Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 10 - Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze (SofZuG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes


Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Mai 2022 FVG § 5b

In § 5b Satz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2056) geändert worden ist, werden die Wörter „des fachlich zuständigen Bundesministeriums" durch die Wörter „der fachlich zuständigen Bundesbehörde" ersetzt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 SofZuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SofZuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 SofZuG Inkrafttreten
...  (4) Artikel 5c tritt am 1. November 2022 in Kraft. (5) Die Artikel 7 und 10 treten am Tag nach der Verkündung in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 29 JStG 2022 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 760 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach Nummer 45 wird ...