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Werben auf buzer.de
Der Betrieb und die Pflege von buzer.de finanziert sich durch Werbung. Dies erfolgt größtenteils durch einen externen Vermarkter. Möchten Sie zielgerichtet werben, empfiehlt sich hingegen eine direkte Buchung über buzer.de.Buzer.de wird täglich von juristisch Interessierten besucht. Dazu gehören Anwalts- und Steuerkanzleien, Wirtschaftsberatungen, Behörden und andere große Unternehmen und natürlich viele Privatpersonen bei der Recherche zu rechtlichen Fragestellungen. Die enthaltenen und gelesenen Vorschriften umfassen nahezu das gesamte Bundesrecht. Neben den üblichen konsolidierten Normen, sind auch die Texte der Änderungstitel im Bestand. Der Sammlung wird tagesaktuell aktualisiert. Diese Aktualität, die einfache Nachvollziehbarkeit der Änderungshistorie sowie die bei jeder Änderung gebotenen Gegenüberstellungen und Hervorhebungen der Änderungen, machen buzer.de zu einer wertvollen und stark frequentierten Fundstellen- und Recherchequelle.
Bei Interesse kontaktieren Sie buzer.de bitte über das Kontaktformular oder per Mail an werbung@buzer.de.
AGB, Preisliste
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und Preise gelten für Werbeeinblendungen auf www.buzer.de.Bei direkter Werbebuchung auf buzer.de können Sie frei wählen, in welchen Themengebieten Sie Ihre Werbung plazieren möchten. Sie können ein bestimmtes Sachgebiet, einzelne Vorschriften und bei Bedarf sogar einzelne Paragrafen als Werbeort wählen. Gelegentlich bietet es sich an, bei wichtigen, von einer breiten Öffentlichkeit beachteten Änderungsgesetzen zu werben. Diese Buchung kann bereits rechtzeitig vor Verkündung erfolgen.
Neben dieser gezielten thematischen Ausrichtung ist es möglich, die Einblendungen auf festgelegte Tageszeiten und/oder Wochentage zu beschränken. Auf Anfrage sind ggf. weitere Kriterien möglich. Eine Geo-Lokalisierung der Besucher wird nicht angeboten. Aus dem Grunde ist Werbung für nur lokal begrenzt angebotene Dienste wahrscheinlich nicht sinnvoll.
Die Anzeigenplazierung erfolgt generell am unteren Seitenende. Da viele Paragrafentexte sehr kurz sind, ist dieser Platz meist schon bei Aufruf einer Seite ohne Scrollen zentral im Blick. Bei längeren Texten erreichen Leser die Anzeige und stehen vor der Entscheidung, ob sie selbst weiter recherchieren oder die beworbene Expertise einkaufen wollen. Pro aufgerufener Seite wird eine Anzeige präsentiert.
Formate und Preise:
Buchbare Anzeigen sind HTML-Text- und/oder statische Imagebanner. Nach Vereinbarung sind eventuell nicht störende animierte Anzeigen möglich. Gebuchte Anzeigen werden derzeit nur Desktop-Nutzern angezeigt. Die im Folgenden auch verwendete Bezeichnung "Kampagne" bezieht sich auf eine einzelne Anzeige und ihre Plazierung und/oder Einblendungszeiten.
Alle Angebote und Preise richten sich nicht an Verbraucher und verstehen sich als TKP und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Text | Image | |||||||
Format | einzelne Paragrafen | einzelne Titel | einzelne Sachgebiete | gesamte Seite | einzelne Paragrafen | einzelne Titel | einzelne Sachgebiete | gesamte Seite |
336x160 | 7 € | 6 € | 5 € | 3 € | 8 € | 7 € | 6 € | 4 € |
728x90 | 7 € | 6 € | 5 € | 3 € | 8 € | 7 € | 6 € | 4 € |
300x250 | 7 € | 6 € | 5 € | 3 € | 8 € | 7 € | 6 € | 4 € |
Vergleichbare Formate sind nach Rücksprache möglich. Pro Anzeige beträgt die Mindestbuchung 100 €. Bei gemischter Themenplazierung gilt der jeweils höchste zutreffende Preis. Bei zusätzlich gewünschter zeitlicher Anzeigebegrenzung erhöht sich der TKP um 0,50 €. Dieser Zusatzpreis fällt nicht für die insgesamt vereinbarte Anzeigenlaufzeit an. |
Eine Anzeige kann für maximal drei Monate gebucht werden. Werden die bei der Buchung vereinbarten Impressionen bis zum vereinbarten Ablauf nicht erreicht, werden die erfolgten Einblendungen auf ganze Tausend aufgerundet und berechnet, jedoch mindestens mit 100 €. Eventuell überzahlte Beträge des Auftraggebers werden ausbezahlt oder nach Absprache mit dem Auftraggeber verrechnet.
Ist durch buzer.de bereits bei Beauftragung absehbar, dass die gebuchten Impressionen wegen einer starken Beschränkung der Themen und/oder Zeiten wahrscheinlich nicht erreicht werden, wird buzer.de vor Bestätigung des Auftrags darüber informieren.
Sonstige Leistungen | einmalig |
Änderung, Abbruch oder Kündigung einer laufenden Kampagne Die bis zur Abschaltung oder Änderung der laufenden Kampagne erfolgten Einblendungen werden auf ganze Tausend aufgerundet und berechnet, jedoch mindestens mit 100 €. Die Abschaltung oder Änderung kann bis zu 3 Werktage in Anspruch nehmen. Eine geänderte Kampagne gilt als neue Kampagne. | 20 € |
Gebuchte Anzeigen sind rechtzeitig mindestens 3 Werktage vor geplantem Kampagnenstart vom Inserenten per Mail als HTML-Quellcode an werbung@buzer.de anzuliefern. Der Anzeigenquellcode und ggf. Images werden während der Kampagnenlaufzeit vom Server von buzer.de ausgeliefert. Die Einbindung von externen Zählern (image) ist möglich. Eine nicht rechtzeitig erfolgende Anlieferung der Anzeige geht zu Lasten des Auftraggebers.
Soweit die Einblendung auf einzelne Sachgebiete, Titel und/oder Paragrafen begrenzt werden soll, sind für Sachgebiete die Sachgebietsnummern gemäß FN-A und ansonsten die amtlichen Titel bzw. Paragrafennummern anzugeben. Zusätzlich sind die eventuell gewünschten Zeitfenster der Einblendung sowie die maximale Gesamtlaufzeit zu benennen. Buzer.de wird diese Angaben vor Auftragsannahme bestätigen.
Die Zieladresse der Anzeige wird bei Klick per Redirect über buzer.de/outb/url angesprungen und in demselben Browserfenster geöffnet. Eine Nichtverfügbarkeit der Zieladresse geht zu Lasten des Auftraggebers.
Buzer.de behält sich vor, Anzeigen abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Anzeigen die selbst oder bei denen die Inhalte des Linkziels gegen geltendes Recht verstoßen. Wird dieser Rechtsverstoß erst nach Beginn einer Kampagne bekannt, insbesondere wegen nachträglicher Änderung der Inhalte der Zielseite, kann buzer.de die Einblendung unterbinden und den gesamten vereinbarten Kampagnenpreis berechnen.
Mit Bestätigung eines Anzeigeentwurfes per Email durch buzer.de und Beginn der Zeitraumes der vereinbarten Einblendung kann buzer.de den Preis in Rechnung stellen. Abweichende Vereinbarungen diesbezüglich können getroffen werden.
Eine Kampagne kann jederzeit vom Auftraggeber gekündigt werden. In dem Fall fällt die unter "sonstige Leistungen" genannte Gebühr an und die Abrechnung der erfolgten Einblendungen findet statt, wie dort beschrieben. Eventuell zu viel bezahlte Beträge werden an den Auftraggeber ausbezahlt. Buzer.de ist nur aus wichtigem und benannten Grunde berechtigt zu kündigen. Dazu zählen insbesondere Verstöße des Auftraggebers gegen diese AGB. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall wie bei der Kündigung durch den Auftraggeber. Kündigt buzer.de aus anderem wichtigen Grunde, findet nur die Berechnung der bereits erfolgten Einblendungen statt. Die Mindestgebühr entsteht nicht und überzahlte Beträge werden an den Auftraggeber ausbezahlt. Eine wechselseitige Haftung für Schäden oder entgangenen Gewinn durch Abbruch oder Kündigung des jeweils anderen Vertragspartners ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber versichert, dass er für alle im Werbemittel verwendeten Bestandteile die für eine weltweite Einblendung der Anzeige im Internet erforderlichen Rechte innehat. Der Auftraggeber räumt buzer.de für den vereinbarten Zeitraum der Kampagne und örtlich unbegrenzt sämtliche für die Durchführung und Abrechnung der Werbekampagne im Internet erforderlichen Rechte ein. Der Auftraggeber hält buzer.de frei von Ansprüchen Dritter, die wegen tatsächlicher oder vermuteter Verletzung eines oder mehrerer der vorgenannten Rechte gegen buzer.de geltend gemacht werden. Der Auftraggeber haftet gegenüber buzer.de für alle aus der Abwehr solcher Ansprüche mittel- oder unmittelbar entstehenden Kosten. Der Auftraggeber und buzer.de informieren sich wechselseitig bei Geltendmachung solcher Ansprüche.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleiben ihre anderen Regelungen unberührt. Unwirksame oder fehlende Bestimmungen sind durch die Vertragspartner so zu er- oder einzusetzen, dass sie in ihrer Bedeutung der Absicht im wirksamen Teil dieser AGB am nähesten kommen.
Stand: 18.01.2014
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