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§ 10 - Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 10 Auslieferungsunterlagen



(1) 1Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn wegen der Tat ein Haftbefehl, eine Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung oder ein vollstreckbares, eine Freiheitsentziehung anordnendes Erkenntnis einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates und eine Darstellung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen vorgelegt worden sind. 2Wird um Auslieferung zur Verfolgung mehrerer Taten ersucht, so genügt hinsichtlich der weiteren Taten anstelle eines Haftbefehls oder einer Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung die Urkunde einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates, aus der sich die dem Verfolgten zur Last gelegte Tat ergibt.

(2) Geben besondere Umstände des Falles Anlaß zu der Prüfung, ob der Verfolgte der ihm zur Last gelegten Tat hinreichend verdächtig erscheint, so ist die Auslieferung ferner nur zulässig, wenn eine Darstellung der Tatsachen vorgelegt worden ist, aus denen sich der hinreichende Tatverdacht ergibt.

(3) Die Auslieferung zur Vollstreckung einer Strafe oder einer sonstigen Sanktion, die in einem dritten Staat verhängt wurde, ist nur zulässig, wenn

1.
das vollstreckbare, eine Freiheitsentziehung anordnende Erkenntnis und eine Urkunde des dritten Staates, aus der sich sein Einverständnis mit der Vollstreckung durch den Staat ergibt, der die Vollstreckung übernommen hat,

2.
eine Urkunde einer zuständigen Stelle des Staates, der die Vollstreckung übernommen hat, nach der die Strafe oder sonstige Sanktion dort vollstreckbar ist,

3.
eine Darstellung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie

4.
im Fall des Absatzes 2 eine Darstellung im Sinne dieser Vorschrift

vorgelegt worden sind.



 

Zitierungen von § 10 IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 IRG Vorbereitung der Entscheidung
... sonstige Beweise über die Zulässigkeit der Auslieferung erheben. Im Fall des § 10 Abs. 2 erstreckt sich die Beweiserhebung über die Zulässigkeit der Auslieferung auch darauf, ob ...
§ 35 IRG Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
... so genügt anstelle eines Haftbefehls oder einer Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung ( § 10 Abs. 1 Satz 1 ) die Urkunde einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates, aus der sich die dem ...
§ 43 IRG Zulässigkeit der Durchlieferung
... 2. wegen der dem Ersuchen zugrunde liegenden Tat a) im Fall des Absatzes 1 die in § 10 Abs. 1 Satz 1 oder b) im Fall des Absatzes 2 die in § 10 Abs. 3 Nr. 1 bis 3  ... des Absatzes 1 die in § 10 Abs. 1 Satz 1 oder b) im Fall des Absatzes 2 die in § 10 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Unterlagen vorgelegt worden sind. Wird um ...
§ 83a IRG Auslieferungsunterlagen (vom 28.12.2022)
... Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die in § 10 genannten Unterlagen oder ein Europäischer Haftbefehl übermittelt wurden, der die ...
§ 83f IRG Durchlieferung (vom 25.07.2015)
... Verfolgten, 2. das Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls oder einer in § 10 bezeichneten Urkunde, 3. die Art und die rechtliche Würdigung der Straftat und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 485; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 3 YUGStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... übernommen hat, überstellt. (2) Für das Verfahren gelten § 10 Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis ...

Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 843; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
§ 3 RUAStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... übernommen hat, überstellt. (2) Für das Verfahren gelten § 10 Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Europäisches Haftbefehlsgesetz (EuHbG)
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1721
Artikel 1 EuHbG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Auslieferungsunterlagen (1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die in § 10 genannten Unterlagen oder ein Europäischer Haftbefehl übermittelt wurden, der die ... Verfolgten, 2. das Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls oder einer in § 10 bezeichneten Urkunde, 3. die Art und die rechtliche Würdigung der Straftat und ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... § 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen § 10 Auslieferungsunterlagen § 11 Spezialität § 12 Bewilligung der ...