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§ 10 - Verpackungsgesetz (VerpackG)

Artikel 1 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2234 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Geltung ab 01.01.2019, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 2129-61 Umweltschutz
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§ 10 Datenmeldung



(1) 1Hersteller nach § 7 Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, die im Rahmen einer Systembeteiligung getätigten Angaben zu den Verpackungen unverzüglich auch der Zentralen Stelle unter Nennung mindestens der folgenden Daten zu übermitteln:

1.
Registrierungsnummer;

2.
Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen;

3.
Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde;

4.
Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde.

2Änderungen der Angaben sowie eventuelle Rücknahmen gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 sind der Zentralen Stelle entsprechend zu melden. 3Die Angaben nach Satz 1 Nummer 2 sind nach den in § 16 Absatz 2 Satz 1 und 2 genannten Materialarten aufzuschlüsseln; sonstige Materialien sind jeweils zu einer einheitlichen Angabe zusammenzufassen. 4Verbundverpackungen, die gemäß § 16 Absatz 3 Satz 4 verwertet werden, sind der entsprechenden Hauptmaterialart zuzuordnen.

(2) Die Zentrale Stelle kann für die Datenmeldung nach Absatz 1 einheitliche elektronische Formulare zur Verfügung stellen und nähere Verfahrensanweisungen erteilen.

(3) Die Zentrale Stelle kann Systemen die Möglichkeit einräumen, die sich auf ihr System beziehenden Datenmeldungen elektronisch abzurufen.



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Frühere Fassungen von § 10 VerpackG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.07.2021Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen
vom 09.06.2021 BGBl. I S. 1699

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 VerpackG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 VerpackG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 VerpackG Systembeteiligungspflicht (vom 01.07.2022)
... der Systembeteiligungspflicht gehen auch die Herstellerpflichten nach den §§ 9 bis 11 insoweit auf den verpflichteten Vorvertreiber über; der Hersteller nach Absatz 1 Satz ...
§ 26 VerpackG Aufgaben (vom 16.05.2023)
... eine Liste der registrierten Hersteller im Internet, 2. prüft die gemäß § 10 übermittelten Datenmeldungen, 3. kann den Systemen gemäß § 10 ... § 10 übermittelten Datenmeldungen, 3. kann den Systemen gemäß § 10 Absatz 3 die Möglichkeit einräumen, die sich auf ihr System beziehenden Datenmeldungen ... auf ihre Übereinstimmung mit den Registerangaben nach § 9, den Datenmeldungen nach § 10 und den Jahresmeldungen nach § 20 Absatz 1 Nummer 2, kann erforderlichenfalls Anordnungen ... Landesbehörden auf deren Verlangen Einsicht in die bei ihr hinterlegten Datenmeldungen nach § 10 , Vollständigkeitserklärungen nach § 11, Mengenstromnachweise nach § 17 und ... für die Registrierung nach § 9 Absatz 3 Satz 3, die Datenmeldungen nach § 10 Absatz 2 , die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärungen nach § 11 Absatz 3 Satz 3, die ... betreibt die für die Registrierung nach § 9 und die Übermittlung der Daten nach den §§ 10 , 11 und 20 erforderlichen elektronischen Datenverarbeitungssysteme, 2. stellt für ...
§ 35 VerpackG Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung (vom 03.07.2021)
... für die Registrierung nach § 9 und nicht für die Abgabe von Datenmeldungen nach § 10 . (2) Hersteller, die keine Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes ...
§ 36 VerpackG Bußgeldvorschriften (vom 01.07.2022)
... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 10. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1699
Artikel 1 VerpackGuaÄndG Änderung des Verpackungsgesetzes
...  § 8 Branchenlösung § 9 Registrierung § 10 Datenmeldung § 11 Vollständigkeitserklärung § 12 ... nach Absatz 1 registriert sind." 10. Dem § 10 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Die Angaben nach Satz 1 Nummer 2 ... für die Registrierung nach § 9 und nicht für die Abgabe von Datenmeldungen nach § 10 . (2) Hersteller, die keine Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, ...