§ 112 Qualitätsverantwortung
(1)
1Die Träger der Pflegeeinrichtungen bleiben, unbeschadet des Sicherstellungsauftrags der Pflegekassen (
§ 69), für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich.
2Maßstäbe für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Pflegeeinrichtung und die Qualität ihrer Leistungen sind die für sie verbindlichen Anforderungen in den Vereinbarungen nach
§ 113 sowie die vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmale (
§ 84 Abs. 5).
(2)
1Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie ein Qualitätsmanagement nach Maßgabe der Vereinbarungen nach
§ 113 durchzuführen und bei Qualitätsprüfungen nach
§ 114 mitzuwirken.
2Bei stationärer Pflege erstreckt sich die Qualitätssicherung neben den allgemeinen Pflegeleistungen auch auf die medizinische Behandlungspflege, die Betreuung, die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung (
§ 87) sowie auf die Zusatzleistungen (
§ 88).
(3) 1Der Medizinische Dienst und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. beraten die Pflegeeinrichtungen in Fragen der Qualitätssicherung mit dem Ziel, Qualitätsmängeln rechtzeitig vorzubeugen und die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen und ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken. 2Die Träger der Prüfinstitutionen sind verpflichtet, durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass auch in Krisensituationen eine qualifizierte Beratung erfolgen kann. 3Sie haben diese Maßnahmen im Internet bekannt zu machen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 97a SGB XI Qualitätssicherung durch Sachverständige (vom 26.11.2019) ... 1) sind berechtigt, für Zwecke der Qualitätssicherung und -prüfung Daten nach den §§ 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117 zu verarbeiten; sie dürfen die Daten an die Pflegekassen und ... sie dürfen die Daten an die Pflegekassen und deren Verbände sowie an die in den §§ 112 , 114, 114a, 115 und 117 genannten Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der ...
§ 104 SGB XI Pflichten der Leistungserbringer (vom 26.11.2019) ... oder die Qualität der Leistungen im Einzelfall zu beurteilen sind (§§ 79, 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117), 2a. im Falle des Abschlusses und der Durchführung ... berechtigt, die personenbezogenen Daten auch an die Medizinischen Dienste und die in den §§ 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117 genannten Stellen zu übermitteln. (3) ...
§ 107 SGB XI Löschen von Daten (vom 26.11.2019) ... aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 79), aus Prüfungen zur Qualitätssicherung ( §§ 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117) und aus dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen ...
Zitat in folgenden NormenErstes SGB XI-Änderungsgesetz (1. SGB XI-ÄndG)
G. v. 14.06.1996 BGBl. I S. 830
Artikel 6 1. SGB XI-ÄndG Übergangsregelung zur Bußgeldvorschrift ... die auf Grund der bisherigen Zuständigkeitsregelung nach § 112 Abs. 3 in Verbindung mit § 112 Abs. 1 Nr. 1 und 6 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ein ... Grund der bisherigen Zuständigkeitsregelung nach § 112 Abs. 3 in Verbindung mit § 112 Abs. 1 Nr. 1 und 6 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ein Bußgeldverfahren eingeleitet ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
MDK-Reformgesetz
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 1 PfWG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... § 92c Pflegestützpunkte". n) Die Angabe zu § 112 wird wie folgt gefasst: § 112 Qualitätsverantwortung". ... n) Die Angabe zu § 112 wird wie folgt gefasst: § 112 Qualitätsverantwortung". o) Die Angabe zu § 113 wird wie folgt ... c) In Absatz 4 Satz 2 zweiter Halbsatz werden die Wörter (§ 79 Abs. 1, § 112 Abs. 3) sowie auf Verlangen den unabhängigen Sachverständigen und Prüfstellen nach ... eingefügt. b) In Nummer 6 wird die Angabe (§§ 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe (§§ 79, 112, 113, 114, 114a, 115 und ... 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe (§§ 79, 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117)" ersetzt. c) In Nummer 6a werden die Wörter ... wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe (§§ 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe (§§ 79, 112, 113, 114, 114a, 115 und ... 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe (§§ 79, 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117)" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter ... 7)". 60. In § 97 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe §§ 18, 40, 80, 112 bis 115, 117 und 118" durch die Angabe §§ 18, 40, 112, 113, 114, 114a, 115 ... 18, 40, 80, 112 bis 115, 117 und 118" durch die Angabe §§ 18, 40, 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117" ersetzt. 61. § 97a Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt ... für Zwecke der Qualitätssicherung und -prüfung Daten nach den §§ 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117 zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen; sie dürfen die Daten ... dürfen die Daten an die Pflegekassen und deren Verbände sowie an die in den §§ 112 , 114, 114a, 115 und 117 genannten Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der ... erforderlich ist." 62. In § 97b wird die Angabe §§ 80, 112 bis 115, 117 und 118" durch die Angabe §§ 112, 113, 114, 114a, 115 und ... Angabe §§ 80, 112 bis 115, 117 und 118" durch die Angabe §§ 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117" ersetzt. 63. § 104 wird wie folgt ... wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 wird die Angabe (§§ 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe (§§ 79, 112, 113, 114, 114a, 115 und ... 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe (§§ 79, 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117)" ersetzt. bb) In Nummer 2a werden die Wörter ... (§ 80a)" gestrichen. b) In Absatz 2 wird die Angabe §§ 112 bis 115, 117 und 118" durch die Angabe §§ 112, 113, 114, 114a, 115 und ... die Angabe §§ 112 bis 115, 117 und 118" durch die Angabe §§ 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117" ersetzt. 64. § 106a wird wie folgt ... 65. In § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 werden die Angabe (§§ 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe (§§ 112, 113, 114, 114a, 115 und ... (§§ 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe (§§ 112 , 113, 114, 114a, 115 und 117)" ersetzt sowie die Angabe 80a," gestrichen. ... Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" ersetzt. 69. § 112 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... Qualitätsprüfungen die Pflegeeinrichtungen in Fragen der Qualitätssicherung. § 112 Abs. 3 gilt entsprechend. (2) Sowohl bei teil- als auch bei vollstationärer ...
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 10 TSVG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 112 wird folgende Angabe zu § 112a eingefügt: „§ 112a ... „Beratungseinsätzen nach § 37 Absatz 3" ersetzt. 9. Nach § 112 wird folgender § 112a eingefügt: „§ 112a Übergangsregelung ...
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2424; zuletzt geändert durch Artikel 2b G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
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