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Artikel 10a - Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG)
G. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 960 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1087
Geltung ab 26.05.2021, abweichend siehe Artikel 17
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Geltung ab 26.05.2021, abweichend siehe Artikel 17
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Artikel 10a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Das Krankenhausfinanzierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 580) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 17b wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 6 wird nach dem Wort „Fallpauschalenvergütung" das Wort „durchzuführen" eingefügt.
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 5 werden die Wörter „bestimmte Krankenhäuser zur Teilnahme an der Kalkulation verpflichten und" gestrichen.
- bb)
- Satz 6 wird wie folgt gefasst:
„Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bestimmt auf der Grundlage des Konzepts nach Satz 4, welche Krankenhäuser an der Kalkulation teilnehmen; diese Krankenhäuser sind zur Übermittlung der für die Durchführung der Kalkulation erforderlichen Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus verpflichtet; Widerspruch und Klage gegen die Bestimmung zur Teilnahme an der Kalkulation haben keine aufschiebende Wirkung."
- 2.
- § 17c wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Die Vertragsparteien nach Satz 1 geben das Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung nach Satz 5 oder der Festsetzung nach Satz 6 in Verbindung mit Satz 5 unverzüglich nach dem Abschluss der Vereinbarung oder nach der Festsetzung im Bundesanzeiger bekannt." - b)
- In Absatz 2b Satz 1 werden nach dem Wort „Krankenhausabrechnung" die Wörter „über die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nach Inkrafttreten der Vereinbarung nach Absatz 2 Satz 5 oder der Festsetzung nach Absatz 2 Satz 6 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 5 aufgenommen werden," eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 10a MPEUAnpG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10a MPEUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MPEUAnpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 16a MPEUAnpG Weitere Änderungen aus Anlass der Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 10a dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § ...
Artikel 17 MPEUAnpG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 26.05.2021)
... vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 10a tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft. (3) Am 23. Mai 2020 treten in Kraft: ...
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