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§ 10 - Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
§ 10 Treibhausgaseinsparungen
§ 10 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) Die Treibhausgaseinsparungen durch die Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs müssen gegenüber dem Komparator für fossile Kraftstoffe von 94 Gramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent pro Megajoule mindestens 70 Prozent betragen.
(2) Die Berechnung der durch die Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs erzielten Treibhausgaseinsparungen erfolgt nach Teil A des Anhangs zur Delegierten Verordnung (EU) 2023/1185.
(3) Die zuständige Behörde kann Kenngrößen, die in Teil A des Anhangs zu der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1185 definiert sind, sowie Klarstellungen und Konkretisierungen zur Berechnung dieser Kenngrößen im Bundesanzeiger bekannt machen.
Zitierungen von § 10 37. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
37. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 37. BImSchV Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
... Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs die Mindestanforderungen an die Treibhausgaseinsparungen nach § 10 erfüllt und 3. der erneuerbare Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs zum Einsatz als ...
§ 14 37. BImSchV Anerkannte Nachweise
... nicht biogenen Ursprungs nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 4 bis 10 werden anerkannt: 1. Nachweise, die nach § 16 oder § 22 ausgestellt worden ...
§ 16 37. BImSchV Ausstellung von Nachweisen
... soweit diese Treibhausgasemissionen für die Berechnung der Treibhausgaseinsparungen nach § 10 berücksichtigt werden müssen; die Treibhausgasemissionen sind jeweils in Gramm ... Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs die Mindestanforderungen an die Treibhausgaseinsparungen nach § 10 erfüllt und 5. sie bestätigt, dass für den bei der Herstellung der ...
§ 17 37. BImSchV Inhalt und Form der Nachweise
... die Treibhausgasemissionen, die bei der Herstellung und Lieferung verursacht worden sind, den nach § 10 Absatz 1 vorgeschriebenen Wert der Treibhausgaseinsparungen unterschreiten würde, 7. den ...
§ 19 37. BImSchV Anforderungen an Massenbilanzsysteme
... die zum Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen an die Treibhausgaseinsparungen nach § 10 Absatz 1 erforderlichen Angaben in Massenbilanzsystemen wahrheitsgemäß zu machen. Die ...
§ 20 37. BImSchV Fehlende oder nicht ausreichende Angaben
... Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs die Mindestanforderungen an die Treibhausgaseinsparungen nach § 10 Absatz 1 auch in diesem Staat oder in dieser Region ...
§ 25 37. BImSchV Ausstellung von Zertifikaten
... dokumentieren: a) die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4, 5 und 10 durch die Schnittstellen und alle in ihrem Auftrag mit der Herstellung oder Lieferung des ... soweit diese Treibhausgasemissionen für die Berechnung der Treibhausgaseinsparungen nach § 10 berücksichtigt werden müssen; die Treibhausgasemissionen sind jeweils in Gramm ...
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