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§ 24a - Straßenverkehrsgesetz (StVG)

neugefasst durch B. v. 05.03.2003 BGBl. I S. 310, 919; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9231-1 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert



(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.

(2) 1Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. 2Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blutserum nachgewiesen wird.

(2a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1a genannte Handlung begeht und

1.
ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder

2.
die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks steht.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1, 1a und 2 Satz 1 mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro und in den Fällen des Absatzes 2a mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

(4) Die Absätze 1a, 2 Satz 1 und Absatz 2a sind nicht anzuwenden, wenn eine dort oder in der Anlage zu dieser Vorschrift genannte Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

(5) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist.



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Frühere Fassungen von § 24a StVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.08.2024Artikel 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 16.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 266
aktuell vorher 17.07.2024Artikel 1 Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
vom 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 233
aktuell vorher 05.12.2014Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes
vom 28.11.2014 BGBl. I S. 1802
aktuell vorher 30.12.2008Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
vom 22.12.2008 BGBl. I S. 2965
aktuell vorher 18.08.2006Artikel 2 Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr
vom 14.08.2006 BGBl. I S. 1958
aktuellvor 18.08.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 24a StVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24a StVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem (vom 28.07.2021)
...  2. den §§ 316 oder 323a des Strafgesetzbuches oder 3. den §§ 24a oder 24c ergangen ist, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die ...
§ 25 StVG Fahrverbot (vom 22.08.2024)
... Art zu führen. Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1 bis 2a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.  ...
§ 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung (vom 22.08.2024)
... Bei Ordnungswidrigkeiten nach den § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 2a und § 24c Absatz 1 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des ...
§ 26a StVG Bußgeldkatalog (vom 22.08.2024)
... für Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 2a und § 24c Absatz 1, 3. die Anordnung des Fahrverbots nach § 25.  ...
§ 28 StVG Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters (vom 28.07.2021)
... Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit a) nach den § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c, soweit sie in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 ... worden ist und § 28a nichts anderes bestimmt, b) nach den § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c, soweit kein Fall des Buchstaben a vorliegt und ein Fahrverbot angeordnet worden ...
§ 28a StVG Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog (vom 28.07.2021)
... die Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24 Absatz 1, § 24a und § 24c lediglich mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der ...
§ 35 StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten (vom 28.12.2022)
... Gerichten zur Verfolgung von Straftaten oder von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c jeweils im Einzelfall übermittelt werden. (3) ...
§ 36 StVG Abruf im automatisierten Verfahren (vom 09.03.2023)
... sind, b) zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach §§ 24, 24a oder § 24c, c) zur Verfolgung von Straftaten oder zur Vollstreckung oder zum ... des § 26 Abs. 1 für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c, 2. an die Zollfahndungsdienststellen zur Verhütung oder ...
§ 65 StVG Übergangsbestimmungen (vom 28.07.2021)
... werden, ausgelöst werden. Für Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24a gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass sie spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der ...
Anlage StVG (zu § 24a) Liste der berauschenden Mittel und Substanzen (vom 22.08.2024)
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften
V. v. 06.06.2007 BGBl. I S. 1045
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 87 AufenthG Übermittlungen an Ausländerbehörden (vom 16.05.2024)
... des Straßenverkehrsgesetzes oder wegen einer fahrlässigen Zuwiderhandlung im Sinne des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes . Die Zeugenschutzdienststelle unterrichtet die zuständige ...

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
§ 1 BKatV Bußgeldkatalog (vom 22.08.2024)
... Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 2a und § 24c Absatz 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes, die in der Anlage zu dieser ...
§ 4 BKatV Regelfahrverbot (vom 22.08.2024)
... von mindestens 26 km/h begeht. (3) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Fahrverbot (§ 25 Absatz 1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes) in der Regel mit ...
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 11.10.2024)
...  in Monaten   B. Zuwiderhandlungen gegen §§ 24a , 24c StVG     ... im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt § 24a Absatz 1 500 € Fahrverbot 1 Monat 241.1 bei ... 1 Monat 241.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 241.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... geführt mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum § 24a Absatz 1a 500 € Fahrverbot 1 Monat 242.1 bei ... 1 Monat 242.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 242.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Absatz 2 Satz 1 500 ... in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Absatz 2 Satz 1 500 € Fahrverbot 1 Monat 243.1 bei ... 1 Monat 243.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... oder 2. die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten § 24a Absatz 2a 1.000 € Fahrverbot 1 Monat ... 1 Monat 243a.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243a.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ...

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
§ 14 FeV Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel (vom 22.08.2024)
... oder Stoffe einnimmt, oder 3. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. Im Falle des Satzes 1 Nummer 3 bleiben § 13 Satz 1 ...
§ 36 FeV Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 01.01.2015)
... 1 Nummer 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a , 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn ... 1 Nummer 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a , 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet ...
§ 48a FeV Voraussetzungen (vom 22.08.2024)
... mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat, 2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 ... Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die ...
Anlage 9 FeV (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (vom 02.08.2021)
... alkoholkonzentration führt, und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes ge- nannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Sub- ...
Anlage 12 FeV (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (vom 22.08.2024)
... des Führerscheins (§ 21) 2. Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher ... erteilt ist (§ 4 Absatz 1) 2.3 Verstöße gegen § 24a oder § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, Cannabis, andere berauschende ...
Anlage 13 FeV (zu § 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 11.10.2024)
...  2.2.2 Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels geführt 243, 243.1, 243.2  ...

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 46 OWiG Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren (vom 21.03.2023)
... Verdacht begründen, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen worden ist 1. nach den §§ 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes oder 2. nach § 7 Absatz 1 des ...

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Artikel 1 G. v. 22.06.1998 BGBl. I S. 1485; zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 12 GüKG Befugnisse (vom 28.07.2021)
... in der Regel mit Geldbußen von mindestens sechzig Euro geahndet werden, 4. § 24a oder § 24c des Straßenverkehrsgesetzes, 5. § 18 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 8. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... führt, und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes ge- nannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3313
Artikel 1 5. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... 2. den §§ 316 oder 323a des Strafgesetzbuches oder 3. den §§ 24a oder 24c ergangen ist, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die ... Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit a) nach den §§ 24, 24a oder § 24c, soweit sie in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s ... worden ist und § 28a nichts anderes bestimmt, b) nach den §§ 24, 24a oder § 24c, soweit kein Fall des Buchstaben a vorliegt und ein Fahrverbot angeordnet worden ... werden, ausgelöst werden. Für Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24a gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass sie spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der ...

Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes
G. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt. 7. In § 24a Absatz 5 werden a) die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ...

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 5 ÜbwRÄndG Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
... wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden ist." 2. In § 77a ...

Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1958
Artikel 2 BKrFQGEG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... 5b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 6 Abs. 1, 2, 2a und 4, § 6c, § 6e Abs. 1, § 24a Abs. 5, § 26a Abs. 1 und § 30c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter ...

Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1460
Artikel 1 FAAlkVerbotG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... geahndet werden." 2. In § 26 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 24a " durch die Angabe „den §§ 24a und 24c" ersetzt. 3. In § ... 26 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 24a" durch die Angabe „den §§ 24a und 24c" ersetzt. 3. In § 26a Abs. 1 Nr. 2 und in § 28a Satz 1 wird ... § 26a Abs. 1 Nr. 2 und in § 28a Satz 1 wird jeweils die Angabe „§§ 24 und 24a " durch die Angabe „§§ 24, 24a und § 24c" ersetzt. 4. In ... jeweils die Angabe „§§ 24 und 24a" durch die Angabe „§§ 24, 24a und § 24c" ersetzt. 4. In § 28 Abs. 3 Nr. 3, § 36 Abs. 2 Nr. 1 ... b und Nr. 1a sowie in § 40 Abs. 2 Nr. 2 wird jeweils die Angabe „§ 24 oder § 24a " durch die Angabe „§§ 24, 24a oder § 24c" ersetzt.  ... jeweils die Angabe „§ 24 oder § 24a" durch die Angabe „§§ 24, 24a oder § 24c" ersetzt.  ...
Artikel 2 FAAlkVerbotG Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
...  2. In § 36 Abs. 1 und 2 sowie in § 43 wird jeweils die Angabe „§ 24a " durch die Angabe „den §§ 24a, 24c" ersetzt. 3. In § 59 ... § 43 wird jeweils die Angabe „§ 24a" durch die Angabe „den §§ 24a , 24c" ersetzt. 3. In § 59 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 wird die Angabe „den ... 3. In § 59 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 wird die Angabe „den §§ 24 oder 24a " durch die Angabe „den §§ 24, 24a oder § 24c" ersetzt. 4. ... die Angabe „den §§ 24 oder 24a" durch die Angabe „den §§ 24, 24a oder § 24c" ersetzt. 4. Abschnitt A der Anlage 12 wird wie folgt ... wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird die Angabe „§§ 24 und 24a " durch die Angabe „§§ 24, 24a und 24c" ersetzt. b) In Nummer ... 2 wird die Angabe „§§ 24 und 24a" durch die Angabe „§§ 24, 24a und 24c" ersetzt. b) In Nummer 2.3 wird die Angabe „§ 24a" durch ... 24, 24a und 24c" ersetzt. b) In Nummer 2.3 wird die Angabe „§ 24a " durch die Angabe „§ 24a oder § 24c" ersetzt. 5. In Anlage 13 ... b) In Nummer 2.3 wird die Angabe „§ 24a" durch die Angabe „§ 24a oder § 24c" ersetzt. 5. In Anlage 13 wird nach Nummer 6 folgende Nummer 6.1 ...
Artikel 3 FAAlkVerbotG Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... geändert: 1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 24 und 24a " durch die Angabe „§§ 24, 24a und 24c" ersetzt. 2. In der ... Satz 1 wird die Angabe „§§ 24 und 24a" durch die Angabe „§§ 24, 24a und 24c" ersetzt. 2. In der Anlage werden nach Nummer 242.2 folgende ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.11.2016 BGBl. I S. 2722
Artikel 1 6. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24a und 24c" durch die Wörter „nach den §§ 23 bis 24a und 24c" ... nach den §§ 24a und 24c" durch die Wörter „nach den §§ 23 bis 24a und 24c" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 16.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 266
Artikel 1 6. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 233) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 24a wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden ein Komma und die ... herrührt." 3. In § 25 Absatz 1 Satz 2 werden nach der Angabe „ § 24a " die Wörter „Absatz 1 bis 2a" eingefügt. 4. In § 26 ...
Artikel 2 6. StVGuaÄndG Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
...  „2.2.2 Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels geführt 243, 243.1, 243.2".  ...
Artikel 3 6. StVGuaÄndG Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... in Monaten   „B. Zuwiderhandlungen gegen §§ 24a , 24c StVG     ... im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt § 24a Absatz 1 500 € Fahrverbot 1 Monat  ... 1 Monat 241.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 241.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... geführt mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum § 24a Absatz 1a 500 € Fahrverbot 1 Monat  ... 1 Monat 242.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 242.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Absatz 2 Satz 1 500 ... in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Absatz 2 Satz 1 500 € Fahrverbot 1 Monat  ... 1 Monat 243.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... oder 2. die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten § 24a Absatz 2a 1.000 € Fahrverbot 1 Monat  ... Monat 243a.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243a.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ...

Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften
V. v. 06.06.2007 BGBl. I S. 1045
Artikel 1 StVGuaÄndV Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I ... I S. 314) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 24a ) Liste der berauschenden Mittel und Substanzen Berauschende ...

Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
V. v. 05.01.2009 BGBl. I S. 9
Artikel 1 BKatVÄndV
... Nummer 241 wird wie folgt gefasst: „B. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 24a , 24c StVG". e) Unter der Überschrift „B. Zuwiderhandlungen gegen die ... e) Unter der Überschrift „B. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 24a , 24c StVG" werden die Nummern 241 bis 243 wie folgt gefasst:  ... die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkon- zentration führt § 24a Abs. 1 500 € Fahrverbot 1 Monat 241.1 bei ... 241.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister ... Eintragung von bereits mehreren Entschei- dungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszen- ... 242 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Abs. 2 Satz 1 i. ... zu § 24a Abs. 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Abs. 2 Satz 1 i. V m. Abs. 3 500 € Fahrverbot 1 Monat ... 242.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister ... Eintragung von bereits mehreren Entschei- dungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszen- ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Artikel 1 4. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
...  „3. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. § 13 Nr. 2 Buchstabe b bleibt ... führt und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2965
Artikel 1 4. StVGÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... Wörter „Geldbuße bis zu zweitausend Euro" ersetzt. 4. In § 24a Abs. 4 werden die Wörter „eintausendfünfhundert Euro" durch die Wörter ...
Artikel 1a 4. StVGÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... oder wegen einer fahrlässigen Zuwiderhandlung im Sinne des § 24a des ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3310
Artikel 1 4. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... oder Gerichten zur Verfolgung von Straftaten oder von Ordnungswidrigkeiten nach §§ 24, 24a oder § 24c jeweils im Einzelfall übermittelt werden." b) ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3091
Artikel 1 4. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „§§ 23 bis 24a und 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und ... „§§ 23 bis 24a und 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2" ersetzt. b) Die Absätze 2 und 3 werden wie ... 24 Absatz 1" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§§ 24, 24a und § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 ... „§§ 24, 24a und § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2" ersetzt. 17. § 28 Absatz 3 wird wie folgt ... b) In Nummer 3 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe „§§ 24, 24a oder § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a oder § ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 233
Artikel 1 10. StVGÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
Artikel 5 2. SchifffRÄndG Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
§ 1 BKatV Bußgeldkatalog (vom 01.02.2009)
§ 4 BKatV Regelfahrverbot (vom 01.02.2009)
Anlage Nr. 234 - 243 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der IntKfzV, FerReiseV und StVG (vom 01.02.2009)

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
§ 14 FeV Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel (vom 16.01.2009)
§ 36 FeV Besondere Aufbauseminare nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 30.10.2008)
§ 43 FeV Besondere Aufbauseminare nach § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 01.08.2007)
§ 48a FeV Voraussetzungen (vom 30.10.2008)
§ 59 FeV Speicherung der Daten im Verkehrszentralregister (vom 01.08.2007)
Anlage 9 FeV (zu § 25 Abs. 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (vom 16.01.2009)
Anlage 12 FeV (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (vom 01.09.2009)
Anlage 13 FeV (zu § 40) Punktbewertung nach dem Punktsystem (vom 01.09.2009)

Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
neugefasst durch B. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2683; aufgehoben durch § 39 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1389
§ 9 GGVSE Pflichten