§ 10 - Konsumcannabisgesetz (KCanG)

§ 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum


§ 10 wird in 3 Vorschriften zitiert

Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.

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Zitierungen von § 10 KCanG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 KCanG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KCanG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KCanG Umgang mit Cannabissamen
... Union erlaubt. (3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1 unberührt. (4) Cannabissamen, die entgegen ...
§ 36 KCanG Bußgeldvorschriften (vom 26.06.2024)
... Cannabis oder für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt, 6. entgegen § 10 oder § 22 Absatz 1 Satz 1 Cannabis oder Vermehrungsmaterial nicht oder nicht richtig vor dort ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
G. v. 20.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 207
Artikel 1 KCanGuaÄndG Änderung des Konsumcannabisgesetzes
... die Angabe „2 Satz 1" ersetzt. bb) In Nummer 6 wird die Angabe „ § 10 Absatz 1" durch die Angabe „§ 10" ersetzt. cc) Nach Nummer 13 ... bb) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 10 Absatz 1" durch die Angabe „ § 10 " ersetzt. cc) Nach Nummer 13 wird folgende Nummer 13a eingefügt:  ...


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