Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Aktuelle Änderungen

(Sachgebiet 221 Bildung, Wissenschaft und Forschung und untergeordnete Sachgebiete)

In dieser Tabelle finden Sie gesetzliche Änderungen, die vor kurzem in Kraft getreten sind. Die Liste ist auf die letzten 365 Tage begrenzt. Demnächst in Kraft tretende Änderungen finden Sie im Menü unter "verkündet". Sie können die Auswahl auch auf einzelne Sachgebiete oder -ebenen begrenzen:

Diese Übersicht immer aktuell auf Ihrer Internetseite? Binden Sie einfach das Gesetze-Widget ein!

Sie können sich auch gezielt per Email über Änderungen informieren lassen - für einzelne Sachgebiete, Titel oder sämtliche Änderungen - jetzt abonnieren.

Sachgebiet filtern:

amtreten folgende Normen bzw. Teile der Norm in Kraft deren Artikel bzw. §ändert ggf. folgende Norm(en) bzw. hebt diese auf
25.07.2024Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetzes (29. BAföGÄndG)
vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 249)
Artikel 1Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG)
01.04.2024Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungs­förderung
vom 17.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 191)
Artikel 15Aufstiegsfortbildungs­förderungs­gesetz (AFBG)
01.01.2024Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozial­gesetzbuch und weiterer Gesetze
vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408)
Artikel 18Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG)
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldaten­versorgungs­rechts
vom 20.08.2021 (BGBl. I S. 3932)
Artikel 82Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG)
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungs­rechts
vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652)
Änderungen / Synopse
Artikel 51Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG)
Artikel 52Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetzes (BAföG-EinkommensV)
30.12.2023SPRIND-Freiheits­gesetz (SPRINDFG)
vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 415)