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Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQGEG k.a.Abk.)


Eingangsformel *)



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


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Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/ EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 226 S. 4) in deutsches Recht.


Artikel 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2006 BKrFQG



Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes


Artikel 2 wird in 51 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. August 2006 StVG § 6a, § 47, § 63, § 5b, § 6, § 6c, § 6e, § 24a, § 26a, § 30c

Das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1706), wird wie folgt geändert:

1.
§ 6a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird der Nummer 1 folgender Buchstabe e angefügt:

„e)
nach dem Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen,".

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" und das Wort „Gebühren" durch die Wörter „gebührenpflichtigen Amtshandlungen sowie die Gebührensätze" ersetzt.

2.
§ 47 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

bb)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

3.
§ 63 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

bb)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

4.
In § 5b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 6 Abs. 1, 2, 2a und 4, § 6c, § 6e Abs. 1, § 24a Abs. 5, § 26a Abs. 1 und § 30c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 3 Inkrafttreten



Artikel 1 § 8 und Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Oktober 2006 in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. August 2006.