Artikel 268 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 268 Rückkehrhilfegesetz


Artikel 268 ändert mWv. 8. November 2006 RückHG § 3, § 7

(89-9)

In den §§ 3 und 7 Abs. 2 des Rückkehrhilfegesetzes vom 28. November 1983 (BGBl. I S. 1377), das zuletzt durch Artikel 11 Nr. 22 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt.



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