Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Erläuterungen zu den verfügbaren Suchfunktionen

Allgemeine Hinweise

Die hier nachfolgend dargestellten Eingabeformulare mit Beispielen funktionieren identisch wie die beiden Suchfelder oben rechts, die Sie auf jeder Seite dort finden. In der mobilen Ansicht befindet sich das Suchfeld für die Volltextsuche am unteren Ende der Seite.

Die Eingabefelder der Suche müssen nicht erst mit der Maus angeklickt werden. Wenn Sie anfangen zu tippen, wird die Eingabe automatisch in das passende Feld übernommen (javascript erforderlich). Durch ein abschließendes "Enter" startet die Suche.

In der Paragrafen- und Synopsenansicht gelangen Sie per +/- oder den Cursortasten zum nächsten/vorangehenden Text (javascript erforderlich).

Sie können buzer.de in die Suchleiste Ihres Browsers (Firefox, Opera, Internet Explorer) integrieren. Fügen Sie dazu in der Suchleiste die Suchmaschine von buzer.de hinzu (z.B. bei Firefox über "Suchmaschinen verwalten").

Suche eines Titels

geben Sie im Feld 'Gesetz' einen Teil des gesuchten Titels oder dessen Abkürzung ein, z.B. Suche nach BGB
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Möchten Sie für einen Link nicht erst die Trefferliste erhalten, hängen Sie am Ende &f=1 an, im obigen Beispiel wäre der komplette Link
http://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&f=1


Suche eines bestimmten Paragrafen oder Artikels

Tippen Sie "3 estg" + ENTER, sie müssen die Suchfelder nicht erst mit der Maus markieren, z.B. Suche nach § 3 EStG
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oder
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oder
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Die getrennte Eingabe von Paragraf und Titel in die beiden Felder ist nur in den nachfolgend beschriebenen Spezialfällen erforderlich.


Suche eines bestimmten § oder Artikels im bereits aufgerufenen Gesetz

Tippen Sie die Paragrafennummer + ENTER, Sie müssen das Eingabefeld nicht erst mit der Maus markieren, z.B. lesen Sie gerade im StGB und möchten zu § 67 springen
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Suche eines § oder Artikels mit Stichtag

geben Sie im Feld '§ / Artikel' den gesuchten Artikel und bei 'Gesetz' die Abkürzung des Gesetzes und dahinter den Stichtag (TT.MM.JJJJ) an, z.B. Suche nach § 502 BGB am 29.07.2010
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Je nachdem, ob an diesem Stichtag dieselbe Fassung wie heute gilt, erhalten Sie die Normalansicht des Paragrafen oder einer Gegenüberstellung mit der danach geltenden Fassung. Im zweiten Fall, ist der in der Gegenüberstellung links dargestellte Text die Fassung am Stichtag.
Hinweis: Fassungen vor 2006 sind auf buzer.de nicht archiviert. Bei Angabe eines Datums davor, erhalten Sie die erste archivierte Fassung.


Gemeinsame Darstellung mehrerer Paragraphen

geben Sie im Feld '§ / Artikel' eine per Komma (,) oder Bindestrich (-) getrennte Liste der gewünschten Paragraphen/Artikel ein und bei 'Gesetz' die Abkürzung des Gesetzes an, z.B. zur Darstellung von §§ 110 bis 113, 200, 270 bis 273 BGB
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Suche einer Norm über die BGBl.-Fundstelle

neuere Normen (ab 2006) finden Sie auch über die Angabe des Verkündungsjahres und der Seite im Bundesgesetzblatt Teil I, z.B. um die Verkündung im Jahr 2006 auf Seite 1175 zu suchen:
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Suche der Verkündungen einer Heftnummer des BGBl. I

wenn Sie die Veröffentlichungen in BGBl. Teil I Nr. 27 Jahrgang 2007 finden möchten:
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Suche über FN-A

um z.B. einen Überblick über die Normen im Sachbereich des SGB V zu erhalten:
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Volltextsuche

geben Sie den gesuchten Text im Feld 'Volltextsuche' ein, mehrere Suchbegriffe sind durch "UND" verknüpft, Sie können nach Phrasen wie gewohnt durch Anführungszeichen suchen, z.B. "Beamten und Soldaten", mehrere Phrasen werden wiederum und-verknüpft


Worte ausschließen

einzelne Begriffe können Sie ausschließen, indem Sie direkt davor ein Minus angeben, z.B.


EU-Verordnungen bzw. Richtlinien

geben Sie im Feld 'Volltextsuche' lediglich die Nummer ein, wenn Sie z.B. die Zitate oder den Text der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 suchen, geben Sie die Nummer wie unten dargestellt ein. Die Normen sind im Text verlinkt. Sie gelangen dann durch Klick direkt zum Text der Norm.


zum vorherigen/nächsten Artikel bei Anzeige eine einzelnen Artikels

Drücken Sie +/- oder die Cursor-Tasten (links/rechts), alternativ klicken Sie auf den entsprechenden Link (rechts/links über und unter dem Artikel) bei jedem Artikel

aus Artikelansicht das Inhaltsverzeichnis des Gesetzes abrufen

in der Artikelansicht führt ein Klick auf den Gesetzestitel oder einen der Unterabschnitt in die jeweilige Ebene

Verlinkung von Seiten auf buzer.de

auf jeder Seite befindet sich ganz unten der Link, den Sie auf Ihrer Seite einfügen können und über den Sie jederzeit wieder zur gerade angezeigten Seite gelangen