§ 3 Passpflicht
(1)
1Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind.
2Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (
§ 48 Abs. 2).
(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 13 AufenthG Grenzübertritt (vom 24.10.2015) ... und der Ausreise einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 mitzuführen und sich der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden ...
§ 15 AufenthG Zurückweisung (vom 01.03.2020) ... befreit ist, kann zurückgewiesen werden, wenn er nicht die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 und des § 5 Abs. 1 erfüllt. (4) § 60 Abs. 1 bis 3, 5 und 7 bis ...
§ 48 AufenthG Ausweisrechtliche Pflichten (vom 01.08.2024) ... (4) Wird nach § 5 Abs. 3 oder § 33 von der Erfüllung der Passpflicht ( § 3 Abs. 1 ) abgesehen, wird ein Ausweisersatz ausgestellt. Absatz 3 bleibt hiervon ...
§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 01.06.2024) ... mit dem Auswärtigen Amt über die Anerkennung von Pässen und Passersatzpapieren ( § 3 Abs. 1 ); die Entscheidungen ergehen als Allgemeinverfügung und können im Bundesanzeiger bekannt ...
§ 95 AufenthG Strafvorschriften (vom 27.02.2024) ... Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält, 2. ohne ...
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
Artikel 2 G. v. 30.07.2004 BGBl. I S. 1950, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 BPolZV Sachliche Zuständigkeiten (vom 31.10.2024) ... b) § 63 Abs. 2 bis 4 in Verbindung mit § 71 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes sowie nach § 3 Abs. 2 und § 74a Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes, c) § 12d Abs. 3 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... (ABl. EU 2004 Nr. L 16 S. 44) verliehen und nicht entzogen wurde." 4. Dem § 3 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Für den Aufenthalt im ... aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird und" gestrichen. bb) In Nummer 2 wird das Wort und" ... dd) Folgende Nummer 4 wird angefügt: 4. die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird." b) In Absatz 2 werden die Wörter oder einer ... (4) Wird nach § 5 Abs. 3 von der Erfüllung der Passpflicht (§ 3 Abs. 1) abgesehen, wird ein Ausweisersatz ausgestellt. Absatz 3 bleibt hiervon ... nicht ausgeschlossen." b) In Absatz 6 werden nach der Angabe (§ 3 Abs. 1)" die Wörter ; die Entscheidungen ergehen als Allgemeinverfügung und ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
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