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Document 32009D0316
Council Decision 2009/316/JHA of 6 April 2009 on the establishment of the European Criminal Records Information System (ECRIS) in application of Article 11 of Framework Decision 2009/315/JHA
Beschluss 2009/316/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI
Beschluss 2009/316/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI
ABl. L 93 vom 7.4.2009, p. 33–48
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
No longer in force, Date of end of validity: 27/06/2022; Ersetzt durch 32019L0884
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Corrected by | 32009D0316R(01) | (FI) | |||
Corrected by | 32009D0316R(02) | (HR) | |||
Corrected by | 32009D0316R(04) | (SL) | |||
Replaced by | 32019L0884 | 28/06/2022 |
7.4.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 93/33 |
BESCHLUSS 2009/316/JI DES RATES
vom 6. April 2009
zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c,
gestützt auf den Rahmenbeschluss 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (1), insbesondere Artikel 11 Absatz 4,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union verfolgt die Union das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen Informationen aus den Strafregistern zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten systematisch in einer Weise ausgetauscht werden, die eine gemeinsame Lesart dieser Informationen und die Effizienz dieses Austauschs gewährleistet. |
(2) |
Auf der derzeitigen Grundlage des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 findet kein effizienter Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, die gegen Staatsangehörige der Mitgliedstaaten in einem anderen Mitgliedstaat ergangen sind, statt. Es bedarf daher auf der Ebene der Europäischen Union effizienterer und einfacherer Verfahren für einen solchen Informationsaustausch. |
(3) |
Der Europäische Rat hat in seiner Erklärung vom 25. und 26. März 2004 zum Kampf gegen den Terrorismus die Verbesserung des Informationsaustauschs über strafrechtliche Verurteilungen als vorrangige Aufgabe bezeichnet; dies wurde im Haager Programm (3) sowie im Aktionsplan (4) zur Durchführung des Haager Programms bekräftigt. Die elektronische Vernetzung der Strafregister auf EU-Ebene wurde zudem auf der Tagung des Europäischen Rates vom 21. und 22. Juni 2007 als politische Priorität bestätigt. |
(4) |
Die elektronische Vernetzung der Strafregister ist Teil des E-Justiz-Projekts, das vom Europäischen Rat im Jahr 2007 mehrfach als vorrangige Aufgabe bezeichnet wurde. |
(5) |
Zurzeit wird ein Pilotprojekt entwickelt, das auf eine Vernetzung der Strafregister abzielt. Die Projektergebnisse stellen eine wertvolle Grundlage für die weiteren Arbeiten an einem elektronischen Informationsaustausch auf Ebene der Europäischen Union dar. |
(6) |
Mit diesem Beschluss soll der Rahmenbeschluss 2009/315/JI durchgeführt werden, damit ein elektronisches System für den Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen zwischen den Mitgliedstaaten errichtet und weiterentwickelt werden kann. Dieses Systems sollte Informationen über strafrechtliche Verurteilungen in einer Form mitteilen können, die leicht verständlich ist. Es sollte deshalb ein Standardformat eingeführt werden, das den Austausch der Informationen in einer einheitlichen, elektronischen und einer leicht elektronisch übersetzbaren Form ermöglicht, und es sollten weitere Vorkehrungen getroffen werden, um den elektronischen Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen zwischen den zentralen Behörden der Mitgliedstaaten zu organisieren und zu erleichtern. |
(7) |
Dieser Beschluss beruht auf den Grundsätzen, die im Rahmenbeschluss 2009/315/JI festgelegt wurden, und sorgt dafür, dass diese Grundsätze aus technischer Sicht angewandt und ergänzt werden. |
(8) |
Im Rahmenbeschluss 2009/315/JI sind die Kategorien von Daten festgelegt, die in das System einzugeben sind, sowie die Zwecke und Kriterien für deren Eingabe, die zugangsberechtigten Behörden und spezielle Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten. |
(9) |
Weder dieser Beschluss noch der Rahmenbeschluss 2009/315/JI schafft eine Verpflichtung zum Austausch von Informationen über nicht strafrechtliche Entscheidungen. |
(10) |
Da dieser Beschluss nicht auf eine Harmonisierung der nationalen Strafregistersysteme abzielt, ist der Urteilsmitgliedstaat hinsichtlich der Verwendung von Informationen für innerstaatliche Zwecke nicht verpflichtet, sein Strafregistersystem zu ändern. |
(11) |
Das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) ist ein dezentrales Informationstechnologiesystem. Die Strafregisterdaten sollten nur in den von den Mitgliedstaaten betriebenen Datenbanken gespeichert werden; ein direkter Online-Zugriff auf die Strafregisterdatenbanken anderer Mitgliedstaaten sollte nicht möglich sein. Die Mitgliedstaaten sollten die Verantwortung für den Betrieb der nationalen Strafregisterdatenbanken sowie für die Effizienz des Datenaustausches untereinander übernehmen. Als gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur des ECRIS sollte am Anfang das Netz der transeuropäischen Telematikdienste für Behörden (s-TESTA) dienen. Alle Ausgaben für die gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur sollten aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bestritten werden. |
(12) |
Die Referenztabellen mit Kategorien von Straftatbeständen und Kategorien von Strafen und Maßnahmen in diesem Beschluss sollen durch Nutzung eines Codesystems die automatische Übersetzung erleichtern und das übereinstimmende Verständnis der übermittelten Informationen ermöglichen. Der Inhalt der Tabellen ist aus einer Bedarfsanalyse aller 27 Mitgliedstaaten hervorgegangen. Bei dieser Analyse wurden die Kategorien des Pilotprojekts und die Ergebnisse der Kategorisierung der verschiedenen nationalen Straftatbestände sowie Strafen und Maßnahmen berücksichtigt. Bei der Tabelle der Straftatbestände wurde überdies den auf europäischer und internationaler Ebene bestehenden harmonisierten Begriffsbestimmungen sowie den Datenmodellen von Eurojust und Europol Rechnung getragen. |
(13) |
Zum besseren Verständnis und im Interesse der Transparenz der gemeinsamen Kategorien sollte jeder Mitgliedstaat zu jeder der in den Tabellen aufgeführten Kategorie eine Liste der entsprechenden Straftatbestände sowie Strafen und Maßnahmen nach innerstaatlichem Recht übermitteln. Die Mitgliedstaaten können Beschreibungen der Straftatbestände sowie Strafen und Maßnahmen bereitstellen und sollten angesichts der Nützlichkeit derartiger Beschreibungen dazu aufgefordert werden. Diese Informationen sollten den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden. |
(14) |
Die Referenztabellen mit den Kategorien von Straftatbeständen sowie Strafen und Maßnahmen in diesem Beschluss zielen nicht darauf ab, rechtliche Entsprechungen zwischen den auf nationaler Ebene bestehenden Straftatbeständen sowie Strafen und Maßnahmen festzulegen. Sie stellen ein Hilfsmittel dar, das dem Empfänger ein besseres Verständnis der in der übermittelten Information enthaltenen Sachverhalte und Art von Strafe(n) und Maßnahme(n) ermöglichen soll. Die Richtigkeit der angegebenen Codes kann von den Mitgliedstaaten, die Informationen zur Verfügung stellen, nicht vollständig gewährleistet werden und sie sollte eine Auslegung der Information durch die zuständigen Behörden im Empfängermitgliedstaat nicht ausschließen. |
(15) |
Die Referenztabellen mit den Kategorien von Straftatbeständen sowie Strafen und Maßnahmen sollten gemäß dem im Vertrag über die Europäische Union vorgesehenen Verfahren für den Erlass von Maßnahmen zur Durchführung von Beschlüssen überarbeitet und aktualisiert werden. |
(16) |
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten einander im Rat nach den im Vertrag über die Europäische Union vorgesehenen Modalitäten unterrichten und konsultieren, um ein nicht bindendes Handbuch für die Rechtsanwender zu erstellen, in dem auf die Verfahren für den Informationsaustausch, insbesondere die Modalitäten zur Identifizierung von Straftätern, die gemeinsame Lesart der Kategorien von Straftatbeständen sowie Strafen und Maßnahmen und die Erklärung problematischer nationaler Straftatbestände sowie Strafen und Maßnahmen eingegangen werden sollte, und um für die Koordinierung zu sorgen, die für die Entwicklung und den Betrieb von ECRIS erforderlich ist. |
(17) |
Um die Entwicklung von ECRIS zu beschleunigen, sollte die Kommission eine Reihe von technischen Maßnahmen erlassen, um die Mitgliedstaaten bei der Schaffung der technischen Infrastruktur für die Vernetzung ihrer Strafregisterdatenbanken zu unterstützen. Die Kommission kann den Mitgliedstaaten hierzu Referenzimplementierungssoftware zur Verfügung stellen, nämlich eine geeignete Software, die die Mitgliedstaaten dazu in die Lage versetzt, diese Verbindung herzustellen und die sie anstelle ihrer eigenen Verbindungssoftware zur Anwendung der einheitlichen Protokolle zur Ermöglichung des Informationsaustauschs zwischen ihren Strafregisterdatenbanken nutzen können. |
(18) |
Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (5), sollte beim elektronischen Austausch von Strafregisterinformationen der Mitgliedstaaten zur Anwendung gelangen, wodurch für ein angemessenes Datenschutzniveau beim Austausch von Informationen zwischen Mitgliedstaaten gesorgt wird, wobei es den Mitgliedstaaten erlaubt ist, höhere Schutzstandards bei der innerstaatlichen Datenverarbeitung vorzusehen. |
(19) |
Da das Ziel dieses Beschlusses, nämlich die Einführung eines Systems für den elektronischen Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen zwischen den Mitgliedstaaten, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht in angemessener Weise erreicht werden kann und daher wegen der Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens in der Europäischen Union besser auf Ebene der Europäischen Union zu erreichen ist, kann der Rat im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Maßnahmen beschließen. Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht dieser Beschluss nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus. |
(20) |
Dieser Beschluss steht im Einklang mit den Grundrechten und den insbesondere in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union anerkannten Grundsätzen, die auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zum Ausdruck kommen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Gegenstand
Mit diesem Beschluss wird das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) eingerichtet.
Er legt außerdem Elemente eines Standardformats für den elektronischen Austausch von Strafregisterinformationen zwischen den Mitgliedstaaten fest, das insbesondere Angaben über die Straftat, die der Verurteilung zugrunde liegt, sowie über die Verurteilung selbst und sonstige allgemeine und technische Modalitäten enthält, die die Organisation und Erleichterung des Informationsaustauschs betreffen.
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten die Begriffsbestimmungen des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI.
Artikel 3
Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS)
(1) ECRIS ist ein dezentrales Informationstechnologiesystem, das auf den Strafregisterdatenbanken der einzelnen Mitgliedstaaten beruht. Es setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
a) |
einer im Einklang mit den einheitlichen Protokollen entwickelten Verbindungssoftware, die den Austausch von Informationen zwischen den Strafregisterdatenbanken der Mitgliedstaaten ermöglicht; |
b) |
einer gemeinsamen Kommunikationsinfrastruktur mit einem verschlüsselten Netz. |
(2) Dieser Beschluss zielt nicht auf die Schaffung einer zentralen Strafregisterdatenbank ab. Alle Strafregisterdaten werden ausschließlich in von den Mitgliedstaaten betriebenen Datenbanken gespeichert.
(3) Die Zentralbehörden der Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 3 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI können auf die Strafregisterdatenbanken anderer Mitgliedstaaten nicht direkt online zugreifen. Um die Vertraulichkeit und Integrität der anderen Mitgliedstaaten übermittelten Strafregisterdaten zu gewährleisten, wird die beste verfügbare Technik eingesetzt, die die Mitgliedstaaten gemeinsam mit Unterstützung der Kommission ausgewählt haben.
(4) Für die Verbindungssoftware und die Datenbanken für das Speichern, Senden und Empfangen von Strafregisterinformationen ist der betreffende Mitgliedstaat verantwortlich.
(5) Die gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur wird aus dem s-TESTA bestehen. Dessen weitere Entwicklungen oder andere alternative sichere Netze haben sicherzustellen, dass die derzeitige gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur weiterhin die in Absatz 6 niedergelegten Bedingungen erfüllt.
(6) Die gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur, für deren Betrieb die Kommission zuständig ist, hat die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und den Bedürfnissen des ECRIS voll und ganz gerecht zu werden.
(7) Die Kommission leistet allgemeine und technische Unterstützung, wozu auch die Erhebung und Erstellung von Statistiken im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und die Referenzimplementierungssoftware gehört, um einen effizienten Betrieb von ECRIS zu gewährleisten.
(8) Unbeschadet der Möglichkeit, die Finanzprogramme der Europäischen Union nach Maßgabe der geltenden Vorschriften in Anspruch zu nehmen, tragen die Mitgliedstaaten ihre eigenen Kosten, die mit der Durchführung, Verwaltung, Verwendung und Wartung ihrer in Absatz 1 genannten Strafregisterdatenbanken und der in jenem Absatz genannten Verbindungssoftware verbunden sind.
Die Kommission trägt die Kosten für die Durchführung, Verwaltung, Verwendung, Wartung und künftige Weiterentwicklung der gemeinsamen Kommunikationsinfrastruktur von ECRIS sowie die der Durchführung künftigen Weiterentwicklung der Referenzimplementierungssoftware.
Artikel 4
Datenübertragungsformat
(1) Bei der Übermittlung von Informationen gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 3 und Artikel 7 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI betreffend die Bezeichnung oder die Qualifikation einer Straftat und die geltenden Rechtsvorschriften nehmen die Mitgliedstaaten Bezug auf den entsprechenden Code für jeden der in der Übermittlung genannten Straftatbestände wie er in der Tabelle der Straftatbestände in Anhang A vorgesehen ist. In Ausnahmefällen ist, falls die Straftat keinem spezifischen Code einer Unterkategorie entspricht, der Code „Offene Kategorie“ der entsprechenden oder dieser am nächsten kommenden Straftatbestandskategorie oder, falls letzterer fehlt, ein Code „Sonstige Straftaten“ für diese bestimmte Straftat zu verwenden.
Die Mitgliedstaaten können auch vorliegende Informationen über den Grad der Tatbestandsverwirklichung und den Grad der Beteiligung an einer Straftat und gegebenenfalls über das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit oder über Rückfalltaten zur Verfügung stellen.
(2) Bei der Übermittlung von Informationen gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 3 und Artikel 7 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI, die die Verurteilung selbst, insbesondere die Hauptstrafe, sowie mögliche Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung und Folgeentscheidungen, die die Vollstreckung der Strafe abändern, betreffen, nehmen die Mitgliedstaaten Bezug auf den entsprechenden Code für die in der Übermittlung genannten einzelnen Strafen und Maßnahmen, wie er in der Tabelle der Strafen und Maßnahmen in Anhang B vorgesehen ist. In Ausnahmefällen ist, wenn die Strafe oder Maßnahme keinem spezifischen Code einer Unterkategorie entspricht, der Code „Offene Kategorie“ der entsprechenden oder dieser am nächsten kommenden Straf- oder Maßnahmenkategorie oder, falls letzterer fehlt, der Code „Sonstige Strafen und Maßnahmen“ für diese bestimmte Strafen und Maßnahmen zu verwenden.
Die Mitgliedstaaten erteilen gegebenenfalls auch vorliegende Informationen über die Art und/oder die Bedingungen für die Vollstreckung der verhängten Strafen und Maßnahmen, wie sie in den Parametern des Anhangs B vorgesehen sind. Der Parameter „nicht strafrechtliche Entscheidung“ ist nur in den Fällen anzugeben, in denen Informationen über eine solche Entscheidung auf freiwilliger Basis von dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit die betreffende Person besitzt, in Beantwortung eines Ersuchens um Informationen über Verurteilungen erteilt werden.
Artikel 5
Informationen über inländische Straftatbestände sowie Strafen und Maßnahmen
(1) Die folgenden Informationen werden dem Generalsekretariat des Rates insbesondere zur Ausarbeitung des in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a genannten nicht bindenden Handbuchs für Rechtsanwender von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt:
a) |
die Liste der nationalen Straftatbestände, die den einzelnen Kategorien in der Tabelle der Straftatbestände in Anhang A entsprechen. Diese Liste enthält die Bezeichnung oder Qualifikation der jeweiligen Straftat oder der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls eine kurze Beschreibung der Tatbestandsmerkmale; |
b) |
die Liste der im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Arten von Hauptstrafen, möglichen Nebenstrafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie möglichen die Vollstreckung der Strafe abändernden Folgeentscheidungen, die den einzelnen Kategorien in der Tabelle der Strafen und Maßnahmen in Anhang B entsprechen, gegebenenfalls mit einer kurzen Beschreibung der spezifischen Strafe oder Maßnahme. |
(2) Die Listen und Beschreibungen in Absatz 1 werden von den Mitgliedstaaten regelmäßig aktualisiert. Die aktualisierten Informationen werden dem Generalsekretariat des Rates übermittelt.
(3) Das Generalsekretariat des Rates übermittelt den Mitgliedstaaten und der Kommission die ihm gemäß diesem Artikel zugegangenen Informationen.
Artikel 6
Durchführungsmaßnahmen
(1) Der Rat ändert mit qualifizierter Mehrheit und nach Anhörung des Europäischen Parlaments erforderlichenfalls die Anhänge A und B.
(2) Die Vertreter der zuständigen Verwaltungsstellen der Mitgliedstaaten und die Kommission unterrichten und konsultieren einander im Rat, um
a) |
ein nicht bindendes Handbuch für Rechtsanwender zu erstellen, in dem das Verfahren für den Informationsaustausch über ECRIS dargestellt wird, insbesondere die Modalitäten zur Identifizierung von Straftätern beschrieben werden sowie die gemeinsame Lesart der in den Anhängen A bzw. B aufgelisteten Kategorien von Straftatbeständen sowie Strafen und Maßnahmen festgehalten wird; |
b) |
ihr Vorgehen hinsichtlich der Entwicklung und des Betriebs von ECRIS zu koordinieren, insbesondere in Bezug auf
|
Artikel 7
Bericht
Die Kommissionsdienststellen veröffentlichen regelmäßig einen Bericht über den Austausch von Strafregisterinformationen über ECRIS unter Berücksichtigung insbesondere der in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i genannten Statistiken. Dieser Bericht wird erstmals ein Jahr nach Vorlage des Berichts gemäß Artikel 13 Absatz 3 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI veröffentlicht.
Artikel 8
Durchführung und Fristen
(1) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um diesem Beschluss bis zum 7. April 2012 nachzukommen.
(2) Die Mitgliedstaaten verwenden das in Artikel 4 näher bezeichnete Format und beachten die Modalitäten für die Durchführung und Erleichterung des Austauschs von Informationen nach Maßgabe dieses Beschlusses ab dem gemäß Artikel 11 Absatz 6 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI mitgeteilten Zeitpunkt.
Artikel 9
Wirksamwerden
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Geschehen zu Luxemburg am 6. April 2009.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. POSPÍŠIL
(1) Siehe Seite 23 dieses Amtsblatts.
(2) Stellungnahme vom 9. Oktober 2008 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(3) ABl. C 53 vom 3.3.2005, S. 1.
(4) ABl. C 198 vom 12.8.2005, S. 1.
(5) ABl. L 350 vom 30.12.2008, S. 60.
ANHANG A
Gemeinsame Tabelle der Kategorien von Straftatbeständen gemäß Artikel 4
Parameter |
||
Grad der Tatbestandsverwirklichung: |
Vollendete Straftat |
C |
Versuch oder Vorbereitung |
A |
|
Keine Angaben |
Ø |
|
Grad der Beteiligung: |
Täter |
M |
Gehilfe oder Anstifter/Organisator, Verschwörer |
H |
|
Keine Angaben |
Ø |
|
Schuldausschließungsgrund: |
Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit |
S |
Wiederholungstat |
R |
Code |
Kategorien und unterkategorien von straftatbeständen |
0100 00 offene Kategorie |
Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen |
0101 00 |
Völkermord |
0102 00 |
Verbrechen gegen die Menschlichkeit |
0103 00 |
Kriegsverbrechen |
0200 00 offene Kategorie |
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung |
0201 00 |
Leitung einer kriminellen Vereinigung |
0202 00 |
Vorsätzliche Beteiligung an den kriminellen Aktivitäten einer kriminellen Vereinigung |
0203 00 |
Vorsätzliche Beteiligung an den nicht kriminellen Aktivitäten einer kriminellen Vereinigung |
0300 00 offene Kategorie |
Terrorismus |
0301 00 |
Leitung einer terroristischen Vereinigung |
0302 00 |
Vorsätzliche Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung |
0303 00 |
Terrorismusfinanzierung |
0304 00 |
Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat |
0305 00 |
Anwerbung oder Ausbildung für terroristische Zwecke |
0400 00 offene Kategorie |
Menschenhandel |
0401 00 |
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft oder zur Erlangung von Diensten |
0402 00 |
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung einer Person mittels Prostitution oder anderer Formen der sexuellen Ausbeutung |
0403 00 |
Menschenhandel zum Zweck der Entnahme von Organen oder menschlichem Gewebe |
0404 00 |
Menschenhandel zum Zweck der Sklaverei, sklavereiähnlicher Praktiken oder der Leibeigenschaft |
0405 00 |
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft oder zur Erlangung von Diensten eines Minderjährigen |
0406 00 |
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung von Minderjährigen mittels Prostitution oder anderer Formen der sexuellen Ausbeutung |
0407 00 |
Menschenhandel zum Zweck der Entnahme von Organen oder menschlichem Gewebe eines Minderjährigen |
0408 00 |
Menschenhandel zum Zweck der Sklaverei, sklavereiähnlicher Praktiken oder der Leibeigenschaft eines Minderjährigen |
0500 00 offene Kategorie |
Unerlaubter Handel (1) und andere Straftaten im Zusammenhang mit Waffen, Schusswaffen, ihren Teilen und Komponenten, Munition und Sprengstoffen |
0501 00 |
Unerlaubte Herstellung von Waffen, Schusswaffen, ihren Teilen und Komponenten, Munition und Sprengstoffen |
0502 00 |
Unerlaubter Handel mit Waffen, Schusswaffen, ihren Teilen und Komponenten, Munition und Sprengstoffen auf nationaler Ebene (2) |
0503 00 |
Unerlaubte Ausfuhr oder Einfuhr von Waffen, Schusswaffen, ihren Teilen und Komponenten, Munition und Sprengstoffen |
0504 00 |
Unerlaubter Besitz von Waffen, Schusswaffen, ihren Teilen und Komponenten, Munition und Sprengstoffen |
0600 00 offene Kategorie |
Umweltkriminalität |
0601 00 |
Tötung von Tieren und Vernichtung von Pflanzen einer geschützten Art oder deren Schädigung |
0602 00 |
Unerlaubte Freisetzung von Schadstoffen oder ionisierender Strahlung in Luft, Boden oder Wasser |
0603 00 |
Unerlaubte Beseitigung von Abfällen einschließlich gefährlicher Abfälle |
0604 00 |
Unerlaubter Handel (1) mit geschützten Tier- und Pflanzenarten oder Teilen davon |
0605 00 |
Fahrlässige Umweltstraftaten |
0700 00 offene Kategorie |
Straftaten im Zusammenhang mit Drogen und Drogenausgangsstoffen und andere Straftaten gegen die Volksgesundheit |
0701 00 |
Unerlaubter Handel (3) mit nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmten Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Drogenausgangsstoffen |
0702 00 |
Unerlaubter Konsum von Drogen und ihr Erwerb, Besitz, Gewinnung oder Herstellung von Drogen, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind |
0703 00 |
Beihilfe oder Anstiftung zum unerlaubten Gebrauch von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen |
0704 00 |
Gewinnung oder Herstellung von Drogen, die nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind |
0800 00 offene Kategorie |
Straftaten gegen die Person |
0801 00 |
Vorsätzliche Tötung |
0802 00 |
Vorsätzliche Tötung in besonders schweren Fällen (4) |
0803 00 |
Fahrlässige Tötung |
0804 00 |
Vorsätzliche Tötung eines Neugeborenen durch seine Mutter |
0805 00 |
Unerlaubte Abtreibung |
0806 00 |
Unerlaubte Sterbehilfe |
0807 00 |
Straftaten im Zusammenhang mit Selbsttötung |
0808 00 |
Körperverletzung mit Todesfolge |
0809 00 |
Schwere Körperverletzung mit der Folge dauernder erheblicher Entstellung oder Behinderung |
0810 00 |
Fahrlässige schwere Körperverletzung mit der Folge dauernder erheblicher Entstellung oder Behinderung |
0811 00 |
Einfache Körperverletzung |
0812 00 |
Fahrlässige einfache Körperverletzung |
0813 00 |
Gefährdung von Leib und Leben |
0814 00 |
Folter |
0815 00 |
Unterlassene Hilfeleistung |
0816 00 |
Unerlaubte oder ohne Einverständnis erfolgte Entnahme von Organen oder menschlichem Gewebe |
0817 00 |
Unerlaubter Handel (3) mit Organen und menschlichem Gewebe |
0818 00 |
Häusliche Gewalt oder Bedrohung |
0900 00 offene Kategorie |
Straftaten gegen die Freiheit und Würde der Person sowie gegen andere geschützte Interessen einschließlich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit |
0901 00 |
Entführung, erpresserische Entführung, Freiheitsberaubung |
0902 00 |
Unrechtmäßige Verhaftung oder Freiheitsberaubung durch die Staatsgewalt |
0903 00 |
Geiselnahme |
0904 00 |
Flugzeug- oder Schiffsentführung |
0905 00 |
Beleidigung, Beschimpfung, Verleumdung, Missachtung |
0906 00 |
Bedrohung |
0907 00 |
Nötigung, Druck, beharrliche Nachstellung, Belästigung und moralische oder psychische Angriffe |
0908 00 |
Erpressung |
0909 00 |
Erpressung in besonders schweren Fällen |
0910 00 |
Unbefugtes Eindringen in Privatbesitz |
0911 00 |
Anderweitige Verletzung der Privatsphäre als unbefugtes Eindringen in Privatbesitz |
0912 00 |
Straftaten gegen den Schutz personenbezogener Daten |
0913 00 |
Unerlaubte Überwachung des Daten- oder Kommunikationsverkehrs |
0914 00 |
Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der ethnischen Herkunft |
0915 00 |
Öffentliche Anstiftung zur Rassendiskriminierung |
0916 00 |
Öffentliche Anstiftung zum Rassenhass |
0917 00 |
Erpressung |
1000 00 offene Kategorie |
Sexualdelikte |
1001 00 |
Vergewaltigung |
1002 00 |
Vergewaltigung in besonders schweren Fällen (5) mit Ausnahme der Vergewaltigung von Minderjährigen |
1003 00 |
Sexuelle Nötigung |
1004 00 |
Zuhälterei |
1005 00 |
Exhibitionistische Handlungen |
1006 00 |
Sexuelle Belästigung |
1007 00 |
Öffentliches Anbieten sexueller Handlungen durch eine Prostituierte |
1008 00 |
Sexuelle Ausbeutung von Kindern |
1009 00 |
Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornographie oder unzüchtigen Abbildungen von Minderjährigen |
1010 00 |
Vergewaltigung von Minderjährigen |
1011 00 |
Sexueller Übergriff gegen Minderjährige |
1100 00 offene Kategorie |
Straftaten gegen die Familie |
1101 00 |
Unerlaubte sexuelle Beziehungen zwischen nahen Familienangehörigen |
1102 00 |
Polygamie |
1103 00 |
Verletzung der Unterhaltspflicht |
1104 00 |
Aussetzen oder Verlassen von Minderjährigen oder hilflosen Personen |
1105 00 |
Vorenthalten eines Minderjährigen oder Entziehung eines Minderjährigen |
1200 00 offene Kategorie |
Straftaten gegen die Staatsgewalt und die öffentliche Ordnung sowie Behinderung der Justiz |
1201 00 |
Spionage |
1202 00 |
Hochverrat |
1203 00 |
Straftaten in Verbindung mit Wahlen und Referenden |
1204 00 |
Angriff auf Leben oder Gesundheit des Staatschefs |
1205 00 |
Beleidigung des Staates, der Nation oder von Staatssymbolen |
1206 00 |
Beleidigung einer Amtsperson oder Widerstand gegen eine Amtsperson |
1207 00 |
Erpressung, Nötigung, Ausübung von Druck gegenüber einer Amtsperson |
1208 00 |
Gewalt oder Drohung gegen eine Amtsperson |
1209 00 |
Störung der öffentlichen Ordnung, Störung des öffentlichen Friedens |
1210 00 |
Gewalt bei Sportveranstaltungen |
1211 00 |
Diebstahl von amtlichen Dokumenten |
1212 00 |
Behinderung der Justiz, falsche Anschuldigung während eines Straf- oder Gerichtsverfahrens, falsche Zeugenaussage |
1213 00 |
Widerrechtliche Aneignung einer anderen Identität, Amtsanmaßung |
1214 00 |
Flucht aus amtlichem Gewahrsam |
1300 00 offene Kategorie |
Straftaten gegen die öffentliche Hand |
1301 00 |
Betrug bei öffentlichen Leistungen sowie bei Sozial- oder Familienleistungen |
1302 00 |
Betrug bei Leistungen aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften |
1303 00 |
Straftaten in Verbindung mit unerlaubtem Glücksspiel |
1304 00 |
Behinderung von öffentlichen Ausschreibungen |
1305 00 |
Bestechung oder Bestechlichkeit eines Beamten, eines Amtsträgers oder einer Behörde |
1306 00 |
Veruntreuung, Unterschlagung oder sonstige Abzweigung von Vermögensgegenständen durch einen Amtsträger |
1307 00 |
Amtsmissbrauch durch einen Amtsträger |
1400 00 offene Kategorie |
Steuer- und Zollstraftaten |
1401 00 |
Steuerstraftaten |
1402 00 |
Zollstraftaten |
1500 00 offene Kategorie |
Wirtschaftsstraftaten |
1501 00 |
Bankrott oder betrügerische Insolvenz |
1502 00 |
Verstoß gegen die Buchhaltungsvorschriften, Veruntreuung, Verschleierung von Vermögenswerten oder unerlaubte Erhöhung der Verbindlichkeiten einer Gesellschaft |
1503 00 |
Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht |
1504 00 |
Geldwäsche |
1505 00 |
Bestechung und Bestechlichkeit im privaten Sektor |
1506 00 |
Enthüllung von Geheimnissen oder Verletzung einer Geheimhaltungspflicht |
1507 00 |
Insidergeschäfte |
1600 00 offene Kategorie |
Eigentumsdelikte oder Sachbeschädigung |
1601 00 |
Widerrechtliche Aneignung |
1602 00 |
Widerrechtliche Aneignung oder Entziehung von Energie |
1603 00 |
Betrugsdelikte |
1604 00 |
Handel mit gestohlenen Waren |
1605 00 |
Unerlaubter Handel (6) mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen |
1606 00 |
Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer Sache |
1607 00 |
Fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung einer Sache |
1608 00 |
Sabotage |
1609 00 |
Verletzungen von Rechten an gewerblichem oder geistigem Eigentum |
1610 00 |
Brandstiftung |
1611 00 |
Brandstiftung mit Todesfolge oder mit Körperverletzung als Folge |
1612 00 |
Waldbrandstiftung |
1700 00 offene Kategorie |
Diebstahldelikte |
1701 00 |
Diebstahl |
1702 00 |
Einbruchsdiebstahl |
1703 00 |
Diebstahl unter Gewaltanwendung oder unter Einsatz von Waffen oder unter Gewaltandrohung oder Androhung des Einsatzes von Waffen gegen Personen |
1704 00 |
Formen von schwerem Diebstahl ohne Anwendung von Gewalt oder Einsatz von Waffen oder ohne Gewaltandrohung oder Androhung des Einsatzes von Waffen gegen Personen |
1800 00 offene Kategorie |
Straftaten gegen Informationssysteme und sonstige Cyberkriminalität |
1801 00 |
Unerlaubter Zugang zu Informationssystemen |
1802 00 |
Unerlaubter Systemeingriff |
1803 00 |
Unerlaubter Eingriff in Daten |
1804 00 |
Herstellung, Besitz, Vertrieb oder Handel mit bzw. von Geräten oder Daten mit dem Ziel, Computerstraftaten Vorschub zu leisten |
1900 00 offene Kategorie |
Fälschung von Zahlungsmitteln |
1901 00 |
Geldfälschung einschließlich jener des Euro |
1902 00 |
Fälschung unbarer Zahlungsmittel |
1903 00 |
Fälschung von öffentlichen Finanzpapieren |
1904 00 |
Inverkehrbringen/Verwendung von Falschgeld, gefälschten unbaren Zahlungsmitteln oder gefälschten öffentlichen Finanzpapieren |
1905 00 |
Besitz von Vorrichtungen zur Fälschung von Geld oder öffentlichen Finanzpapieren |
2000 00 offene Kategorie |
Urkundenfälschung |
2001 00 |
Fälschung von amtlichen Dokumenten durch eine Privatperson |
2002 00 |
Fälschung von Urkunden durch einen Beamten oder eine Behörde |
2003 00 |
Veräußerung oder Erwerb eines gefälschten amtlichen Dokuments; Veräußerung oder Erwerb eines gefälschten Dokuments durch einen Beamten oder eine Behörde |
2004 00 |
Gebrauch von gefälschten amtlichen Dokumenten |
2005 00 |
Besitz von Vorrichtungen zur Fälschung amtlicher Dokumente |
2006 00 |
Fälschung von Privaturkunden durch eine Privatperson |
2100 00 offene Kategorie |
Straßenverkehrsdelikte |
2101 00 |
Gefährdung des Straßenverkehrs |
2102 00 |
Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln |
2103 00 |
Fahren ohne Fahrerlaubnis |
2104 00 |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort |
2105 00 |
Sich einer Verkehrskontrolle entziehen |
2106 00 |
Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßentransport |
2200 00 offene Kategorie |
Straftaten gegen das Arbeitsrecht |
2201 00 |
Unerlaubte Beschäftigung |
2202 00 |
Straftaten im Zusammenhang mit der Entlohnung einschließlich der Sozialbeiträge |
2203 00 |
Straftaten im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz |
2204 00 |
Straftaten im Zusammenhang mit dem Zugang zu einem Beruf oder der Berufsausübung |
2205 00 |
Straftaten im Zusammenhang mit der Arbeitszeit und der Arbeitsruhe |
2300 00 offene Kategorie |
Verstöße gegen das Ausländerrecht |
2301 00 |
Unerlaubte Einreise oder unerlaubter Aufenthalt |
2302 00 |
Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt |
2400 00 offene Kategorie |
Verstöße gegen die Wehrpflicht |
2500 00 offene Kategorie |
Straftatbestände im Zusammenhang mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern |
2501 00 |
Unerlaubte Einfuhr, Ausfuhr oder Lieferung von Hormonen und anderen Wachstumsförderern |
2600 00 offene Kategorie |
Straftatbestände im Zusammenhang mit Kernmaterialien und anderen gefährlichen radioaktiven Stoffen |
2601 00 |
Unerlaubte Einfuhr, Ausfuhr, Lieferung oder unerlaubter Erwerb von Kernmaterialien oder radioaktiven Stoffen |
2700 00 offene Kategorie |
Sonstige Straftaten |
2701 00 |
Andere vorsätzliche Straftaten |
2702 00 |
Andere fahrlässige Straftaten |
(1) Sofern in dieser Kategorie nichts anderes festgelegt ist, bedeutet „Handel“ die Einfuhr, die Ausfuhr, den Erwerb, den Verkauf, die Lieferung, den Transport oder die Verbringung.
(2) Für die Zwecke dieser Unterkategorie umfasst „Handel“ den Erwerb, den Verkauf, die Lieferung, den Transport oder die Verbringung.
(3) Für die Zwecke dieser Unterkategorie umfasst „Handel“ die Einfuhr, die Ausfuhr, den Erwerb, den Verkauf, die Lieferung, den Transport oder die Verbringung.
(4) Zum Beispiel: besonders schwerwiegende Umstände.
(5) Vergewaltigung mit besonderer Grausamkeit.
(6) „Handel“ umfasst die Einfuhr, die Ausfuhr, den Erwerb, den Verkauf, die Lieferung, den Transport oder die Verbringung.
ANHANG B
Gemeinsame Tabelle der Kategorien von Strafen und Maßnahmen gemäß Artikel 4
Code |
Kategorien und Unterkategorien von Strafen und Maßnahmen |
1000 offene Kategorie |
Freiheitsentzug |
1001 |
Freiheitsentzug |
1002 |
Lebenslanger Freiheitsentzug |
2000 offene Kategorie |
Freiheitsbeschränkung |
2001 |
Verbot, bestimmte Orte aufzusuchen |
2002 |
Ausreisebeschränkung |
2003 |
Verbot, sich an bestimmten Orten aufzuhalten |
2004 |
Verbot der Teilnahme an Großveranstaltungen |
2005 |
Verbot jedweder Kontaktaufnahme mit bestimmten Personen |
2006 |
Elektronische Überwachung (1) |
2007 |
Verpflichtung, sich zu bestimmten Zeiten bei einer bestimmten Behörde zu melden |
2008 |
Auflage, (sich) an einem bestimmten Ort aufzuhalten/wohnhaft zu sein |
2009 |
Auflage, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an seinem Wohnort aufzuhalten |
2010 |
Auflage, die vom Gericht angeordneten Bewährungsmaßnahmen einzuhalten, einschließlich der Auflage, unter Aufsicht zu bleiben |
3000 offene Kategorie |
Entzug eines Rechts oder einer Fähigkeit |
3001 |
Aberkennung des Rechts, eine bestimmte Funktion auszuüben |
3002 |
Vorübergehende/dauerhafte Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amts oder zur Berufung in ein öffentliches Amt |
3003 |
Vorübergehende/dauerhafte Aberkennung des aktiven oder passiven Wahlrechts |
3004 |
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen |
3005 |
Aberkennung der Fähigkeit, öffentliche Subventionen in Anspruch zu nehmen |
3006 |
Entzug der Fahrerlaubnis (2) |
3007 |
Fahrverbot |
3008 |
Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge |
3009 |
Vorübergehender/dauerhafter Entzug der elterlichen Sorge |
3010 |
Vorübergehende/dauerhafte Aberkennung der Fähigkeit, an einer Gerichtsverhandlung als Sachverständiger/Zeuge unter Eid/Schöffe teilzunehmen |
3011 |
Vorübergehende/dauerhafte Aberkennung der Fähigkeit, als gesetzlicher Vormund aufzutreten (3) |
3012 |
Vorübergehende/Dauerhafte Aberkennung einer Auszeichnung oder eines Titels |
3013 |
Verbot der Ausübung einer freiberuflichen, gewerblichen oder sozialen Tätigkeit |
3014 |
Verbot einer beruflichen oder sonstigen Tätigkeit mit Minderjährigen |
3015 |
Pflicht zur Schließung eines Betriebs |
3016 |
Verbot, Waffen zu tragen oder zu besitzen |
3017 |
Entzug einer Jagd-/Fischereilizenz |
3018 |
Verbot, Schecks auszustellen oder Kredit-/Zahlungskarten zu benutzen |
3019 |
Verbot, Tiere zu halten |
3020 |
Verbot, bestimmte andere Gegenstände als Waffen zu besitzen oder zu verwenden |
3021 |
Verbot, bestimmte Spiele zu spielen/Sportarten auszuüben |
4000 offene Kategorie |
Einreiseverbot oder Ausweisung |
4001 |
Einreiseverbot |
4002 |
Ausweisung aus dem nationalen Hoheitsgebiet |
5000 offene Kategorie |
Persönliche Pflichten |
5001 |
Auflage, sich in ärztliche Behandlung zu begeben oder sich einer anderen Art von Therapie zu unterziehen |
5002 |
Auflage, an einem sozialpädagogischem Programm teilzunehmen |
5003 |
Auflage, sich der Fürsorge/Aufsicht der Familie zu unterstellen |
5004 |
Erziehungsmaßnahmen |
5005 |
Führungsaufsicht |
5006 |
Ausbildungs-/Arbeitsauflagen |
5007 |
Pflicht, den Justizbehörden bestimmte Informationen zu liefern |
5008 |
Pflicht zur Veröffentlichung des Urteils |
5009 |
Verpflichtung, den durch die Tat verursachten Schaden wieder gutzumachen |
6000 offene Kategorie |
Das persönliche Eigentum betreffende Strafen |
6001 |
Beschlagnahme und Einziehung |
6002 |
Abriss |
6003 |
Restaurierung |
7000 offene Kategorie |
Unterbringung in einer Anstalt |
7001 |
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus |
7002 |
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt |
7003 |
Unterbringung in einer Erziehungsanstalt |
8000 offene Kategorie |
Finanzielle Strafen und Maßnahmen |
8001 |
Geldstrafe |
8002 |
Geldstrafe nach Tagessätzen (4) |
8003 |
Geldstrafe zugunsten eines bestimmten Empfängers (5) |
9000 offene Kategorie |
Arbeitsstrafe |
9001 |
Gemeinnützige Leistungen oder Arbeit |
9002 |
Gemeinnützige Leistungen oder Arbeit in Verbindung mit anderen restriktiven Maßnahmen |
10000 offene Kategorie |
Militärstrafen |
10001 |
Verlust des Dienstgrads (6) |
10002 |
Unehrenhafte Entlassung |
10003 |
Militärhaft |
11000 offene Kategorie |
Strafbefreiung/Strafaussetzung/Verwarnung |
12000 offene Kategorie |
Sonstige Strafen und Maßnahmen |
Parameter (gegebenenfalls anzugeben) |
|
ø |
Strafe |
m |
Maßnahme |
a |
Ausgesetzte Strafe/Maßnahme |
b |
Teilweise ausgesetzte Strafe/Maßnahme |
c |
Zur Bewährung ausgesetzte Strafe/Maßnahme |
d |
Teilweise zur Bewährung ausgesetzte Strafe/Maßnahme |
e |
Umwandlung der Strafe/Maßnahme |
f |
Als Hauptstrafe verhängte alternative Strafe/Maßnahme |
g |
Alternative Strafe/Maßnahme bei Missachtung der Hauptstrafe |
h |
Widerruf der Aussetzung der Strafe/Maßnahme |
i |
Bildung einer Gesamtstrafe |
j |
Unterbrechung der Vollstreckung/Aufschub der Strafe/Maßnahme (7) |
k |
Straferlass |
l |
Erlass der ausgesetzten Strafe |
n |
Beendigung der Strafe |
o |
Begnadigung |
p |
Amnestie |
q |
Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (vorzeitige Entlassung einer Person aus der Haft unter bestimmten Bedingungen) |
r |
Rehabilitierung (mit oder ohne Entfernung der Verurteilung aus dem Strafregister) |
s |
Spezifische Strafe oder Maßnahme für Minderjährige |
t |
Nicht strafrechtliche Entscheidung (8) |
(1) Stationäre oder mobile Überwachung.
(2) Der Führerschein muss neu beantragt werden.
(3) Als gesetzlicher Vormund für eine geschäftsunfähige oder minderjährige Person.
(4) Nach Tagessätzen verhängte Geldstrafe.
(5) Beispiel: zugunsten einer Einrichtung, Vereinigung, Stiftung oder zugunsten des Opfers.
(6) Degradierung.
(7) Führt nicht dazu, dass die Vollstreckung der Strafe vermieden wird.
(8) Dieser Parameter wird nur angegeben, wenn diese Information auf Ersuchen des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit die betreffende Person besitzt, erteilt wird.