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§ 10 - Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
Artikel 1 V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367
Geltung ab 18.05.2016; FNA: 612-20-4 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 18.05.2016; FNA: 612-20-4 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 10 Datenübermittlung an die Kommission
Zur Erfüllung der Pflichten nach § 1 Absatz 1 übermittelt die Generalzolldirektion die nach den §§ 3 bis 5 erhobenen Daten an die Kommission oder an eine nachgeordnete Behörde der Europäischen Union, die die Kommission zur Verarbeitung der Daten bestimmt hat.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung V. v. 5. Dezember 2022 BGBl. I S. 2242 m.W.v. 1. Januar 2022
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Frühere Fassungen von § 10 EnSTransV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2022 (13.12.2022) | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung vom 05.12.2022 BGBl. I S. 2242 |
aktuell vorher | 01.07.2019 | Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften vom 22.06.2019 BGBl. I S. 856 |
aktuell | vor 01.07.2019 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 EnSTransV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 EnSTransV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnSTransV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 EnSTransV Elektronische Datenbank (vom 01.07.2019)
... Hauptzollämter in die elektronische Datenbank eingegeben. (4) Die §§ 8 bis 11 gelten ...
§ 13 EnSTransV Datenschutzrechtliche Verantwortung (vom 01.07.2019)
... verantwortlich, insbesondere für die Übermittlung der Daten nach den §§ 9 und 10 *) sowie für die Löschung der Daten nach § 11 Absatz 3. --- ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 6 StromStBefNG Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... Internet auf den Seiten der Zollverwaltung unter www.zoll.de bekannt gegeben." 7. § 10 Satz 3 wird aufgehoben. 8. § 12 wird wie folgt geändert: a) Die ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
V. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2242
Artikel 1 EnSTransVÄndV Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... ersetzt. b) Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben. 7. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „das ...
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