§ 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung
(1) 1Bei Erarbeitung oder Änderung
- 1.
- der in § 17 Absatz 1, § 17 Absatz 1c, § 112a Absatz 2, § 114a Absatz 7, § 114c Absatz 1 und § 115a Absatz 3 bis 5 vorgesehenen Richtlinien sowie
- 2.
- der Vereinbarungen und Beschlüsse nach § 37 Absatz 5 in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung, den §§ 113, 115 Absatz 1a sowie § 115a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 durch den Qualitätsausschuss nach § 113b sowie der Vereinbarungen und Beschlüsse nach § 113c und der Vereinbarungen nach § 115a Absatz 1 Satz 1
wirken die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach Maßgabe der Verordnung nach Absatz 2 beratend mit.
2Das Mitberatungsrecht beinhaltet auch das Recht zur Anwesenheit bei Beschlussfassungen.
3Bei den durch den Qualitätsausschuss nach
§ 113b zu treffenden Entscheidungen erhalten diese Organisationen das Recht, Anträge zu stellen.
4Der Qualitätsausschuss nach
§ 113b hat über solche Anträge in der nächsten Sitzung zu beraten.
5Wenn über einen Antrag nicht entschieden werden kann, soll in der Sitzung das Verfahren hinsichtlich der weiteren Beratung und Entscheidung festgelegt werden.
6Ehrenamtlich Tätige, die von den auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen nach Maßgabe einer auf Grund des Absatzes 2 erlassenen Verordnung in die Gremien des Qualitätsausschusses nach
§ 113b entsandt werden, damit sie dort die in den Sätzen 1 und 3 genannten Rechte dieser Organisationen wahrnehmen, haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, die ihnen durch die Entsendung entstanden sind, sowie auf den Ersatz des Verdienstausfalls in entsprechender Anwendung des
§ 41 Absatz 2 des Vierten Buches und einen Pauschbetrag für Zeitaufwand in Höhe eines Fünfzigstels der monatlichen Bezugsgröße (
§ 18 des Vierten Buches) für jeden Kalendertag einer Sitzung.
7Das Nähere regeln die Vereinbarungspartner in der Geschäftsordnung nach
§ 113b Absatz 7.
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten festzulegen für
- 1.
- die Voraussetzungen der Anerkennung der für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene, insbesondere zu den Erfordernissen an die Organisationsform und die Offenlegung der Finanzierung, sowie
- 2.
- das Verfahren der Beteiligung.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 17 SGB XI Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen (vom 01.10.2023) ... Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe der nach § 118 Absatz 2 erlassenen Verordnung beratend mit. § 118 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. ... nach Maßgabe der nach § 118 Absatz 2 erlassenen Verordnung beratend mit. § 118 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Wird schriftlichen Anliegen der in Satz 5 genannten Organisationen ...
§ 113b SGB XI Qualitätsausschuss (vom 01.07.2023) ... im Qualitätsausschuss, auch in seiner erweiterten Form nach Absatz 3, nach Maßgabe von § 118 mit. (3) Kommt im Qualitätsausschuss eine Vereinbarung, ein Beschluss ... 1. September 2023 dauerhaft zusätzlich eine Referentenstelle zur Unterstützung der nach § 118 maßgeblichen Interessensvertretungen beim Qualitätsausschuss Pflege ein. Die ... Erstattung von Reisekosten, eines Verdienstausfalls sowie die Zahlung eines Pauschbetrages nach § 118 Absatz 1 Satz 6 sowie 10. zur Verteilung der Kosten für die Entschädigung der unparteiischen ... weiteren Sachverständigen und Gutachter sowie für die Erstattung von Reisekosten nach § 118 Absatz 1 Satz 6 ; die Kosten können auch den Kosten der qualifizierten Geschäftsstelle nach Absatz 6 ...
§ 115a SGB XI Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien (vom 01.01.2020) ... der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 mit. Kommt bis zum 30. April 2016 keine einvernehmliche Einigung zustande, entscheidet ... der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 mit. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat die Vereinigungen der Träger der ... der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 mit. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat die Vereinigungen der Träger der ...
§ 125b SGB XI Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege (vom 01.07.2023) ... der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 sowie deren Pflegepersonen nach § 19, den für die Wahrnehmung der Interessen der ... der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 sowie deren Pflegepersonen nach § 19, der für die Wahrnehmung der Interessen der ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung (PfleBeteiligungsV)V. v. 22.03.2013 BGBl. I S. 599
Zitat in folgenden NormenDigitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV)
V. v. 29.09.2022 BGBl. I S. 1568; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung (PfleBeteiligungsV)
V. v. 22.03.2013 BGBl. I S. 599
§ 6 PfleBeteiligungsV Übergangsvorschrift ... vor dem 30. Oktober 2012 bereits Verfahren zur Erstellung von den in § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch genannten Richtlinien eingeleitet oder ... Buches Sozialgesetzbuch genannten Richtlinien eingeleitet oder Verhandlungen zu den in § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch genannten Vereinbarungen aufgenommen, ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 64
§ 303d SGB V Forschungsdatenzentrum (vom 26.03.2024) ... der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 des Elften Buches . (3) Das Forschungsdatenzentrum hat die versichertenbezogenen Einzeldatensätze ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 1 PSG III Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... die Wörter „einschließlich der Erstattung von Reisekosten nach § 118 Absatz 1 Satz 6" eingefügt. bb) In Nummer 10 werden vor dem Punkt am Ende ... dem Punkt am Ende die Wörter „sowie für die Erstattung von Reisekosten nach § 118 Absatz 1 Satz 6; die Kosten können auch den Kosten der qualifizierten Geschäftsstelle ... Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 mit." 21. § 114 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz ... sind von den Landesverbänden der Pflegekassen nachzuweisen." 22. § 118 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 2 werden nach den ...
Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102, 102a
Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
MDK-Reformgesetz
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 1 PNG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... Nach der Angabe zu § 117 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung". ... des Modellvorhabens abgewichen werden." 45. Nach § 117 wird folgender § 118 eingefügt: „§ 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, ... 45. Nach § 117 wird folgender § 118 eingefügt: „§ 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung (1) Bei ...
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 1 PfWG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen". s) Die Angabe zu § 118 wird wie folgt gefasst: § 118 (weggefallen)". 1a. In ... s) Die Angabe zu § 118 wird wie folgt gefasst: § 118 (weggefallen)". 1a. In § 1 wird nach Absatz 4 folgender Absatz 4a ... b) In Nummer 6 wird die Angabe (§§ 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118 )" durch die Angabe (§§ 79, 112, 113, 114, 114a, 115 und 117)" ... a) In Nummer 1 wird die Angabe (§§ 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118 )" durch die Angabe (§§ 79, 112, 113, 114, 114a, 115 und 117)" ... In § 97 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe §§ 18, 40, 80, 112 bis 115, 117 und 118 " durch die Angabe §§ 18, 40, 112, 113, 114, 114a, 115 und 117" ... 62. In § 97b wird die Angabe §§ 80, 112 bis 115, 117 und 118 " durch die Angabe §§ 112, 113, 114, 114a, 115 und 117" ersetzt. ... aa) In Nummer 2 wird die Angabe (§§ 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118 )" durch die Angabe (§§ 79, 112, 113, 114, 114a, 115 und 117)" ... gestrichen. b) In Absatz 2 wird die Angabe §§ 112 bis 115, 117 und 118 " durch die Angabe §§ 112, 113, 114, 114a, 115 und 117" ersetzt. ... In § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 werden die Angabe (§§ 80, 112 bis 115, 117 und 118 )" durch die Angabe (§§ 112, 113, 114, 114a, 115 und 117)" ersetzt sowie ... durch die Wörter den heimrechtlichen Vorschriften" ersetzt. 77. § 118 wird aufgehoben. 78. § 120 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 11 PpSG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 an der Erstellung und Änderung der Richtlinien mit. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ... für die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen." 20d. In § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „den §§ 18b, 114a Absatz 7" durch die Wörter ...
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PUEG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... 1. September 2023 dauerhaft zusätzlich eine Referentenstelle zur Unterstützung der nach § 118 maßgeblichen Interessensvertretungen beim Qualitätsausschuss Pflege ein. Die ... 9 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt. 43. § 118 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die ... der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 sowie deren Pflegepersonen nach § 19, den für die Wahrnehmung der Interessen der ... der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 sowie deren Pflegepersonen nach § 19, der für die Wahrnehmung der Interessen der ...
Präventionsgesetz (PrävG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1368, 1781
Artikel 6 PrävG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe der nach § 118 Absatz 2 erlassenen Verordnung beratend mit. § 118 Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. ... wirken nach Maßgabe der nach § 118 Absatz 2 erlassenen Verordnung beratend mit. § 118 Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Die geänderten Richtlinien sind dem ...
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 10 TSVG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 bei der Erarbeitung oder bei einer Änderung des Beschlusses mit. (3) Der ... die Wörter „oder elektronisch" eingefügt. 11. In § 118 Absatz 1 Nummer 1 wird nach der Angabe „18b," die Angabe „112a Absatz 2, §" ...
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2424; zuletzt geändert durch Artikel 2b G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 1 PSG II Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... „behinderten Menschen" die Wörter „nach Maßgabe von § 118 " eingefügt und werden die Wörter „Qualität und die ... bb) In Satz 5 werden nach dem Wort „Sie" die Wörter „und die nach § 118 zu beteiligenden Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der ... auch in seiner erweiterten Form nach Absatz 3, nach Maßgabe von § 118 beratend mit. (3) Kommt im Qualitätsausschuss eine Vereinbarung oder ein ... der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 mit. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat die Vereinigungen der Träger der ... der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 mit. Die Qualitätsdarstellungsvereinbarungen sind an den medizinisch-pflegefachlichen ... der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 mit. Kommt bis zum 30. April 2016 keine einvernehmliche Einigung zustande, entscheidet der ... der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 mit. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat die Vereinigungen der Träger der ... der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe von § 118 mit. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat die Vereinigungen der Träger der ... b) In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „und 2" gestrichen. 40. § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „1. der in § 17 ...
Artikel 2 PSG II Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.11.2016) ... Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wirken nach Maßgabe der nach § 118 Absatz 2 erlassenen Verordnung beratend mit. § 118 Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend." ... wirken nach Maßgabe der nach § 118 Absatz 2 erlassenen Verordnung beratend mit. § 118 Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend." 9. § 17a wird aufgehoben. 10. § 18 wird ...
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