Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.12.2025
§ 10 Beirat
1Der Beirat berät die Organe der Stiftung in fachlichen Belangen. 2Seine Mitglieder sind vom Stiftungsrat aus dem Kreis von in- und ausländischen Sachverständigen zu berufen. 3Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende. 4Das Nähere regelt die Satzung.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/10_StiftPKG.htm