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§ 1094 - Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 1094 Übersetzung
Hat der Gläubiger nach Artikel 21 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 eine Übersetzung vorzulegen, so ist diese in deutscher Sprache zu verfassen und von einer in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hierzu befugten Person zu beglaubigen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung G. v. 30. Oktober 2008 BGBl. I S. 2122 m.W.v. 12. Dezember 2008
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Frühere Fassungen von § 1094 ZPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.12.2008 | Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung vom 30.10.2008 BGBl. I S. 2122 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1094 ZPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1094 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 688 ZPO Zulässigkeit (vom 14.07.2017)
... ist, bleiben unberührt. Für die Durchführung gelten die §§ 1087 bis 1096. ...
§ 795 ZPO Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel (vom 10.01.2015)
... bis 793 entsprechend anzuwenden, soweit nicht in den §§ 795a bis 800, 1079 bis 1086, 1093 bis 1096 und 1107 bis 1117 abweichende Vorschriften enthalten sind. Auf die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
Artikel 1 GrFordDuG Änderung der Zivilprozessordnung
... Zahlungsbefehl § 1093 Vollstreckungsklausel § 1094 Übersetzung § 1095 Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen ... Nr. L 399 S. 1) bleiben unberührt. Für die Durchführung gelten die §§ 1087 bis 1096." 6. § 689 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... erklärten Europäischen Zahlungsbefehlen gelten ergänzend die §§ 1093 bis 1096." 9. Die Überschrift des Abschnitts 1 des Buches 11 wird wie folgt ... im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. § 1094 Übersetzung Hat der Gläubiger nach Artikel 21 Abs. 2 Buchstabe b der ...
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