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§ 2 - Stromsteuergesetz (StromStG)

Artikel 1 G. v. 24.03.1999 BGBl. I S. 378, 2000 I S. 147; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.04.1999; FNA: 612-30 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 2 Begriffsbestimmungen



Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind

1.
Versorger: Derjenige, der Strom leistet;

2.
Eigenerzeuger: derjenige, der Strom zum Selbstverbrauch erzeugt;

2a.
Klassifikation der Wirtschaftszweige: die vom Statistischen Bundesamt in 65189 Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 11, herausgegebene Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003), auch zu beziehen über www.destatis.de;

3.
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes: Unternehmen, die dem Abschnitt C (Bergbau und Gewinnung von Steine und Erden), D (Verarbeitendes Gewerbe), E (Energie- und Wasserversorgung) oder F (Baugewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige zuzuordnen sind, sowie die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne des § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wenn sie überwiegend eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die den vorgenannten Abschnitten der Klassifikation der Wirtschaftszweige zuzuordnen ist;

4.
Unternehmen im Sinne der Nummer 3: Kleinste rechtlich selbständige Einheit sowie kommunale Eigenbetriebe, die auf Grundlage der Eigenbetriebsgesetze oder Eigenbetriebsverordnungen der Länder geführt werden;

5.
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft: Unternehmen, die dem Abschnitt A (Land- und Forstwirtschaft) oder der Klasse 05.02 (Teichwirtschaft und Fischzucht) der Klassifikation der Wirtschaftszweige zuzuordnen sind, sowie die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne des § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wenn sie überwiegend eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die dem Abschnitt A oder der Klasse 05.02 der Klassifikation der Wirtschaftszweige zuzuordnen ist;

6.
Unternehmen im Sinne der Nummer 5: Wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Einheit, die unter einheitlicher und selbständiger Führung steht;

7.
Strom aus erneuerbaren Energieträgern: Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Deponiegas, Klärgas oder aus Biomasse erzeugt wird, ausgenommen Strom aus Wasserkraftwerken mit einer installierten Generatorleistung über zehn Megawatt;

8.
Elektromobilität: das Nutzen elektrisch betriebener Fahrzeuge, ausgenommen schienen- oder leitungsgebundener Fahrzeuge;

9.
1stationärer Batteriespeicher: ein wiederaufladbarer Speicher für Strom auf elektrochemischer Basis, der während des Betriebs ausschließlich an seinem geografischen Standort verbleibt, dauerhaft mit dem Versorgungsnetz verbunden und nicht Teil eines Fahrzeuges ist. 2Der geografische Standort ist ein durch geografische Koordinaten bestimmter Punkt;

10.
hocheffiziente KWK-Anlagen: ortsfeste Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme, die die Voraussetzungen nach § 53a Absatz 6 Satz 4 und 5 des Energiesteuergesetzes erfüllen;

11.
Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom: ein Netz, das der Verteilung von Strom an Dritte dient und von seiner Dimensionierung nicht von vornherein nur auf die Versorgung bestimmter, schon bei der Netzerrichtung feststehender oder bestimmbarer Personen ausgelegt ist, sondern grundsätzlich jedermann für die Versorgung offensteht.



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Frühere Fassungen von § 2 StromStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2019Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
vom 22.06.2019 BGBl. I S. 856
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 3 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
vom 27.08.2017 BGBl. I S. 3299
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 19 Bundesteilhabegesetz (BTHG)
vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3234
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 2 Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)
vom 18.12.2006 BGBl. I S. 3180
aktuell vorher 01.08.2006Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
vom 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
aktuellvor 01.08.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 StromStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 StromStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 StromStG Ermächtigungen (vom 01.01.2024)
... und zur Vermeidung unangemessener wirtschaftlicher Belastungen Bestimmungen zu den §§ 1 bis 2a zu erlassen und dabei insbesondere a) die Begriffe des Versorgers, des ... a) die Begriffe des Versorgers, des Letztverbrauchers und des Eigenerzeugers abweichend von § 2 Nummer 1 und 2 zu bestimmen, b) die Begriffe des § 2a näher zu bestimmen und für die ... unangemessener wirtschaftlicher Belastungen Bestimmungen für die Elektromobilität ( § 2 Nummer 8 ) zu erlassen und dabei insbesondere a) die Begriffe der elektrisch betriebenen ... von Unternehmen zu einem Abschnitt oder einer Klasse der Klassifikation der Wirtschaftszweige ( § 2 Nummer 3 und 5 ) auch abweichend von den Zuordnungsregelungen der Klassifikation der Wirtschaftszweige zu ... der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auf das Erfordernis der Ausschließlichkeit in § 2 Nr. 7 bei aus Deponie-, Klärgas oder Biomasse erzeugtem Strom zu verzichten, wenn die ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung nach § 9 Absatz 9 des Stromsteuergesetzes
B. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 364
 
Zitat in folgenden Normen

Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
Artikel 1 V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367
§ 4 EnSTransV Anzeigepflicht für Steuerbegünstigungen (vom 01.01.2022)
... der Wirtschaftszweig des Begünstigten anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige nach § 2 Nummer 2a des Stromsteuergesetzes , 7. ob der Begünstigte zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der ...
§ 5 EnSTransV Erklärungspflicht für Steuerentlastungen (vom 01.01.2022)
... der Wirtschaftszweig des Begünstigten anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige nach § 2 Nummer 2a des Stromsteuergesetzes , 7. ob der Begünstigte zum Zeitpunkt der Gewährung der Steuerentlastung als ...

Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 100 EnergieStV Steuerentlastung für Unternehmen (vom 01.01.2018)
... ermöglichen zu prüfen, ob die Energieerzeugnisse durch ein Unternehmen im Sinn des § 2 Nummer 3 oder Nummer 5 des Stromsteuergesetzes verwendet worden sind. (4) Eine Schätzung der jeweils selbst oder von einem ...
§ 100a EnergieStV Verwendung von Wärme durch andere Unternehmen (vom 30.09.2011)
... Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des § 2 Nummer 3 oder Nummer 5 des Stromsteuergesetzes verwendet worden ist, beantragt wird, sind dem ...

Energiesteuergesetz (EnergieStG)
Artikel 1 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534, 2008 I 660, 1007; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 51 EnergieStG Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren (vom 01.01.2018)
... worden sind und 1. von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinne des § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378, 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes ...
§ 53a EnergieStG Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (vom 16.12.2023)
... Absatzes 1 die Energieerzeugnisse von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinn des § 2 Nummer 3 des Stromsteuergesetzes oder von einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des § 2 Nummer 5 des ... 3 des Stromsteuergesetzes oder von einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des § 2 Nummer 5 des Stromsteuergesetzes zu betrieblichen Zwecken verheizt, gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die ...
§ 54 EnergieStG Steuerentlastung für Unternehmen (vom 01.01.2018)
... 3 bis 5 versteuert worden sind und von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinne des § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes oder von einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 2 Nr. 5 des ... 3 des Stromsteuergesetzes oder von einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 2 Nr. 5 des Stromsteuergesetzes zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen nach § 3 verwendet worden ...
§ 55 EnergieStG Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen **) (vom 16.12.2023)
... 5 versteuert worden sind und die von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinne des § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen nach § 3 verwendet worden ...

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
V. v. 31.07.2013 BGBl. I S. 2858; zuletzt geändert durch Artikel 205 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 2 SpaEfV Begriffsbestimmungen (vom 21.08.2018)
... bezieht, eingesetzt worden sind, 8. ein Unternehmen: ein Unternehmen im Sinne des § 2 Nummer 4 des Stromsteuergesetzes , 9. ein Nachweis: eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der ...

Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 1b StromStV Strom aus erneuerbaren Energieträgern (vom 01.07.2019)
... Stoffen technisch möglich ist, wird auf das Erfordernis der Ausschließlichkeit in § 2 Nummer 7 des Gesetzes verzichtet. (2) Biomasse im Sinn des § 2 Nummer 7 des ... in § 2 Nummer 7 des Gesetzes verzichtet. (2) Biomasse im Sinn des § 2 Nummer 7 des Gesetzes sind ausschließlich Stoffe, die nach der Biomasseverordnung vom 21. Juli 2001 ...
§ 8 StromStV Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme (vom 01.07.2019)
... 2a. in den Fällen nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes je KWK-Anlage im Sinne von § 2 Nummer 10 des Gesetzes ein Nachweis über deren Hocheffizienz sowie eine Monats- oder ... beantragen. (5) Für den Nachweis einer hocheffizienten KWK-Anlage nach § 2 Nummer 10 des Gesetzes gelten entsprechend: 1. der Anlagenbegriff nach § 9 der ...
§ 11 StromStV Pflichten des Erlaubnisinhabers (vom 01.07.2019)
... Jahresnutzungsgrad nach § 8 Absatz 2 Nummer 2a für jede hocheffiziente KWK-Anlage nach § 2 Nummer 10 des Gesetzes jährlich bis zum 31. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr nachzuweisen. ...
§ 15 StromStV Zuordnung von Unternehmen (vom 01.07.2019)
... Das Hauptzollamt entscheidet über die Zuordnung eines Unternehmens nach § 2 Nummer 3 und 5 des Gesetzes zu einem Abschnitt oder einer Klasse der Klassifikation der Wirtschaftszweige. ... Tätigkeiten, die dem Produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des § 2 Nummer 3 oder Nummer 5 des Gesetzes zuzuordnen sind, im vorhergehenden Kalenderjahr eingestellt und bis zu dessen Ende ... nicht alle dem Produzierenden Gewerbe oder nicht alle der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des § 2 Nummer 3 oder Nummer 5 des Gesetzes zuzuordnen sind, sind nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ... andere Rechtsvorschriften dem Produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Nummer 3 oder Nummer 5 des Gesetzes zuzuordnen ...
§ 17c StromStV Verwendung von Nutzenergie durch andere Unternehmen (vom 18.05.2016)
... Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des § 2 Nummer 3 oder Nummer 5 des Gesetzes verwendet worden ist, beantragt wird, sind dem Antrag nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 19 BTHG Weitere Änderungen zum Jahr 2018 (vom 25.07.2017)
... des § 215 Absatz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch angerechnet,". (13) In § 2 Nummer 3 des Stromsteuergesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes ...

Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)
G. v. 18.12.2006 BGBl. I S. 3180, 2007 I S. 66, 2007 I S. 1407
Artikel 1 BioKraftQuG Änderung des Energiesteuergesetzes (vom 01.01.2007)
... worden sind und die von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinne des § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen ...
Artikel 2 BioKraftQuG Änderung des Stromsteuergesetzes
... Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534), wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a ...

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2436, 2725, 2013 I 488
Artikel 1 EnergieStGuaÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... 1 die Energieerzeugnisse von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinn des § 2 Nummer 3 des Stromsteuergesetzes oder von einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Sinn ... Stromsteuergesetzes oder von einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des § 2 Nummer 5 des Stromsteuergesetzes zu betrieblichen Zwecken verheizt, gilt Absatz 2 mit der ...

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2483
Artikel 2 EnergieStSpAusglG Änderung des Stromsteuergesetzes
... von Unternehmen zu einem Abschnitt oder einer Klasse der Klassifikation der Wirtschaftszweige ( § 2 Nummer 3 und 5 ) auch abweichend von den Zuordnungsregelungen der Klassifikation der Wirtschaftszweige zu ...

Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534; zuletzt geändert durch B. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1007
Artikel 2 EGEnergieStG Änderung des Stromsteuergesetzes
... 378 S. 120, 1988 Nr. L 130 S. 42) in der am 1. Januar 2002 geltenden Fassung." 2. § 2 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. Eigenerzeuger: derjenige, der Strom zum ... des Steueraufkommens und zur Verfahrensvereinfachung den Begriff des Versorgers abweichend von § 2 Nr. 1 zu bestimmen; 4. die Zuordnung von Unternehmen zu einem Abschnitt oder einer Klasse ... zu einem Abschnitt oder einer Klasse der Klassifikation der Wirtschaftszweige zu regeln ( § 2 Nr. 3 und 5 ); 5. zur Sicherung des Steueraufkommens und der Gleichmäßigkeit der ... der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auf das Erfordernis der Ausschließlichkeit in § 2 Nr. 7 bei aus Deponie-, Klärgas oder Biomasse erzeugtem Strom zu verzichten, wenn die ...

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 1 StromStBefNG Änderung des Stromsteuergesetzes
... I S. 3299; 2018 I S. 126) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Im Eingangssatz wird das Wort „sind" durch ...
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... in den Fällen nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes je KWK-Anlage im Sinne von § 2 Nummer 10 des Gesetzes ein Nachweis über deren Hocheffizienz sowie eine Monats- oder ... zu beantragen. (5) Für den Nachweis einer hocheffizienten KWK-Anlage nach § 2 Nummer 10 des Gesetzes gelten entsprechend: 1. der Anlagenbegriff nach § 9 der ... Jahresnutzungsgrad nach § 8 Absatz 2 Nummer 2a für jede hocheffiziente KWK-Anlage nach § 2 Nummer 10 des Gesetzes jährlich bis zum 31. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr nachzuweisen. ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... zu prüfen, ob die Energieerzeugnisse durch ein Unternehmen im Sinn des § 2 Nummer 3 oder Nummer 5 des Stromsteuergesetzes verwendet worden sind. (4) Eine ... Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des § 2 Nummer 3 oder Nummer 5 des Stromsteuergesetzes verwendet worden ist, beantragt wird, sind dem ...
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Vor der Angabe „Zu § 2 des Gesetzes" werden folgende Zwischenüberschrift und folgende Angabe eingefügt: ... zu § 14a wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu § 2 Nummer 3 bis 6 und den §§ 9a bis 10 des Gesetzes". n) Die Angabe zu ... technisch möglich ist, wird auf das Erfordernis der Ausschließlichkeit in § 2 Nummer 7 des Gesetzes verzichtet." 5. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt ... Vor § 15 wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu § 2 Nummer 3 bis 6 und den §§ 9a bis 10 des Gesetzes". 21. § 15 wird ... „(1) Das Hauptzollamt entscheidet über die Zuordnung eines Unternehmens nach § 2 Nummer 3 und 5 des Gesetzes zu einem Abschnitt oder einer Klasse der Klassifikation der ... die dem Produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des § 2 Nummer 3 oder Nummer 5 des Gesetzes zuzuordnen sind, im vorhergehenden Kalenderjahr eingestellt ... Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des § 2 Nummer 3 oder Nummer 5 des Gesetzes verwendet worden ist, beantragt wird, sind dem Antrag nach ...

Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
V. v. 31.10.2014 BGBl. I S. 1656
Artikel 1 SpaEfVÄndV
... eingesetzt worden sind, 8. ein Unternehmen: ein Unternehmen im Sinne des § 2 Nummer 4 des Stromsteuergesetzes, 9. ein Nachweis: eine Bescheinigung nach amtlich ...

Verordnung zur Durchführung energiesteuerrechtlicher Regelungen und zur Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753
Artikel 2 EnergieStRegDV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... a) Die Angabe „Zu § 9 des Gesetzes" wird durch die Angabe „Zu § 2 Nr. 3 bis 6 und § 9 des Gesetzes" ersetzt. b) Die Angabe zu § 10 wird ... ist." 6. Die Angabe vor § 8 wird wie folgt gefasst: „Zu § 2 Nr. 3 bis 6 und § 9 des Gesetzes". 7. § 8 wird wie folgt ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3299, 2018 I 126, 1094
Artikel 1 2. EnergieStGuaÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... Absatzes 1 die Energieerzeugnisse von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinn des § 2 Nummer 3 des Stromsteuergesetzes oder von einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des ... 3 des Stromsteuergesetzes oder von einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Sinn des § 2 Nummer 5 des Stromsteuergesetzes zu betrieblichen Zwecken verheizt, gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, ...
Artikel 3 2. EnergieStGuaÄndG Änderung des Stromsteuergesetzes
... 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und werden die folgenden Nummern 8 und 9 ... Standort ist ein durch geografische Koordinaten bestimmter Punkt." 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Staatliche Beihilfen ... und zur Vermeidung unangemessener wirtschaftlicher Belastungen Bestimmungen zu den §§ 1 bis 2a zu erlassen und dabei insbesondere a) die Begriffe des Versorgers, des ... a) die Begriffe des Versorgers, des Letztverbrauchers und des Eigenerzeugers abweichend von § 2 Nummer 1 und 2 zu bestimmen, b) die Begriffe des § 2a näher zu bestimmen und für die ... unangemessener wirtschaftlicher Belastungen Bestimmungen für die Elektromobilität ( § 2 Nummer 8 ) zu erlassen und dabei insbesondere a) die Begriffe der elektrisch betriebenen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Mineralölsteuergesetz (MinöStG)
Artikel 5 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2185, 1993 I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 25 MinöStG Erlaß, Erstattung oder Vergütung im Steuergebiet
... worden sind, und die a) von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (§ 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes vom 24. März 1999, BGBl. I S. 378, in der jeweils geltenden ... 378, in der jeweils geltenden Fassung) und von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 5 des Stromsteuergesetzes) zu den nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 3 sowie ...