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§ 17 - Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

neugefasst durch B. v. 15.09.2021 BGBl. I S. 4253; BGBl. 2022 I S. 28; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 25.04.2006; FNA: 2125-44 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 17 Verbote



(1) Es ist verboten, Futtermittel derart herzustellen oder zu behandeln, dass bei ihrer bestimmungsgemäßen und sachgerechten Verfütterung die von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren für andere gewonnenen Lebensmittel

1.
die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können,

2.
für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.

Die Verbote des Artikels 15 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 über das

1.
Inverkehrbringen,

2.
Verfüttern an der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere

von nicht sicheren Futtermitteln bleiben unberührt.

(2) Es ist ferner verboten,

1.
Futtermittel

a)
für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verwendung geeignet sind, die tierische Gesundheit zu schädigen,

b)
derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verwendung geeignet sind,

aa)
die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Lebensmittel oder sonstigen Produkte zu beeinträchtigen,

bb)
durch in tierischen Ausscheidungen vorhandene unerwünschte Stoffe, die ihrerseits bereits in Futtermitteln enthalten gewesen sind, den Naturhaushalt zu gefährden,

2.
Futtermittel in den Verkehr zu bringen, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verwendung geeignet sind,

a)
die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Lebensmittel oder sonstigen Produkte zu beeinträchtigen,

b)
durch in tierischen Ausscheidungen vorhandene unerwünschte Stoffe, die ihrerseits bereits in Futtermitteln enthalten gewesen sind, den Naturhaushalt zu gefährden,

3.
Futtermittel zu verfüttern, die geeignet sind,

a)
die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Lebensmittel oder sonstigen Produkte zu beeinträchtigen,

b)
durch in tierischen Ausscheidungen vorhandene unerwünschte Stoffe, die ihrerseits bereits in Futtermitteln enthalten gewesen sind, den Naturhaushalt zu gefährden.





 

Frühere Fassungen von § 17 LFGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.08.2011Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
vom 27.07.2011 BGBl. I S. 1608

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 LFGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 LFGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LFGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 LFGB Maßnahmen der für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden (vom 10.08.2021)
... Verordnung (EU) 2019/2090 oder 4. § 5 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 dienen, haben keine aufschiebende Wirkung. (7a) Soweit im Einzelfall eine ...
§ 57 LFGB Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland (vom 10.08.2021)
... auszuführen, die 1. wegen ihres Gehalts an unerwünschten Stoffen nach § 17 nicht hergestellt, behandelt, in den Verkehr gebracht oder verfüttert werden dürfen, ... aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen finden mit Ausnahme der §§ 5 und 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und der §§ 26 und 30 auf Erzeugnisse, die für die Ausrüstung von Schiffen ...
§ 58 LFGB Strafvorschriften (vom 10.08.2021)
... Rechtsverordnung nach Abs. 1 Nr. 1 ein Lebensmittel in den Verkehr bringt, 8. entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ein Futtermittel herstellt oder behandelt, 9. (aufgehoben) 10. ...
§ 59 LFGB Strafvorschriften (vom 28.01.2022)
...  9. entgegen § 12 ein Lebensmittel in den Verkehr bringt, 10. entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ein Futtermittel herstellt oder behandelt, 10a. entgegen § 17a Absatz 1 Satz 1 ... Aussage wirbt, 19. entgegen § 53 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit a) § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Futtermittel, b) § 26 Satz 1 ein Mittel zum Tätowieren, einen Stoff oder ein ...
§ 60 LFGB Bußgeldvorschriften (vom 28.01.2022)
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. (aufgehoben) 2. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 Futtermittel herstellt oder behandelt, 3. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 Futtermittel ... 2. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 Futtermittel herstellt oder behandelt, 3. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 Futtermittel in den Verkehr bringt, 4. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 3 Futtermittel ... 3. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 Futtermittel in den Verkehr bringt, 4. entgegen § 17 Abs. 2 Nr. 3 Futtermittel verfüttert, 5. entgegen § 20 Abs. 1 eine dort genannte Angabe ...
§ 67 LFGB Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten (vom 10.08.2021)
... sonst ernstlich gefährdet wäre. Satz 1 gilt nicht für die Verbote der §§ 17 bis 20. (3) Die Geltungsdauer von Rechtsverordnungen nach Absatz 1 oder 2 ist zu ...
§ 68 LFGB Zulassung von Ausnahmen (vom 10.08.2021)
... werden. Satz 1 gilt nicht für 1. die Verbote der §§ 5 und 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und der §§ 20, 26 und 30 und 2. nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 5 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Futtermittelverordnung
neugefasst durch B. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2004; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 19 FuttMV Besondere Pflichten für Trocknungsbetriebe (vom 01.09.2016)
... einhält und die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und Verfüttern nach § 17 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches erfüllt. Hierzu sind ...
§ 26 FuttMV Status anerkannter, registrierter und angezeigter Betriebe (vom 01.07.2017)
... und Futtermittelrecht in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung weiter anzuwendenden § 17 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 und Abs. 2 Satz 1 des Futtermittelgesetzes angezeigt haben, gelten als angezeigt nach § ...
Anlage 4 FuttMV (zu § 18 Absatz 2) Anforderungen und Pflichten für Betriebe gemäß § 17 Abs. 2 (vom 01.09.2016)
... nach Artikel 15 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches erfüllt. Während der ...

Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Artikel 2 G. v. 01.09.2005 BGBl. I S. 2618, 2653; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
§ 1 LFÜG Weitere Anwendung von Vorschriften (vom 25.01.2019)
... Abs. 2 Nr. 1 und 2 auch für Futtermittel und § 47 Abs. 1 Satz 1 insoweit unbeschadet des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gilt, § 51 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 6, Abs. 1a Nr. 3 und Abs. 2 bis 4, § 52 Abs. 1 Nr. 1, 2, ...

Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
neugefasst durch B. v. 21.11.2018 BGBl. I S. 1938; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2852
§ 41 TierGesG Verhältnis zu anderen Vorschriften (vom 26.11.2019)
... dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen. § 17 Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bleibt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1319
Artikel 1 3. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der § 17 betreffenden Zeile wird folgende § 17a betreffende Zeile eingefügt:  ... „§ 49a Zusammenarbeit von Bund und Ländern". 2. Nach § 17 wird folgender § 17a eingefügt: „§ 17a Versicherung  ...

Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
Artikel 1 9. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... einhält und die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und Verfüttern nach § 17 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches erfüllt. Hierzu sind insbesondere ... Futtermittelrecht in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung weiter anzuwendenden § 17 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 und Abs. 2 Satz 1 des Futtermittelgesetzes angezeigt haben, gelten als ... befinden. Satz 1 gilt nicht für Futtermittel, die den Verboten des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder des Artikels 15 Abs. 1 in ... „Artikel 15 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.  ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Artikel 1 4. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
... Nummer 4 wird angefügt: „4. § 5 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1". d) In Absatz 7a werden die Wörter „Absätze 2 bis ... a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „der §§ 5, 12 und 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 " durch die Wörter „der §§ 5 und 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ... 5, 12 und 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" durch die Wörter „der §§ 5 und 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 " ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 werden jeweils nach dem Wort ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1608
Artikel 1 2. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
... die Wörter „in Verbindung mit § 1 Absatz 3" ersetzt. 14. In § 17 Absatz 2 Nummer 2 und 3 werden a) jeweils Buchstabe a aufgehoben und b) ... in § 39 Absatz 7 Nummer 1, 2 oder Nummer 3, soweit sich die Nummer 3 auf § 5 und § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bezieht, bezeichneten Verbots dient, oder b) nach § ...