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§ 11 - Kochausbildungsverordnung (KochAusbV)
§ 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs",
- 2.
- „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft",
- 3.
- „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team" sowie
- 4.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde".
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