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Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQGEG k.a.Abk.)
Eingangsformel *)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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- Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/ EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 226 S. 4) in deutsches Recht.
Artikel 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr
Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 wird in 51 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. August 2006 StVG § 6a, § 47, § 63, § 5b, § 6, § 6c, § 6e, § 24a, § 26a, § 30c
Das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1706), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 6a wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird der Nummer 1 folgender Buchstabe e angefügt:
- „e)
- nach dem Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen,".
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" und das Wort „Gebühren" durch die Wörter „gebührenpflichtigen Amtshandlungen sowie die Gebührensätze" ersetzt.
- 2.
- § 47 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- bb)
- Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 3.
- § 63 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- bb)
- Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 4.
- In § 5b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 6 Abs. 1, 2, 2a und 4, § 6c, § 6e Abs. 1, § 24a Abs. 5, § 26a Abs. 1 und § 30c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 1 § 8 und Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Oktober 2006 in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. August 2006.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7330/index.htm