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§ 11 - Futtermittelverordnung (FuttMV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2004; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 15.04.1981; FNA: 7825-1-4 Futtermittel
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§ 11 Verbotene Stoffe



Es ist verboten, ein Futtermittel, das den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nicht entspricht, in den Verkehr zu bringen oder zu verfüttern.



 
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Frühere Fassungen von § 11 Futtermittelverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2016Artikel 1 Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
vom 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
aktuell vorher 01.09.2010Artikel 2 Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
vom 22.07.2010 BGBl. I S. 996
aktuell vorher 24.03.2007Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
vom 14.03.2007 BGBl. I S. 335
aktuellvor 24.03.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 Futtermittelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 FuttMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FuttMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 FuttMV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.04.2024)
...  6. entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 3 ein Futtermittel mischt, 7. entgegen § 11 ein Futtermittel in den Verkehr bringt oder verfüttert, 8. entgegen § 12 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
Artikel 1 9. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... in Spalte 5 festgesetzten Höchstgehalte überschreiten." 25. In § 25 Satz 1 wird das Wort „Futtermittel" durch die Wörter „Einzelfuttermittel ...

Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3707, 2006 I S. 329
Artikel 1 FuttMÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... Nummer 7 werden folgende Nummern 8 und 9 eingefügt: „8. entgegen § 25 Satz 1 oder § 27 Satz 1 einen Stoff als Futtermittel in den Verkehr bringt oder ...

Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
Artikel 1 FuttMVNeuStrV Änderung der Futtermittelverordnung
... und Inverkehrbringen". 5. § 10 wird § 3. 6. § 11 wird § 4; in ihm werden in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 jeweils die Angabe „Anlage ... 23a wird § 9. 12. § 24c wird § 10. 13. § 25 wird § 11. 14. § 27 wird § 12. 15. Nach dem neuen § 12 wird folgende ... 6. entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 3 ein Futtermittel mischt, 7. entgegen § 11 ein Futtermittel in den Verkehr bringt oder verfüttert, 8. entgegen § 12 ... 2a wird die Anlage 1; in ihrer Bezeichnung werden die Wörter „Anlage 2a (zu § 11 Absatz 1 Satz 1)" durch die Wörter „Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)" ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.09.2015 BAnz AT 06.10.2015 V1
Artikel 2 14. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telekopien, E-Mails oder Telemedien." 2. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Kennzeichnung von ...

Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
Artikel 2 10. FuttMRÄndV Weitere Änderung der Futtermittelverordnung
... b) In Absatz 2 wird die Absatzbezeichnung „(2)" gestrichen. 17. § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Verbotene Stoffe Es ist verboten, ... gestrichen. 17. § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Verbotene Stoffe Es ist verboten, ein Futtermittel, das den Anforderungen nach Artikel ... gestrichen. d) Nummer 7 wird wie folgt gefasst: „7. entgegen § 25 ein Futtermittel in den Verkehr bringt oder verfüttert,". e) Nach Nummer 8 ... dem 1. September 2010 entstanden sind, sind die §§ 1 bis 9, 9a, 10 bis 15, 18, 19, 24, 25 und 26 Absatz 1, §§ 27, 36 und die Anlagen 1, 1a, 2, 2a, 4 und 6 in der bis zum 31. ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-Verordnung
neugefasst durch B. v. 15.03.2000 BGBl. I S. 226; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 16.07.2012 BGBl. I S. 1535
§ 5 FuttMProbV Einzelproben
... Kontrolle auf unerwünschte Stoffe und verbotene Stoffe (§§ 23 und 25 der Futtermittelverordnung), die ungleichmäßig in Futter- mitteln ...