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§ 10 - BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)

V. v. 22.04.2016 BGBl. I S. 958 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
Geltung ab 03.05.2016; FNA: 206-2-2 Öffentliche Informationstechnik
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§ 10 Evaluierung



Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung und danach alle zwei Jahre sind unter Beteiligung der in § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes genannten Ressorts und unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Betreiber Kritischer Infrastrukturen, von deren Verbänden sowie von Vertretern der Wissenschaft zu evaluieren

1.
die Festlegung der kritischen Dienstleistungen und Bereiche,

2.
die Festlegung der Anlagenkategorien, die für die Erbringung der kritischen Dienstleistungen erforderlich sind, und

3.
die Bestimmung der Schwellenwerte.





 

Frühere Fassungen von § 10 BSI-KritisV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
vom 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
vom 06.09.2021 BGBl. I S. 4163
aktuell vorher 30.06.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
vom 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
aktuellvor 30.06.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 BSI-KritisV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BSI-KritisV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSI-KritisV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
Artikel 1 1. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten." 4. Der bisherige § 6 wird § 9 und wie folgt geändert: a) Die Angabe „Vier" wird durch die Angabe ...

Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
Artikel 1 4. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten." 2. Der bisherige § 9 wird § 10 . 3. Anhang 1 wird wie folgt geändert: a) In Teil 1 Nummer 2.1 werden ...

Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4163
Artikel 1 2. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... im ÖPNV, in der Logistik oder sonst erforderlich sind" gestrichen. 9. In § 9 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „Zwei Jahre nach Inkrafttreten und ...