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§ 107 - Filmförderungsgesetz (FFG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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§ 107 Förderhilfen
§ 107 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Filmförderungsanstalt kann im Rahmen einer Spitzenförderung für die Fortentwicklung eines Drehbuchs für programmfüllende Filme bis zur Drehreife Förderhilfen bis zu 75.000 Euro gewähren, wenn ein Film zu erwarten ist, der besonders geeignet erscheint, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. 2Auf Antrag können weitere Förderhilfen bis zu einer Höhe von 25.000 Euro gewährt werden. 3Insgesamt kann pro Kalenderjahr die Fortentwicklung von bis zu zehn Drehbüchern gefördert werden.
(2) 1Drehbücher müssen in deutscher Sprache verfasst werden. 2Hiervon ausgenommen sind Dialogstellen, für die aus dramaturgischen Gründen eine andere Sprache vorgesehen ist. 3Der Vorstand kann Ausnahmen von den Voraussetzungen in den Sätzen 1 und 2 zulassen, wenn die Gesamtwürdigung des jeweiligen Vorhabens einen hinreichenden besonderen Grund dafür erkennen lässt.
(3) Die Förderhilfen werden nicht gewährt, wenn die Fortentwicklung des Drehbuchs bereits von anderer Stelle gefördert wird.
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Zitierungen von § 107 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 107 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022)
... §§ 100 bis 106, d) der Förderung der Drehbuchfortentwicklung nach den §§ 107 bis 114, e) der Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie ... Treatments nach den §§ 100 bis 106 oder um Vorhaben der Drehbuchfortentwicklung nach den §§ 107 bis 114 handelt. (3) Vor einer Entscheidung auf Zuerkennung von ...
§ 26 FFG Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung (vom 01.01.2022)
... über Förderhilfen im Rahmen der Förderung der Drehbuchfortentwicklung nach den §§ 107 bis 114, soweit dies nicht nach § 17 in die Zuständigkeit des Vorstands fällt. ...
§ 60 FFG Art und Höhe, Mindestförderquote
... Filmvorhaben gewährte Förderhilfen für die Drehbuchfortentwicklung nach § 107 sind auf die Projektfilmförderung anzurechnen. Dies gilt auch für den Fall, ...
§ 112 FFG Auszahlung
... Produktions- und Drehbuchförderung auf Grundlage des Drehbuchs kein Film im Sinne des § 107 Absatz 1 Satz 1 zu erwarten ist. (3) Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach ...
§ 113 FFG Schlussprüfung, Rückzahlung
... kann die Frist auf Antrag verlängern. (3) Die Förderhilfen nach § 107 sind zurückzuzahlen, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht gegeben ...
§ 159 FFG Aufteilung der Einnahmen auf die Förderbereiche (vom 01.01.2022)
... die Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung (§§ 100 und 107 ), 5. 14 Prozent für die Projektförderung für Verleih- und ...
§ 171 FFG Beendigung der Filmförderung (vom 01.01.2024)
... 2023 erstaufgeführt worden ist. Förderhilfen nach den §§ 59, 100, 107 , 115, 134 und 138 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2024 gewährt. (3) ... auf Gewährung von Förderhilfen gemäß den §§ 59, 100, 107 , 115 und 134 müssen bis zum 30. September 2024 gestellt werden. (4) Ist ...
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