Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 10 - Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)

§ 10 Befristung der Erlaubnis; Auflagen und Beschränkungen



Wenn eine Erlaubnis den Regelungen der internationalen Suchtstoffübereinkommen oder den Beschlüssen, Anordnungen oder Empfehlungen zwischenstaatlicher Einrichtungen der Suchtstoffkontrolle entgegensteht oder es wegen Rechtsakten der Europäischen Union geboten ist oder wenn dies zur Sicherheit oder Kontrolle des Verkehrs mit Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken erforderlich ist, kann die Erlaubnis

1.
befristet, mit Bedingungen erlassen oder mit Auflagen verbunden werden oder

2.
nach ihrer Erteilung geändert oder mit sonstigen Beschränkungen oder Auflagen versehen werden.



 

Zitierungen von § 10 MedCanG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 MedCanG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MedCanG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MedCanG Begriffsbestimmungen
... oder mehreren Betriebsstätten für die Einhaltung der Vorschriften der §§ 4 bis 16 und der Anordnungen der Überwachungsbehörden nach den §§ 17 bis 23 ...
§ 27 MedCanG Bußgeldvorschriften
... oder nicht unverzüglich macht, 3. einer vollziehbaren Auflage nach § 10 zuwiderhandelt, 4. ohne Genehmigung nach § 12 Cannabis zu medizinischen Zwecken ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMG (BMGBGebV)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4391; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Anlage BMGBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.04.2024)
... Änderung 190 4 Verlängerung einer nach § 10 Nummer 1 MedCanG erteilten befristeten Erlaubnis 25 Prozent der in Num- mer 1 für die ... 5 Nachträgliche Änderung einer Erlaubnis nach § 10 Nummer 2 MedCanG 190 6 Erteilung einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 6 CanG Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMG
... Änderung 190 4 Verlängerung einer nach § 10 Nummer 1 MedCanG erteilten befristeten Erlaubnis 25 Prozent der in Num- mer 1 für die ... 5 Nachträgliche Änderung einer Erlaubnis nach § 10 Nummer 2 MedCanG 190 6 Erteilung einer ...