.4 Wohnungsvermittlungsgesetz

3.5
Zweckentfremdungsrecht

3.6 Geldwäschegesetz

3.7 Makler- und Bauträgerverordnung

3.8
Informationspflichten des Maklers

3.8.1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

3.8.2 Digitale-Dienste-Gesetz

3.8.3 Preisangabenverordnung

3.8.4 Energieeinsparverordnung

4. Wettbewerbsrecht

4.1.1
Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze

4.1.2
Unzulässige Werbung

5. Verbraucherschutz

5.1.1
Grundlagen des Verbraucherschutzes

5.1.2
Schlichtungsstellen

5.1.3
Datenschutz

6. Grundlagen Immobilien und Steuern

6.1
Einkommensteuern

6.2
Körperschaftsteuern

6.3
Gewerbesteuer

6.4
Umsatzsteuer

6.5
Bewertungsgesetzabhängige Steuern

6.6
Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)

7. Grundlagen der Finanzierung

7.1
Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung

7.2
Kostenerfassung

7.3
Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit

7.4
Kosten einer Finanzierung

7.5
Kreditsicherung und Beleihungsprüfung

7.6
Förderprogramme, Wohnriester

7.7
Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall

7.8
Steuerliche Aspekte der Finanzierung

B. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter


1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft

1.1
Lebenszyklus der Immobilie

1.2
Abgrenzung Facility Management - Gebäudemanagement

1.3
Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen

1.4
Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich

1.5
Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich

2. Rechtliche Grundlagen

2.1 Bürgerliches Gesetzbuch

2.1.1
Allgemeines Vertragsrecht

2.1.2
Mietrecht

2.1.3
Werkvertragsrecht

2.1.4
Grundstücksrecht

2.2
Grundbuchrecht

2.3 Wohnungseigentumsgesetz

2.4 Rechtsdienstleistungsgesetz

2.5
Zweckentfremdungsrecht

2.6 Makler- und Bauträgerverordnung

2.7 Betriebskostenverordnung

2.8 Heizkostenverordnung

2.9 Trinkwasserverordnung

2.10 Wohnflächenverordnung

2.11
Grundzüge des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts

2.12
Informationspflichten des Verwalters

2.12.1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

2.12.2 Digitale-Dienste-Gesetz

2.12.3 Preisangabenverordnung

2.12.4 Energieeinsparverordnung

3. Kaufmännische Grundlagen

3.1
Allgemeine kaufmännische Grundlagen

3.1.1
Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung

3.1.2
Externes und internes Rechnungswesen

3.2
Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters

3.2.1
Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklage

3.2.2
Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans

3.2.3
Hausgeld, Mahnwesen

3.3
Spezielle kaufmännische Grundlagen des Mietverwalters

3.3.1
Rechnungswesen

3.3.2
Verwaltung von Konten

3.3.3
Bewirtschaftung

4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten

4.1
Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

4.2
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

4.3
Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer

4.4
Pflichten des WEG-Verwalters

4.4.1
Durchführung von Eigentümerversammlungen

4.4.2
Beschlussfassung

4.4.3
Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung

4.5
Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters

4.5.1
Verwalterbestellung, Verwaltervertrag

4.5.2
Verwaltungsbeirat

4.5.3
Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement

4.6
Objektmanagement

5. Verwaltung von Mietobjekten

5.1
Bewirtschaftung von Mietobjekten

5.2
Objektmanagement

5.3
Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement

5.4
Sonstige Aufgaben des Mietverwalters

5.4.1
Vermietung

5.4.1.1
Mieterauswahl

5.4.1.2
Ausgestaltung des Mietvertrages

5.4.1.3
Mieterhöhungen und Mietsicherheiten

5.4.2
Allgemeine Verwaltung der Mietwohnung

5.4.2.1
Bearbeitung von Mängelanzeigen

5.4.2.2
Erstellung von Betriebskostenabrechnungen

5.4.2.3
Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen

6. Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung

6.1
Baustoffe und Baustofftechnologie

6.2
Haustechnik

6.3
Erkennen von Mängeln

6.4
Verkehrssicherungspflichten

6.5
Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung; modernisierende Instandhaltung

6.6
Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung

6.7
Altersgerechte und barrierefreie Umbauten

6.8
Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln

6.9
Dokumentation

7. Wettbewerbsrecht

7.1.1
Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze

7.1.2
Unzulässige Werbung

8. Verbraucherschutz

8.1.1
Grundlagen des Verbraucherschutzes

8.1.2
Schlichtungsstellen

8.1.3
Datenschutz





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 MaBV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.05.2024Artikel 28 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
aktuell vorher 01.08.2018Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
vom 09.05.2018 BGBl. I S. 550
aktuellvor 01.08.2018früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 MaBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MaBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15b MaBV Weiterbildung (vom 01.08.2018)
... Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind an den Vorgaben der Anlage 1 auszurichten. Die Weiterbildung kann in Präsenzform, in einem begleiteten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 28 DDGEG Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
... der Anlage 1 zu der Makler- und Bauträgerverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1990 ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
V. v. 09.05.2018 BGBl. I S. 550
Artikel 1 4. MaBVÄndV
... weiterbilden. Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind an den Vorgaben der Anlage 1 auszurichten. Die Weiterbildung kann in Präsenzform, in einem begleiteten Selbststudium, ... nimmt und dort vorübergehend selbständig tätig wird." 8. Folgende Anlagen 1 bis 3 werden nach § 22 angefügt: „Anlage 1 (zu § 15b ... 8. Folgende Anlagen 1 bis 3 werden nach § 22 angefügt: „ Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1) A. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung ...