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§ 10a - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte
(1) 1Für den Messstellenbetrieb sind die Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes anzuwenden. 2Abweichend von Satz 1 kann anstelle der Beauftragung eines Dritten nach § 5 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes der Anlagenbetreiber den Messstellenbetrieb auch selbst übernehmen. 3Für den Anlagenbetreiber gelten dann alle gesetzlichen Anforderungen, die das Messstellenbetriebsgesetz an einen Dritten als Messstellenbetreiber stellt.
(2) 1Der Messstellenbetreiber hat Messstellen an Zählpunkten von Steckersolargeräten im Sinne von § 8 Absatz 5a Satz 1 abweichend von § 3 Absatz 3a des Messstellenbetriebsgesetzes mit Rücksicht auf seine Rollout-Planung nach dem Messstellenbetriebsgesetz unverzüglich nach der Aufforderung durch die Bundesnetzagentur an den Netzbetreiber zur Prüfung der im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten nach § 13 Absatz 1 der Markstammdatenregisterverordnung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem entsprechend den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes auszustatten, ohne dass es einer gesonderten Beauftragung durch den Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer bedarf. 2Die Rechte nach § 34 Absatz 2 Satz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes bleiben unberührt.
(3) 1Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden. 2Die Richtigkeit der von der Messeinrichtung ermittelten Messwerte wird zu Zwecken der Abrechnung und Bilanzierung längstens bis zur Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem nach Absatz 2 Satz 1 vermutet, dabei kann diese Vermutung nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation der Messeinrichtung widerlegt werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung G. v. 8. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 151 m.W.v. 16. Mai 2024
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Frühere Fassungen von § 10a EEG 2023
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.05.2024 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151 |
aktuell vorher | 02.09.2016 | Artikel 15 Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 29.08.2016 BGBl. I S. 2034 |
aktuell | vor 02.09.2016 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10a EEG 2023
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG 2023 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 81 EEG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023)
... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55b, 70, 71, 80, 100, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... und Veröffentlichungspflichten zu regeln, 14. abweichend von den §§ 8 bis 17 dieses Gesetzes sowie den §§ 13 und 13a des Energiewirtschaftsgesetzes Regelungen ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 31.10.2024)
... der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden. (23) § 9 Absatz 3 Satz 2 und 3, § 10a Absatz 2 und 3 und § 24 Absatz 1 Satz 4 und 5 sind nicht anzuwenden auf Anlagen, die vor dem 16. Mai 2024 in ...
Zitat in folgenden Normen
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 27 GEEV Zahlungsanspruch (vom 01.10.2021)
... der Marktprämie nach Absatz 1 mit der Maßgabe, dass 1. die §§ 7 bis 17, 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die §§ 13 und 13a des ...
Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Artikel 1 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
§ 3 MaStRV Registrierung von Marktakteuren (vom 20.07.2021)
... 4. Messstellenbetreiber, mit Ausnahme der Messstellenbetreiber im Sinne des § 10a Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des § 14 Absatz 1 Satz 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, 5. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe zu § 10a eingefügt: „§ 10a Messstellenbetrieb". b) Nach der ... Angabe zu § 10 wird folgende Angabe zu § 10a eingefügt: „§ 10a Messstellenbetrieb". b) Nach der Angabe zu § 53b wird folgende Angabe zu ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... folgt gefasst: „§ 6 (weggefallen)". c) Nach der Angabe zu § 10a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 10b Vorgaben zur ... Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „(7) (weggefallen)". 10. Nach § 10a wird folgender § 10b eingefügt: „§ 10b Vorgaben zur ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 1 EEGuEnWRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 10a wird wie folgt gefasst: „§ 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung ... geändert: a) Die Angabe zu § 10a wird wie folgt gefasst: „ § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte". b) ... zur Vermeidung einer Freisetzung von Biogas verwendet werden." 8. § 10a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte". b) ... am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden. (23) § 9 Absatz 3 Satz 2 und 3, § 10a Absatz 2 und 3 und § 24 Absatz 1 Satz 4 und 5 sind nicht anzuwenden auf Anlagen, die vor dem 16. Mai 2024 in ...
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 5 EnLABG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 01.01.2021)
... 14 wird die Angabe „§§ 8 bis 18" durch die Wörter „§§ 8 bis 17 dieses Gesetzes sowie den §§ 13 und 13a des Energiewirtschaftsgesetzes" ...
Artikel 19 EnLABG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... 1. In § 27 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „§§ 7 bis 18 und 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter ... und 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „§§ 7 bis 17, 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die §§ 13 und 13a des ...
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Artikel 15 MsbGEG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... b) Satz 2 wird aufgehoben. 3. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Messstellenbetrieb Für den ... 3. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Messstellenbetrieb Für den Messstellenbetrieb sind die Vorschriften des ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) ... 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. ... und Veröffentlichungspflichten zu regeln, 14. abweichend von den §§ 8 bis 18 Regelungen zur Netz- und Systemintegration zu treffen, 15. abweichend von den ... die Buchstaben a bis k vorzulegen sind, 4. auch abweichend von den §§ 5 bis 55a a) zu regeln, dass bestimmte Flächentypen oder Regionen als Standorte ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „1. die §§ 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55a, 70, 71, 80, 100 bis 102 und 104 Absatz 1, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund ...
Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen
V. v. 20.01.2020 BGBl. I S. 106
Artikel 4 InnAusVEV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... Der Nummer 4 werden die Wörter „mit Ausnahme der Messstellenbetreiber im Sinne des § 10a Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des § 14 Satz 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes," angefügt. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
... haben, ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass 1. die §§ 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, ...
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