§ 11 Richtlinien
(1) 1Der Verwaltungsrat kann Regelungen durch Richtlinien nach Maßgabe dieses Gesetzes treffen. 2Dies betrifft insbesondere
- 1.
- Anforderungen an die Anträge nach diesem Gesetz und die ihnen beizufügenden Unterlagen,
- 2.
- Antragsfristen,
- 3.
- Voraussetzungen für die Auszahlung und Rückzahlung von Förderhilfen,
- 4.
- Anforderungen an Zeitpunkt, Art und Form der Verwendungsnachweise,
- 5.
- Anforderungen an die jeweils in der Förderung anerkennungsfähigen Kosten und die Tilgungsbestimmungen sowie
- 6.
- zusätzliche Fördervoraussetzungen, die der Erfüllung der Aufgaben nach § 2 und der damit verbundenen Ziele dienen.
3Dabei ist sicherzustellen, dass den Grundsätzen sparsamer Wirtschaftsführung Rechnung getragen wird.
(2) Der Verwaltungsrat beschließt Richtlinien nach diesem Gesetz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
(3) Die Richtlinien und deren Änderungen bedürfen der Genehmigung durch die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde.
interne Verweise§ 13 FFG Förderkommissionen ... die Herstellung von Filmen vergeben werden, stellt der Verwaltungsrat durch Richtlinie nach § 11 sicher, dass die geförderten Filme den Allgemeinen Bestimmungen in Teil 3 Kapitel 1 ...
§ 40 FFG Begriffsbestimmungen ... wurde. Für Dokumentarfilme können durch Richtlinie gemäß § 11 abweichende Regelungen getroffen werden. (8) Eine barrierefreie Fassung eines Films ist ...
§ 60 FFG Ermächtigung des Verwaltungsrats ... Von den §§ 54 bis 56 kann durch Richtlinie gemäß § 11 abgewichen werden. Abweichend von § 11 Absatz 2 beschließt der Verwaltungsrat ... 56 kann durch Richtlinie gemäß § 11 abgewichen werden. Abweichend von § 11 Absatz 2 beschließt der Verwaltungsrat Richtlinien nach Satz 1 mit der Zustimmung der Mitglieder der ... §§ 56, 57 und 59 kann die Filmförderungsanstalt durch Richtlinie gemäß § 11 ...
§ 61 FFG Förderhilfen, Referenzpunkte ... Preisen ermittelt. (3) Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11 . Die Filmförderungsanstalt kann darin auch weitere vergleichbare Erfolgskriterien ...
§ 63 FFG Punktwertung bei Talent-, Kinder- und Dokumentarfilmen ... bewertet. (2) Die Filmförderungsanstalt bestimmt durch Richtlinie gemäß § 11 , was ein Talentfilm im Sinne des Absatzes 1 ist. (3) Die Filmförderungsanstalt ... 1 ist. (3) Die Filmförderungsanstalt kann durch Richtlinie gemäß § 11 abweichende Bestimmungen zu Absatz 1, insbesondere zur Höhe der jeweiligen Referenzpunktzahl, ...
§ 64 FFG Erfolge bei Festivals und Preisen ... legt die relevanten Festivals und Preise durch Richtlinie gemäß § 11 fest. Dabei ist neben deren kultureller Bedeutung auch ihrer Werbewirkung für den ... (3) Die Filmförderungsanstalt kann durch Richtlinie gemäß § 11 eine Besucherschwelle zur Berücksichtigung von Erfolgen bei Festivals und Preisen festlegen, ...
§ 67 FFG Art und Höhe der Förderung ... Euro. (3) Die Filmförderungsanstalt kann durch Richtlinie gemäß § 11 von der in Absatz 2 geregelten Höchstfördersumme abweichen, wenn dem zwei Drittel der ...
§ 77 FFG Eigenanteil des Herstellers ... Die Filmförderungsanstalt kann durch Richtlinie gemäß § 11 bestimmen, dass der Eigenanteil zudem durch Gegenleistungen für Lizenzvoraberteilungen ... der Filmförderung des Bundes und der Länder durch Richtlinie gemäß § 11 abweichende Anforderungen an den Eigenanteil des Herstellers ...
§ 90 FFG Referenzpunkte ... 1,5 multipliziert. (4) Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11 . Dabei ist auch der Festivalpraxis bei Kinder- und Kurzfilmen angemessen Rechnung zu ...
§ 109 FFG Zuerkennung ... Die Filmförderungsanstalt bestimmt durch Richtlinie gemäß § 11 , wann eine angemessene Anzahl von Filmkopien im Sinne von Satz 1 Nummer 2 vorliegt. Die ...
§ 118 FFG Verfahren ... legt das Verfahren der Kinoförderung durch Richtlinie gemäß § 11 nach Maßgabe dieses Gesetzes fest. Sie hat dabei auf eine ausgewogene Verteilung ...
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