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Artikel 11 - Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
Artikel 11 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Das Betäubungsmittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1096) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 werden die Wörter „sowie der Aufzeichnungen über den Verbleib und den Bestand" durch ein Komma und die Wörter „das Verfahren für die Verschreibung in elektronischer Form sowie Form und Inhalt der Aufzeichnungen über den Verbleib und den Bestand der Betäubungsmittel" ersetzt.
- 2.
- In § 19 Absatz 1 Satz 2 wird das Komma und werden die Wörter „Ausgabe und Auswertung der zur Verschreibung von Betäubungsmitteln vorgeschriebenen amtlichen Formblätter" durch die Wörter „und Ausgabe der zur Verschreibung von Betäubungsmitteln vorgeschriebenen amtlichen Formblätter, für die Bereitstellung eines Verfahrens zur Verschreibung von Betäubungsmitteln in elektronischer Form sowie für die Auswertung von Verschreibungen" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 11 DVPMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 DVPMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DVPMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 9 MoPeG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1309 ) geändert worden ist, werden die Wörter „nicht rechtsfähigen" durch das ...
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