§ 112 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 112 EnWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... und Betrieb einer nationalen Transparenzplattform". w) Die Angaben zu den §§ 112 und 112a werden wie folgt gefasst: „§ 112 (weggefallen) ... w) Die Angaben zu den §§ 112 und 112a werden wie folgt gefasst: „ § 112 (weggefallen) § 112a (weggefallen)". x) Nach der Angabe zu § 117b wird ... erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind hiervon nicht umfasst." 76c. Die §§ 112 und 112a werden wie folgt gefasst: „§ 112 (weggefallen) § ... 76c. Die §§ 112 und 112a werden wie folgt gefasst: „ § 112 (weggefallen) § 112a (weggefallen)". 77. Nach § 117b wird folgender § ...
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