Erleidet eine Soldatin oder ein Soldat im Reservewehrdienstverhältnis bei der Verrichtung des Wehrdienstes eine gesundheitliche Schädigung, richtet sich die Versorgung nach dem
Soldatenversorgungsgesetz und dem
Soldatenentschädigungsgesetz.
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Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 11 SVReformG Änderung des Reservistengesetzes ... § 11 des Reservistengesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583, 1588), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. August ... August 2021 (BGBl. I S. 3930) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ § 11 Versorgung Erleidet eine Soldatin oder ein Soldat im Reservewehrdienstverhältnis ...