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Artikel 11 - Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Geltung ab 21.12.2022, abweichend siehe Artikel 43
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Geltung ab 21.12.2022, abweichend siehe Artikel 43
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Artikel 11 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
§ 27 Absatz 3 Nummer 3 des Umwandlungssteuergesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
- „3.
- § 21 in der am 21. Mai 2003 geltenden Fassung für einbringungsgeborene Anteile im Sinne von § 21 Absatz 1, die auf einem Einbringungsvorgang beruhen, auf den Absatz 2 anwendbar war, weiterhin anzuwenden. Für § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in der am 21. Mai 2003 geltenden Fassung gilt dies mit der Maßgabe, dass
- a)
- eine Stundung der Steuer gemäß § 6 Absatz 5 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) erfolgt, wenn die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist und das die Besteuerung auslösende Ereignis vor dem 1. Januar 2022 eingetreten ist; § 6 Absatz 6 und 7 des Außensteuergesetzes in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung ist entsprechend anzuwenden;
- b)
- eine Stundung oder ein Entfallen der Steuer gemäß § 6 Absatz 3 und 4 des Außensteuergesetzes in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung auf Antrag des Steuerpflichtigen erfolgt, wenn das die Besteuerung auslösende Ereignis nach dem 31. Dezember 2021 eintritt; § 6 Absatz 5 des Außensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden."
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Zitierungen von Artikel 11 JStG 2022
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 JStG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JStG 2022 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 43 JStG 2022 Inkrafttreten (vom 01.11.2023)
... Kraft. (4) Artikel 23 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft. (5) Die Artikel 11 , 12 und 20 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. (6) Die Artikel 4, 9, 16, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen
G. v. 21.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 397
Artikel 6 MinStGEG Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
... des Umwandlungssteuergesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 6 Absatz 6 und 7 des ...
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