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Zitierungen von § 17 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Entschädigungsgesetz (EntschG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1658; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 3 EntschG Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen (vom 28.05.2011)
... auf wiederkehrende Leistungen sind mit dem Kapitalwert nach den §§ 15 bis 17 des in Absatz 3 genannten Bewertungsgesetzes abzuziehen. Sonstige dingliche Belastungen ...
§ 5 EntschG Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Forderungen und Schutzrechte
... wiederkehrende Nutzungen und Leistungen sind mit dem Kapitalwert nach den §§ 15 bis 17 des in § 3 Abs. 3 genannten Bewertungsgesetzes anzusetzen. (5) Gewerbliche ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes
... 8 werden wie folgt gefasst: „Anlagen 1 bis 8 (weggefallen)". 2. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird aufgehoben. b) Der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Feststellungsgesetz (FG)
neugefasst durch B. v. 01.10.1969 BGBl. I S. 1885; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 12 FG Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen
... gesondert festzustellen. Altenteilslasten sind mit dem Kapitalwert nach den §§ 15 bis 17 des Bewertungsgesetzes in der am 1. Januar 1945 geltenden Fassung, höchstens jedoch mit zwei ...
§ 17 FG Schadensberechnung bei Verlusten aus Ansprüchen Vertriebener
... Nutzungen und Leistungen sind mit dem Kapitalwert gemäß den §§ 15 bis 17 des Bewertungsgesetzes in der am 1. Januar 1945 geltenden Fassung anzusetzen. (5) ...

Reparationsschädengesetz (RepG)
G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 21 RepG Berechnung von Schäden an Ansprüchen
... Nutzungen und Leistungen sind mit dem Kapitalwert gemäß den §§ 15 bis 17 des Bewertungsgesetzes in der am 1. Januar 1945 geltenden Fassung anzusetzen. (5) ...