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Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung nach § 31 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank am 01.10.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Oktober 2024 durch Artikel 1 der 1. BBankVErmÜVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BBankVErmÜV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2024 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 29.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 273

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

§ 4
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 3 (neu)




§ 3


vorherige Änderung nächste Änderung

 


Die in § 31 Absatz 7 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Deutschen Bundesbank übertragen.

vorherige Änderung

§ 3




§ 4


Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.