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§ 10 - IT-System-Elektroniker-Ausbildungsverordnung (ITSEAusbV)
§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur,
- 2.
- Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen,
- 3.
- Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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