Vorgang - Gesetzgebung
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
17. Wahlperiode
- Bundesregierung
- Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 516/12)
- Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- Verkündet
- 01.01.2014
- XVII/522
- C129
- 47084
- 31.08.2012BR-Drucksache 516/12 (Gesetzentwurf Bundesregierung)
- 14.11.2012BT-Drucksache 17/11472 (Gesetzentwurf Bundesregierung)
- 15.05.2013BT-Drucksache 17/13538 (Beschlussempfehlung und Bericht Rechtsausschuss)
- 26.06.2013BR-Drucksache 542/13 (Einigungsvorschlag Vermittlungsausschuss)
- 12.10.20121. Durchgang
- 31.01.20131. Beratung
- 16.05.20132. Beratung
- 16.05.20133. Beratung
- 07.06.20132. Durchgang
- 05.07.2013BR-Sitzung
Ausgabenbegrenzung betr. Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe bei Sicherstellung eines gleichen einkommensunabhängigen Zugangs zum Recht für alle: bei Prozesskostenhilfe Änderungen in den Bereichen Aufklärung und Bewilligungsverfahren, Freibeträge, Ratenzahlung und Ratenberechnung, Anwaltsbeiordnung bei Scheidungen und bei Arbeitsgerichtsverfahren, Kostenhilfe in Markenrechtssachen; bei Beratungshilfe Änderungen in den Bereichen Bewilligungsvoraussetzungen, Erinnerungsrecht der Staatskasse, Strukturierung von Verfahrensabläufen, Flexibilisierung des Vergütungssystems sowie Ausweitung auf steuerrechtliche Angelegenheiten;
Einfügung § 120a sowie Änderung versch. §§ Zivilprozessordnung, Einfügung §§ 6 und 8a, Neufassung §§ 7 und 8 sowie Änderung versch. §§ Beratungshilfegesetz, Änderung und Einfügung versch. §§ in weiteren 14 Gesetzen sowie Folgeänderungen in 3 Gesetzen
Bezug: Gesetzentwürfe des Bundesrates, GESTA C011 und C022
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Reform des Prozesskostenhilferechts
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einbeziehung steuerlicher Angelegenheiten in die Beratungshilfe (BVerfGE 122, 39); Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (GRUR 2009, 88)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: bei der Prozesskostenhilfe (PKH) Verzicht auf Absenkung der Freibeträge für Selbständige und Ehegatten/Lebenspartner, auf Anhebung der Ratenhöchstzahldauer sowie auf erweiterte Auskunftsmöglichkeiten; Änderungen in den Bereichen Zuständigkeit für Bedürftigkeitsprüfungen und nachträgliche Änderung einer PKH-Bewilligung; bei der Beratungshilfe Verzicht auf erweiterte Auskunftsmöglichkeiten sowie auf das Erinnerungsrecht der Staatskasse, Änderungen betr. nachträgliche Antragstellung; weitere Detailanpassungen sowie redaktionelle Änderungen;
Änderung § 120 sowie erneute Änderung versch. §§ Zivilprozessordnung, Änderung §§ 6a, 7 und 13 sowie erneute Änderung einzelner §§ Beratungshilfegesetz, erneute Änderung versch. §§ und Verzicht auf Änderung einzelner §§ in weiteren 11 Gesetzen
Einfügung § 120a sowie Änderung versch. §§ Zivilprozessordnung, Einfügung §§ 6 und 8a, Neufassung §§ 7 und 8 sowie Änderung versch. §§ Beratungshilfegesetz, Änderung und Einfügung versch. §§ in weiteren 14 Gesetzen sowie Folgeänderungen in 3 Gesetzen
Bezug: Gesetzentwürfe des Bundesrates, GESTA C011 und C022
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Reform des Prozesskostenhilferechts
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einbeziehung steuerlicher Angelegenheiten in die Beratungshilfe (BVerfGE 122, 39); Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (GRUR 2009, 88)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: bei der Prozesskostenhilfe (PKH) Verzicht auf Absenkung der Freibeträge für Selbständige und Ehegatten/Lebenspartner, auf Anhebung der Ratenhöchstzahldauer sowie auf erweiterte Auskunftsmöglichkeiten; Änderungen in den Bereichen Zuständigkeit für Bedürftigkeitsprüfungen und nachträgliche Änderung einer PKH-Bewilligung; bei der Beratungshilfe Verzicht auf erweiterte Auskunftsmöglichkeiten sowie auf das Erinnerungsrecht der Staatskasse, Änderungen betr. nachträgliche Antragstellung; weitere Detailanpassungen sowie redaktionelle Änderungen;
Änderung § 120 sowie erneute Änderung versch. §§ Zivilprozessordnung, Änderung §§ 6a, 7 und 13 sowie erneute Änderung einzelner §§ Beratungshilfegesetz, erneute Änderung versch. §§ und Verzicht auf Änderung einzelner §§ in weiteren 11 Gesetzen