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Vorgang - Rechtsverordnung

Verordnung über die Zuordnung der Ämter der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter und Kreise (Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes - BKomBesV) (G-SIG: 00021310)

8. Wahlperiode

  • 215662

Festlegung von Höchstgrenzen der Zuordnung zu den Besoldungsordnungen A und B der Länder gem.§ 21 Abs.1 Bundesbesoldungsgesetz Unterscheidung in Wahlbeamten der Gemeinden und der Kreise; Einteilung in vier Klassen entsprechend der Einwohnerzahl Gemeinden mit mehr als 500 000 Einwohner fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung