Tools:
Update via:
§ 111 - Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 62 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.07.1977; FNA: 860-4-1 Sozialgesetzbuch
|
Geltung ab 01.07.1977; FNA: 860-4-1 Sozialgesetzbuch
|
§ 111 Bußgeldvorschriften
(1) 1Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
- 1.
- (aufgehoben)
- 1a.
- entgegen § 18i Absatz 4 eine Änderung oder Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt,
- 2.
- entgegen
- a)
- § 28a Absatz 1 bis 3 oder 9, oder
- b)
- § 28a Absatz 4 Satz 1,
- 2a.
- entgegen § 28a Absatz 7 Satz 1 oder 2 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
- 2b.
- entgegen § 28a Absatz 10 Satz 1 oder Absatz 11 Satz 1, jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 28c Nummer 1, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
- 2c.
- entgegen § 28a Absatz 12 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 28c Nummer 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt,
- 2d.
- entgegen § 28e Absatz 3c eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt,
- 3.
- entgegen § 28f Absatz 1 Satz 1 eine Entgeltunterlage nicht führt oder nicht aufbewahrt,
- 3a.
- entgegen § 28f Absatz 1a eine Entgeltunterlage oder eine Beitragsabrechnung nicht oder nicht richtig gestaltet,
- 4.
- entgegen § 28o
- a)
- eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder
- b)
- die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
- 5.
- entgegen § 99 Absatz 1 Satz 1 einen Lohnnachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt,
- 6.
- entgegen § 99 Absatz 3, auch in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder
- 7.
- (weggefallen)
- 8.
- einer Rechtsverordnung nach § 28c Nummer 3 bis 5 oder 7, § 28n Nummer 4 oder § 28p Absatz 9 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber einem Beschäftigten oder Hausgewerbetreibenden einen höheren Betrag von dessen Arbeitsentgelt abzieht, als den Teil, den der Beschäftigte oder Hausgewerbetreibende vom Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu tragen hat.
(3) Ordnungswidrig handelt, wer
- 1.
- entgegen § 40 Absatz 2 einen anderen behindert oder benachteiligt oder
- 2.
- entgegen § 77 Absatz 1a Satz 2 eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise abgibt.
(3a) Ordnungswidrig handelt, wer
- 1.
- entgegen § 55 Abs. 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 56 als Arbeitgeber eine Wahlunterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausstellt oder
- 2.
- entgegen § 55 Abs. 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 56 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2d und 3 und des Absatzes 3 Nummer 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2, 2b, 2c und 5 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze G. v. 12. Juni 2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482 m.W.v. 1. Juli 2020
Frühere Fassungen von § 111 SGB IV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 111 SGB IV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 111 SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB IV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 112 SGB IV Allgemeines über Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... 3. die Behörden der Zollverwaltung bei Ordnungswidrigkeiten a) nach § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a , soweit sie einen Verstoß im Rahmen der ihnen zugewiesenen Tätigkeiten feststellen, ... Verstoß im Rahmen der ihnen zugewiesenen Tätigkeiten feststellen, b) nach § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b , soweit sie einen Verstoß im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit nach § 2 des ... feststellen, 4. die Einzugsstelle bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b , soweit nicht die Zuständigkeit der Behörden der Zollverwaltung nach Nummer 3 gegeben ... Behörden der Zollverwaltung nach Nummer 3 gegeben ist, sowie bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a, 4, 8 und Absatz 2 , 4a. der Träger der Rentenversicherung bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 ... und Absatz 2, 4a. der Träger der Rentenversicherung bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Abs. 1 Nr. 3 bis 3b sowie bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 4, 8 und Abs. 2, wenn die ... bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Abs. 1 Nr. 3 bis 3b sowie bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 4, 8 und Abs. 2 , wenn die Prüfung nach § 28p vom Träger der Rentenversicherung durchgeführt ... erstattet wird, 4b. die landwirtschaftliche Krankenkasse bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Abs. 1 Nr. 3 bis 3b im Falle der Prüfung von mitarbeitenden Familienangehörigen nach § 28p Abs. 1 Satz ... 5. die Aufsichtsbehörde des Versicherungsträgers bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Absatz 3 . (2) Wird in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 4 gegen den Bußgeldbescheid ...
§ 113 SGB IV Zusammenarbeit mit anderen Behörden (vom 11.08.2010)
... Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 111 arbeiten die Behörden der Zollverwaltung, die Einzugsstellen und die Träger der ...
Zitat in folgenden Normen
Beitragsverfahrensverordnung (BVV)
V. v. 03.05.2006 BGBl. I S. 1138; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 01.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 297
§ 14 BVV Inhalt des Dateisystems (vom 01.01.2023)
... Arbeitgebers nach § 8 Absatz 3 Satz 2, 22. die Bußgeldbescheide, die nach § 111 Absatz 1 Nummer 2, 3 bis 3b und 8 , nach § 111 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und nach § 98 Absatz 5 des ... 22. die Bußgeldbescheide, die nach § 111 Absatz 1 Nummer 2, 3 bis 3b und 8, nach § 111 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und nach § 98 Absatz 5 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch erlassen wurden, 23. ...
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
neugefasst durch B. v. 23.01.2006 BGBl. I S. 152; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 41 DEÜV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.07.2020)
... im Sinne des § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. (aufgehoben) 2. ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 346 SGB III Beitragstragung bei Beschäftigten (vom 01.10.2022)
... die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Vierten Buches und die Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, 8 und Abs. 4 des Vierten Buches entsprechend. Die Sätze 1 und 2 sind bis zum 31. Dezember 2021 nicht ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 249b SGB V Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung (vom 01.07.2006)
... den Beitrag des Arbeitgebers gelten der Dritte Abschnitt des Vierten Buches sowie § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, 8 und Abs. 2 und 4 des Vierten Buches ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 172 SGB VI Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht (vom 01.01.2017)
... des Dritten Abschnitts des Vierten Buches sowie die Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, 8 und Abs. 2 und 4 des Vierten Buches ...
Zitate in Änderungsvorschriften
6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 1 6. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Siebte bis Neunte Abschnitt wird Neunter bis Elfter Abschnitt. 25. Nach § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt: „1a. entgegen ...
Artikel 17 6. SGB IV-ÄndG Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
... die Bußgeldbescheide, die nach § 111 Absatz 1 Nummer 2, 3 bis 3b und 8, nach § 111 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und nach § 98 Absatz 5 des Zehnten Buches ...
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 21.02.2006 BGBl. I S. 466
Berichtigung SGB4NBBer
... 1" zu ersetzen. 10. In § 99 Abs. 2 Satz 1, § 107 Satz 1 und 4 und § 111 Abs. 1 Nr. 7 ist jeweils das Wort „Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes" durch das ...
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 23.12.2009 BGBl. I S. 3973
Berichtigung SGBIVNBBer
... 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen: § 111 Absatz 1 ist wie folgt zu fassen: „(1) Ordnungswidrig handelt, wer ...
ELENA-Verfahrensgesetz
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 634, 1141; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 1 ELENAVG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 03.12.2011)
... ausgeschlossen oder beschränkt werden." 9. (aufgehoben) 10. § 111 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... „4c. die Deutsche Rentenversicherung Bund bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Abs. 1 Nr. 9 bis 14,". 11a. Die Überschrift des Neunten Abschnitts wird wie ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 1 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 30.06.2015)
... 18. Der bisherige Achte Abschnitt wird Neunter Abschnitt. 18a. § 111 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2474
Artikel 4 SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... des Dritten Abschnitts des Vierten Buches sowie die Bußgeldvorschriften des § 111 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, 8 und Absatz 2 und 4 des Vierten Buches entsprechend. § ...
Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 4 ELENAAufhG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... 7. Der Siebte bis Neunte Abschnitt werden der Sechste bis Achte Abschnitt. 8. § 111 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 1 SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... nach der Herstellung der Wiedergabe geprüft hat, oder". 25. § 111 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1 und 5" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1 und 1c" ersetzt. ... Nummer 2 wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1 und 5" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1 und 1c" ersetzt. bb) In Nummer 3 wird die Angabe § 111 ... 111 Abs. 1 Nr. 1 und 1c" ersetzt. bb) In Nummer 3 wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 6, 6a und 7" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1d, 1e und 1f" ... 3 wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 6, 6a und 7" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1d, 1e und 1f" ersetzt. cc) In Nummer 4 wird die Angabe § ... Abs. 1 Nr. 1d, 1e und 1f" ersetzt. cc) In Nummer 4 wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 2, 2a, 4, 5a bis 5c, 8" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1a, 1b, 2, ... die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 2, 2a, 4, 5a bis 5c, 8" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1a, 1b, 2, 2a, 4, 8" ersetzt. dd) In Nummer 4a wird die Angabe ... Nr. 1a, 1b, 2, 2a, 4, 8" ersetzt. dd) In Nummer 4a wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5a bis 5c, 8" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1a, 1b, 2, 4, ... wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5a bis 5c, 8" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1a, 1b, 2, 4, 8" ersetzt. b) In Absatz 2 wird der Klammerzusatz wie ...
Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 983
Artikel 2 KVRuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... zu erhalten." 1b. § 78 Satz 3 wird aufgehoben. 2. § 111 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 6 werden aufgehoben. 3. In § 112 Absatz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 111 Absatz 3 und 5" durch die Angabe „§ 111 Absatz 3" ... 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 111 Absatz 3 und 5" durch die Angabe „§ 111 Absatz 3" ...
Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 399
Artikel 2 SchwarzArbBStG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... 2017 (BGBl. I S. 258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. entgegen a) § 28a Absatz 1 bis 3 ... „3. die Behörden der Zollverwaltung bei Ordnungswidrigkeiten a) nach § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a , soweit sie einen Verstoß im Rahmen der ihnen zugewiesenen Tätigkeiten feststellen, ... Verstoß im Rahmen der ihnen zugewiesenen Tätigkeiten feststellen, b) nach § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b , soweit sie einen Verstoß im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit nach § 2 des ... feststellen, 4. die Einzugsstelle bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b , soweit nicht die Zuständigkeit der Behörden der Zollverwaltung nach Nummer 3 gegeben ... Behörden der Zollverwaltung nach Nummer 3 gegeben ist, sowie bei Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a, 4, 8 und Absatz 2 ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
Artikel 2 GKV-OrgWG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... die von ihnen bestimmten Stellen weiter." 4. Dem § 111 werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt: (5) Ordnungswidrig handelt ... festgesetzt werden." 5. In § 112 Abs. 1 Nr. 5 wird die Angabe § 111 Abs. 3" durch die Angabe § 111 Abs. 3 und 5" ersetzt. ... 112 Abs. 1 Nr. 5 wird die Angabe § 111 Abs. 3" durch die Angabe § 111 Abs. 3 und 5" ersetzt. ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 1 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... und das Ende der stationären Krankenhausbehandlung zu enthalten hat." 30. § 111 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird das Wort „Lohnunterlagen" ...
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 32 WaChaG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Deutschen Arbeitgeberverbände ist vorher anzuhören." 4. In § 111 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a werden nach der Angabe „oder 2" die Wörter „oder Absatz 13 Satz 1 oder ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 122 2. DSAnpUG-EU Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... das Wort „verarbeiten" durch das Wort „speichern" ersetzt. 18. § 111 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird aufgehoben. b) In den ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2933
Artikel 1 2. SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... einschließlich der Widerspruchsbescheide." 7. § 111 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... 112 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1 und 1c" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. ... Nummer 2 wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1 und 1c" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. b) In Nummer 3 wird die Angabe § 111 ... 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. b) In Nummer 3 wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1d, 1e und 1f" durch die Wörter § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, soweit ... wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1d, 1e und 1f" durch die Wörter § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, soweit sie einen Verstoß im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit ... feststellen" ersetzt. c) In Nummer 4 wird die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1a, 1b, 2, 2a, 4, 8" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 2a, 4, ... die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1a, 1b, 2, 2a, 4, 8" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 2a, 4, 8" ersetzt. d) In Nummer 4a werden die Angabe ... 1 Satz 1 Nr. 2, 2a, 4, 8" ersetzt. d) In Nummer 4a werden die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1a, 1b, 2, 4, 8" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 4, 8" ... werden die Angabe § 111 Abs. 1 Nr. 1a, 1b, 2, 4, 8" durch die Angabe § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 4, 8" ersetzt und nach dem Wort durchgeführt" die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/111_SGB_IV.htm