Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.10.2024 aufgehoben
§ 10 - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (BG-V)
V. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1812 (Nr. 38)
Geltung ab 26.10.2022 bis 26.10.2024; abweichend siehe § 10; FNA: 753-13-7 Wasserwirtschaft
| |
Geltung ab 26.10.2022 bis 26.10.2024; abweichend siehe § 10; FNA: 753-13-7 Wasserwirtschaft
| |
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 10 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. April 2025 BG-V offen, mWv. 27. Oktober 2024
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) 1Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 26. Oktober 2024 außer Kraft. 2§ 9 Absatz 3 tritt mit Ablauf des 26. April 2025 außer Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Oktober 2022.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung V. v. 13. Juli 2023 BGBl. 2023 I Nr. 186 m.W.v. 1. August 2023
Frühere Fassungen von § 10 BG-V
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.08.2023 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung vom 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 BG-V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BG-V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BG-V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung
V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
Artikel 2 ErsatzbaustoffVuaÄndV Änderung der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung
... § 10 Absatz 2 Satz 2 der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1812) wird die Angabe „2024" durch die Angabe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/10_BG-V.htm