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§ 10 - Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
V. v. 12.09.2011 BGBl. I S. 1843 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 286
Geltung ab 22.09.2011; FNA: 860-9-2-4 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 22.09.2011; FNA: 860-9-2-4 Sozialgesetzbuch
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§ 10 Folgenabschätzung
Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung V. v. 21. Mai 2019 BGBl. I S. 738 m.W.v. 25. Mai 2019
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Frühere Fassungen von § 10 BITV 2.0
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.05.2019 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung vom 21.05.2019 BGBl. I S. 738 |
aktuell vorher | 03.12.2016 | Artikel 4 Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen vom 25.11.2016 BGBl. I S. 2659 |
aktuell | vor 03.12.2016 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 BITV 2.0
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BITV 2.0 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BITV 2.0 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659
Artikel 4 BGleiSVEV Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
... Maßgabe dieser Rechtsverordnung zugänglich zu gestalten." 4. § 4 wird aufgehoben. 5. § 5 wird zu § 4 und wie folgt gefasst: ... zu gestalten." 4. § 4 wird aufgehoben. 5. § 5 wird zu § 4 und wie folgt gefasst: „§ 4 Folgenabschätzung Die ... 5. § 5 wird zu § 4 und wie folgt gefasst: „§ 4 Folgenabschätzung Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen ...
Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738
Artikel 1 BITVuaÄndV Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
... und Organisationen von Menschen mit Behinderungen." 5. Der bisherige § 4 wird § 10 . 6. Anlage 1 wird aufgehoben und durch die Angabe „Anlage 1 (weggefallen)" ...
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