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§§ 26a - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 754-28 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.2016; FNA: 754-28 Energieversorgung
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§§ 26a bis 26c (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 17 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor G. v. 20. Juli 2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479 m.W.v. 1. Januar 2023
Frühere Fassungen von §§ 26a KWKG 2023
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 17 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237 |
aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 17 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138 |
aktuell vorher | 14.08.2020 | Artikel 7 Kohleausstiegsgesetz vom 08.08.2020 BGBl. I S. 1818 |
aktuell vorher | 01.01.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3106 |
aktuell | vor 01.01.2017 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von §§ 26a KWKG 2023
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 26a KWKG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KWKG 2023 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33a KWKG 2023 Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen (vom 01.01.2023)
... den finanziellen Ausgleich zu regeln, 8. von den §§ 26 bis 29 abweichende Regelungen zu den Kostentragungspflichten und dem bundesweiten Ausgleich der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 7 KAusG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2021)
... nach § 22 Absatz 3 zuständigen Übertragungsnetzbetreiber." 19. § 26a Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ...
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... und Begrenzung der Zuschlagzahlungen". d) Die Angaben zu den §§ 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Finanzierung der ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung". f) Die Angaben zu den §§ 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 KWKG-Umlage § 26a ... 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 KWKG-Umlage § 26a Ermittlung der KWKG-Umlage § 26b Veröffentlichung der KWKG-Umlage ... für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" ersetzt. 27. Die §§ 26 bis 28 werden durch die folgenden §§ 26 bis 28 ersetzt: „§ 26 ... ersetzt. 27. Die §§ 26 bis 28 werden durch die folgenden §§ 26 bis 28 ersetzt: „§ 26 KWKG-Umlage (1) Die Netzbetreiber sind ... § 6b Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. § 26a Ermittlung der KWKG-Umlage (1) Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln die ... weitergeleitete Strommengen; dies ist auch im Fall des Absatzes 2a anzuwenden. § 26a Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden. (4) Die Übertragungsnetzbetreiber haben im ... zu erwartenden Ausgleichsbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 sind aufgrund der nach § 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 mitgeteilten Daten monatliche Abschläge in zwölf gleichen Raten ... der Abschläge nach der Schätzung der Übertragungsnetzbetreiber nach § 26a Absatz 4. Ein Anspruch des Netzbetreibers auf Anpassung der Abschläge besteht nur, wenn und ... In Satz 1 wird die Angabe „§ 27 Absatz 1" durch die Wörter „§ 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter ... 3 werden die Wörter „§ 27 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „§ 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2" ersetzt. d) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz ... und die Wörter „§ 27 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „§ 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter ... 1. die Übertragungsnetzbetreiber a) die KWKG-Umlage nach den §§ 26a und 26b ordnungsgemäß ermitteln, festlegen und veröffentlichen, b) ... die Entschädigung zu regeln, 8. von den §§ 26 bis 29 abweichende Regelungen zu den Kostentragungspflichten und dem bundesweiten Ausgleich der ... in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung im Sinn des § 26a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d präzisieren. Die Meldepflicht nach § 26a Absatz 2 Satz 1 ... Sinn des § 26a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d präzisieren. Die Meldepflicht nach § 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bleibt unberührt. § 37 Übergangsbestimmungen ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 17 EEG2021-EG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... b) nach dem 31. Dezember 2026, aber vor dem 1. Januar 2030,". 20. In § 26a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c werden die Wörter „§§ 7a bis 7d" durch die Wörter ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 3 EEGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 2 durch folgenden Satz ersetzt: „Für den Aufschlag nach Satz 1 sind die §§ 26a bis 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes entsprechend anzuwenden." ...
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