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§ 29 - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 29 Familiennachzug zu Ausländern
(1) 1Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss
- 1.
- der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e berechtigt im Bundesgebiet aufhalten und
- 2.
- ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.
- 1.
- der Familiennachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU erfolgen soll,
- 2.
- der Inhaber der Blauen Karte EU unmittelbar vor der Erteilung der Blauen Karte EU im Besitz einer Blauen Karte EU war, die ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt hat, und
- 3.
- die familiäre Lebensgemeinschaft bereits in dem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand.
(2) 1Bei dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, § 25 Absatz 1 oder 2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt, kann von den Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 und des Absatzes 1 Nummer 2 abgesehen werden. 2In den Fällen des Satzes 1 ist von diesen Voraussetzungen abzusehen, wenn
- 1.
- der im Zuge des Familiennachzugs erforderliche Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 gestellt wird und
- 2.
- die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und zu dem der Ausländer oder seine Familienangehörigen eine besondere Bindung haben, nicht möglich ist.
(3) 1Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 25 Absatz 3 oder Absatz 4a Satz 1, § 25a Absatz 1 oder § 25b Absatz 1 besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden. 2§ 26 Abs. 4 gilt entsprechend. 3Ein Familiennachzug wird in den Fällen des § 25 Absatz 4, 4b und 5, § 25a Absatz 2, § 25b Absatz 4, § 104a Abs. 1 Satz 1, § 104b und § 104c nicht gewährt.
(4) 1Die Aufenthaltserlaubnis wird dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers oder dem minderjährigen ledigen Kind seines Ehegatten abweichend von § 5 Abs. 1 und § 27 Abs. 3 erteilt, wenn dem Ausländer vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 gewährt wurde und
- 1.
- die familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsland durch die Fluchtsituation aufgehoben wurde und
- 2.
- der Familienangehörige aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union übernommen wird oder sich außerhalb der Europäischen Union befindet und schutzbedürftig ist.
(5) Bei dem Ehegatten oder minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der im Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte oder einer Mobiler-ICT-Karte oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, nach § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 ist, wird von der Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 2 abgesehen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung G. v. 16. August 2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54 m.W.v. 1. März 2024
Frühere Fassungen von § 29 AufenthG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 29 AufenthG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufenthG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27 AufenthG Grundsatz des Familiennachzugs (vom 01.03.2020)
... finden die Absätze 1a und 3, § 9 Abs. 3, § 9c Satz 2, die die §§ 28 bis 31, 36a, 51 Absatz 2 und 10 Satz 2 entsprechende Anwendung. (3) Die ...
§ 30 AufenthG Ehegattennachzug (vom 18.11.2023)
... besitzt. (3) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht. (4) Ist ...
§ 33 AufenthG Geburt eines Kindes im Bundesgebiet (vom 02.12.2013)
... Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine ...
§ 34 AufenthG Aufenthaltsrecht der Kinder (vom 02.12.2013)
... Die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 zu verlängern, solange ein personensorgeberechtigter Elternteil eine ...
§ 36 AufenthG Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger (vom 01.03.2024)
... nach § 26 Absatz 4 besitzt, ist abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im ...
§ 36a AufenthG Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (vom 01.08.2018)
... personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält; § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 finden keine Anwendung. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten ... 4 sowie § 32 Absatz 3 gelten entsprechend. (5) § 27 Absatz 3 Satz 2 und § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 finden keine ...
§ 44 AufenthG Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (vom 18.11.2023)
... 18a bis 18d, 18g, 19c und 21), b) zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29 , 30, 32, 36, 36a), c) aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a ...
§ 49 AufenthG Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität (vom 01.06.2022)
... über die Erteilung einer Aufnahmezusage einbezogen wurden, sowie in den Fällen des § 29 Absatz 3 ; 7. wenn ein Versagungsgrund nach § 5 Abs. 4 festgestellt worden ist. ...
§ 55 AufenthG Bleibeinteresse (vom 21.08.2019)
... Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, den §§ 24, 25 Absatz 4a Satz 3 oder nach § 29 Absatz 2 oder 4 besitzt. (2) Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt insbesondere ...
§ 104 AufenthG Übergangsregelungen (vom 27.02.2024)
... 2011/95/EU oder der Richtlinie 2004/38/EG unanfechtbar zuerkannt wurde, beginnt die Frist nach § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zu laufen. (12) Im Falle einer Abschiebungsandrohung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... bb) Satz 3 wird aufgehoben. b) Absatz 5 wird aufgehoben. 21. In § 29 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „§ 20a" durch die Angabe „§ 18e" ersetzt. ...
Familiennachzugsneuregelungsgesetz
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1147
Artikel 1 FamNachzNG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält; § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 finden keine Anwendung. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten ... 4 sowie § 32 Absatz 3 gelten entsprechend. (5) § 27 Absatz 3 Satz 2 und § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 finden keine Anwendung." 7. In § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b wird ...
Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.06.2011 BGBl. I S. 1266
Artikel 1 ZwHeiratBekG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... werden können, grundsätzlich außer Betracht bleiben." 4. In § 29 Absatz 3 Satz 3 wird nach der Angabe „§ 25 Abs. 4 bis 5," die Angabe „§ ...
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Artikel 2 AsylVfBeschlG II Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, beginnt die Frist des § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 ab dem 16. März 2018 zu laufen. Die §§ 22, 23 bleiben ...
Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
Artikel 1 ChAufenthG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... ergriffen, kann sie abweichend von Satz 1 erteilt werden." 5. In § 29 Absatz 3 Satz 3 wird das Wort „und" vor der Angabe „§ 104b" durch ein Komma ersetzt und ...
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... durch die Wörter „Ausweisungsinteresse besteht" ersetzt. 16. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: ... nach § 26 Absatz 4 besitzt, ist abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein personensorgeberechtigter ... nach § 23 Absatz 4, den §§ 24, 25 Absatz 4a Satz 3 oder nach § 29 Absatz 2 oder 4 besitzt. (2) Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt ... oder der Richtlinie 2004/38/EG unanfechtbar zuerkannt wurde, beginnt die Frist nach § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zu laufen." 48. In ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort mündlich" gestrichen. 21. § 29 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 1 werden nach dem Wort ... Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine ... nach § 26 Abs. 3 besitzt, ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein sorgeberechtigter Elternteil im ... (§§ 18, 21), b) zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29 , 30, 32, 36), c) aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 1 oder Abs. ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 AufenthRÄndG 2011 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... durch die Wörter „nicht personensorgeberechtigten" ersetzt. 17. § 29 Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird das Wort „oder" ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... sich gemäß § 20a berechtigt im Bundesgebiet aufhält." 16. In § 29 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „oder eine Blaue Karte EU" durch ein Komma und die Wörter ...
Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 HQRLUmsG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... die Wörter „oder eine Blaue Karte EU" eingefügt. 13. § 29 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 wird das Wort „oder" ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 2 AsylVfGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 erste Alternative" ersetzt. 4. In § 29 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 3" durch die Wörter „§ ...
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 1 AufenthGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... führt." c) Absatz 5 wird aufgehoben. 16. § 29 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 wird ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 FachKrEFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... und die Wörter „19c Absatz 1 oder eine Blaue Karte EU" ersetzt. 12. Dem § 29 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 Nummer 2, § 5 Absatz 1 Nummer 1 ...
Artikel 2 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 27.02.2024)
... der Geschäftstätigkeit erwarten lässt sowie" ersetzt. 15a. Dem § 29 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Bei dem Ehegatten oder ...
Artikel 12 FachKrEFG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... (6) Die Artikel 4 und 7 Nummer 1 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (7) § 29 Absatz 5 und § 36 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar ...
Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
Artikel 3 2. DAVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... über die Erteilung einer Aufnahmezusage einbezogen wurden, sowie in den Fällen des § 29 Absatz 3 ;". b) Absatz 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 50 2. BRBG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... geändert: 1. In § 27 Absatz 2 werden die Wörter „§§ 28 bis 31 sowie 51 Abs. 2" durch die Wörter „die §§ 28 bis 31, 51 Absatz 2 ... 28 bis 31 sowie 51 Abs. 2" durch die Wörter „die §§ 28 bis 31, 51 Absatz 2 und 10 Satz 2" ersetzt. 2. § 104 Absatz 4 wird ...
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