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Hinweise zum Angebot von Buzer.de
Umfang der Sammlung
Konsolidierung, Qualitätssicherung
Aufrufen einzelner Vorschriften
Auffinden verwandter Normen, Verordnungen
Änderungsnachweis, frühere Fassungen, Synopsen/Diffs
Drucksachen und Begründungen des Gesetzgebers, Vorgangsablauf
EU-Normen
Landesrecht, Urteile, Kommentare
Feedback
Nutzer über buzer.de
Buzer.de ist eine private Initiative, die jedem Interessierten ohne Kosten einen schnellen, aktuellen und vollständigen Einblick in geltendes und früheres Bundesrecht Teil I gewährt. Dazu werden neben den geltenden Vorschriften auch die früheren Fassungen archiviert, Textänderungen durch Gegenüberstellungen und Hervorhebungen kenntlich gemacht und jede Änderung dem jeweils zugrundeliegenden Änderungsgesetz zugeordnet. Die Texte der Änderungstitel sind ebenfalls im Volltext abrufbar und durchsuchbar. Alle Normzitate sind verlinkt und können durch einen Klick auf das Zitat verfolgt werden. So entfällt wiederholtes Suchen der verschiedenen zitierten Normen. Eine vollständige Änderungshistorie seit 2006 erschließt sich über den bei jedem Titel integrierten und weiter unten erläuterten Fundstellen- und Änderungsnachweis.
Umfang der Sammlung
buzer.de enthält nahezu das gesamte im Fundstellennachweis A geführte deutsche Bundesrecht (Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Erlasse und im BGBl. veröffentlichte Entscheidungen des BVerfG), seit 2006 auch alle Änderungsvorschriften und früheren Fassungen dieser Titel als durchsuchbaren Volltext und Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung. Seitdem gehört zu jedem Titel ein tagesaktueller Änderungsnachweis, über den die Gegenüberstellungen einsehbar sind.
Konsolidierung, Qualitätssicherung
Änderungen werden grundsätzlich erst mit Inkrafttreten konsolidiert. Buzer.de konsolidiert selbst und stellt in aller Regel konsolidierte Fassungen auch bei Inkrafttreten am Tage nach der Verkündung sicher. Zur Qualitätssicherung findet regelmäßig nach Änderungen ein Abgleich mit den vom BMJ angebotenen Texten statt. Wenn Sie glauben einen Fehler wegen Abweichungen zu anderen Seiten gefunden zu haben, prüfen Sie bitte die Historie des jeweiligen Titels und ob auf der anderen Seite bereits alle Änderungen konsolidiert wurden.
Jeweils unterhalb der Titelzeile einer Norm erfolgt die individuelle Angabe der Fundstelle der Erstverkündung bzw. letzten Neubekanntmachung und die Fundstelle der letzten verkündeten Änderung. Den globalen Stand der Datenbank entnehmen Sie der Startseite, wo die letzten im amtlichen Bundesgesetzblatt erfolgten Verkündungen aufgelistet sind.
Aufrufen einzelner Vorschriften
Ist Ihnen die gesuchte Norm bereits bekannt, können Sie diese am schnellsten durch Eingabe des Titels oder signifikanter Bestandteile in das oben angezeigte Feld 'Gesetz' aufrufen. Wissen Sie auch bereits welchen Paragraph Sie lesen möchten, können Sie dort auch gleich dessen Nummer voranstellen. Um beispielsweise § 10b des EStG aufzurufen, geben Sie dort '10b estg' ein und drücken 'Enter'. Die beiden ersten Suchfelder müssen nicht unbedingt mit der Maus ausgewählt werden. Wenn Sie beginnen zu tippen, wird die Eingabe automatisch in das passende Suchfeld übernommen. Beginnen Sie mit dem Tippen einer Ziffer, wird die Eingabe in das Feld '§/Artikel' übernommen, ein Buchstabe im Feld 'Gesetz'. Die Suche '10b estg' funktioniert in beiden Feldern identisch, d.h. Sie müssen nicht erst in das andere Feld wechseln: Eingabe, <Enter> und Sie sehen die gesuchte Vorschrift. In der Paragraphenansicht blättern Sie mit +/- oder den Cursortasten.
Die beiden eben beschriebenen Suchfelder durchsuchen lediglich die Namen und Metadaten der Vorschriften und dienen hauptsächlich dem gezielten Aufruf bereits bekannter Normen. Möchten Sie den gesamten Text durchsuchen, nutzen Sie dafür das oben rechts plazierte Feld 'Volltextsuche'. Ausführlichere Erläuterungen zu den verschiedenen Suchfunktionen erreichen Sie über den Menüpunkt 'Suchen'.
Auffinden verwandter Normen, Verordnungen
Gesetze enthalten häufig nur abstrakte Vorgaben, die erst durch Verordnungen konkretisiert werden. Diese Verordnungen müssen ihre gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zitieren. Unterhalb des Gesetzestitels und der Fundstellenangabe befindet sich häufig ein Link, der eingehende Verweise aufzeigt, z.B. '... Vorschriften zitieren das XY-Gesetz'. Die über diesen Link abrufbare Auflistung ist gegliedert, u.a. findet sich ein Abschnitt 'Ermächtigungsgrundlage'. Einige Gesetze enthalten sehr umfangreiche Ermächtigungen, die mit vielen verschiedenen Verordnungen umgesetzt wurden. In diesen Fällen bietet es sich an, zuerst den ermächtigenden Paragraphen im Gesetz aufzurufen und dort den unterhalb des Paragraphentitels vorhandenen Link '§ ... wird zitiert' aufzurufen. Diese ausgehend vom Paragraphen verlinkte Auflistung, führt lediglich solche Verweise auf, die sich direkt auf den zuvor aufgerufenen Paragraphen beziehen und ist deswegen weniger umfangreich.
Eine weitere Möglichkeit, um thematisch zusammenhängende Normen zu finden, bietet die sachliche Gliederung nach FNA. Bei jedem Titel mit eigener FNA - das sind alle Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften, die nicht ausschließlich Änderungen anderer Normen enthalten - findet sich unterhalb der Titelzeile und Fundstelle eine Zeile beginnend mit 'FNA:' gefolgt von der Einordnung dieser Norm in die Gliederung. Die unterste Ebene, am Ende der Zeile, ist ein Link, über den Sie direkt zu der Auflistung aller Vorschriften dieses Sachbereichs gelangen.
Änderungsnachweis, frühere Fassungen, Synopsen/Diffs
Alle Änderungen seit 2006 sind dokumentiert. Dieser Änderungsnachweis und von dort die Gegenüberstellungen der Änderungen sind aus zwei Perspektiven möglich: bezogen auf den gesamten Titel, z.B. das Einkommensteuergesetz und bezogen auf einen einzelnen Paragraphen, z.B. § 3 EStG.
Der Einstieg in die Historie auf Titelebene erfolgt über den Link '... frühere Fassungen' unterhalb des Gesetzestitel und der Fundstellenangabe. Die dargestellte Tabelle listet alle Änderungen des jeweiligen Titels chronologisch absteigend nach Inkrafttreten der Änderungen auf. Rückwirkende Änderungen sind mit dem Datum der Verkündung einsortiert. Aufgeführt und verlinkt sind der Volltext des Änderungsartikels, alle zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten Paragraphen und die Fundstelle der Änderung. Der Link unter den geänderten Paragraphen führt direkt zur Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung (Synopse). Auf dieser Seite mit den Gegenüberstellungen befinden sich Links 'vorherige/nächste Änderungen durch Artikel ...', so dass Sie nicht jedesmal zur Übersicht zurückkehren müssen, um die Änderungen des nächsten geänderten Paragraphen auszuwählen. Anstelle Klick können Sie diesen Links auch mit +/- oder den Cursortasten folgen.
Viele Gesetze werden sehr häufig geändert, so dass die Änderungsübersicht auf Gesetzesebene oft sehr umfangreich ist. Wenn Sie lediglich die frühere Fassung eines bestimmten Paragraphen suchen, gelangen Sie schneller ans Ziel, wenn Sie zuerst diesen Paragraphen aufrufen und bei diesem, unterhalb der Paragraphentitelzeile, den Link '... frühere Fassungen' anklicken. Die nun erfolgende Auflistung enthält nur die Änderungen an diesem einen Paragraphen, wieder chronologisch sortiert und mit Links zum Änderungsartikel und zur Gegenüberstellung mit Hervorhebung der Änderungen.
Änderungsgesetze haben oft verschiedene Inkrafttretenszeitpunkte. Daher kann ein Titel wegen der chronologischen Auflistung mehrfach in den Änderungsübersichten genannt sein. Die verlinkte Synopse stellt dann nur die Änderungen gegenüber, die durch diesen Artikel zum in der jeweiligen Zeile angeführten Datum vollzogen wurden.
Bei Änderungsgesetzen sind die eben genannten Auflistungen in etwas abgewandelter Form vorhanden. Die Aufstellung listet in dem Fall die Änderungen durch dieses Änderungsgesetz auf. So erhalten Sie einen kompakten Überblick, wann und welche Änderungen in welchen Vorschriften erfolgten. In einigen Fällen werden Änderungsgesetze selbst wieder geändert. Dann enthält die Auflistung zwei Abschnitte: 'Änderungen an Gesetz XY' und darunter 'Änderungen durch Gesetz XY'.
Einen Überblick zu aktuellen Änderungen erhalten Sie auch über die Menüpunkte 'Aktuell' (kürzlich in Kraft getretene Änderungen) und 'Verkündet' (Inkrafttreten kurz bevorstehend). Diese Übersichten sind filterbar nach Sachgebieten des FNA.
Drucksachen und Begründungen des Gesetzgebers, Vorgangsablauf
Bis zurück zum 8. Deutschen Bundestag sind die Materialien beim DIP erreichbar. Das dort zugängliche Onlinearchiv umfasst alle Gesetze und Bundesrechtsverordnungen mit Bundesratsbeteiligung. Sie finden Links auf diesen Vorgangsablauf jeweils unterhalb des Titels und der Fundstelle bezeichnet mit 'Drucksachen/Entwurf/Begründung des ...'. Bitte beachten Sie, dass die Begründungen zu Änderungen beim jeweiligen Änderungsgesetz geführt werden. Enthält die Ansicht eines Stammgesetzes einen solchen Link, führt dieser zum Gesetzgebungsverfahren der Urfassung.
EU-Normen
Buzer.de enthält selbst keine EU-Normen, verlinkt aber alle in den Texten zitierten EU-Vorschriften. Die Links führen auf die Übersichtsseite der jeweiligen Vorschrift bei eur-lex.europa.eu. Dort sind sämtliche Informationen zu dieser Vorschrift aufgeführt oder verlinkt. Bitte beachten Sie, dass der Text der Vorschrift auf dieser Seite derzeit der Urfassung der Vorschrift entspricht. Um eine konsolidierte Fassung dieser Vorschrift abzurufen, suchen Sie auf der Seite nach 'consolidated version' und folgen Sie dem dort ggf. vorhandenen Link.
Landesrecht, Urteile, Kommentare
Buzer.de enthält kein Landesrecht, Urteile oder Kommentare. Lediglich gelegentlich im Bundesgesetzblatt verkündete Abweichungen von Bundesrecht in einzelnen Ländern und veröffentlichte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gehören zum Dokumentationsumfang.
Feedback
Feedback ist sehr willkommen - Fragen, Anregungen, positive wie negative Kritik äußern Sie bitte über das zur Verfügung stehende Kontaktformular.
Nutzer über buzer.de
Ich möchte lediglich meinen Dank abstatten für die hervorragende Arbeit, die Sie seit Jahren leisten. Gerade die Synopse hat mir im Bereich KWG/WPHG viel geholfen und die Arbeit erleichtert. (April 2010)
Gustav Meyer zu Schwabedissen, Rechtsanwalt, www.mzs-recht.de
Die Unterhaltung und Aktualisierung der Vorschriften hat immer sehr viel Arbeit gemacht. Umso mehr freut es mich jetzt, jemanden gefunden zu haben, der so detailliert und übersichtlich einen Änderungsdienst im Internet unterhält. (Januar 2010)
Dieter von Elm, Leiter des Referates für Luftrecht im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), LUFTRECHT-ONLINE
Als Steuerberater arbeite ich sehr viel mit buzer. Mir gefällt der Verweis auf bezugnehmende Gesetze und die Synopse zu früheren Versionen. Auch die schnelle Erreichbarkeit einer bestimmten Norm gefällt mir. (März 2010)
Roland Ecke, Steuerberater, Berlin, www.wagemann.net
Was ich v.a. schätze, ist die Gegenüberstellung alter und neuer Gesetze, so daß sich der Leser sofort über die Änderungen informieren kann. Super finde ich auch die Historie, zum schnell mal zurück gehen auf bereits besuchte Seiten. (Oktober 2008)
Richard Engelschall, Büro für Landschaftsökologie, Egling a.d.Paar, www.agl-schwaben.de
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